Anmerkung:  
Zusätzlichen Texte sind hinter dem Lupe Symbol gelegt.
Ich gehe bei dieser Betrachtung auch auf die Regenten von Oldenburg ein, sowie mit Anmerkungen zum benachbarten Bremen.

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Berne

Stedinger 
"Online Chronik"

Ausführungen zu Stedingen und umzu

Stethingi, Stedinghi,  Stedingi, Stadingia, Stedingie, Stedinge, Steding, Stedinga, Städinge, Städinga, Stathingi, Stadingi

Woher der Name Stedingen kommt, konnte bis heute nicht eindeutig gedeutet werden, 
ob vom:

dies wird wohl ein ewiges Rätsel bleiben.  Sei es drum . . .

Geologische Vorbetrachtung:
Nachdem sich die Eismassen nach der letzten Eiszeit langsam zurückzogen, konnte das aus den Mittelgebirgen abfließende Schmelz- und Niederschlagswasser  neue Ströme gegen Norden formen. Es entstanden die Urströme der Elbe, Weser, Aller und ...
Die Urweser strömte durch das Bremer Becken und der Mündungstrichter schwankte über die Jahrtausende hinweg zwischen Wangerooge und Helgoland. also westlicher als die heutige Wesermündung Die Urweser floss damals bereits durch das Stedingerland siehe Gerold Meiners "Geschichte des Entwässerungverbandes Stedingen" und zwar dort wo heute der Fluss "Ollen" ein ehemaliger Weserarm durch die Marsch fließt. Die Verlandung des "alten" Weserbettes wird zeitlich um 8000 v. Chr. zugeordnet, das "neue" Weserbett verlagert sich nach Osten.

Die Weser wurde in alten römischen Quellen und frühmittelalterlichen Chroniken als "Visurgis" bezeichnet.
Nach dem 8. Jhd. findet man die Bezeichnungen "Wisura, Wisera, Wisora, Wisara
, Wissula, WirrahaWikipedia: Noch bei Adam von Bremen heißt es 1075 ausdrücklich: "Nobilissimi Saxoniae fluvii sunt Albis, Sala, Wisara, qui nunc Wissula vel Wirraha nuncupatur." ("Die hervorragendsten Flüsse Sachsens sind die Elbe, die Saale und die Wisara (Weser), die man jetzt auch Wissula oder Wirraha nennt.") ,  oder Wisuraha" woraus sich später das Wort "Weser" bildete. 

   

Die Stedinger Marsch (Flussmarsch)
entstand aus Ablagerungen der Weserüberschwemmungen, z.T. als Überlagerung von Niedermoor, z.B. bei Huntebrück - Berne.
Durch die zweimaligen Überflutungen konnten sich, zum Zeitpunkt des Tidenhöhepunktes Stillstand zwischen Ebbe und Flut , Sedimente (Schlick, Sand und Schlickton) ablagern.
So konnte sich die Marsch langsam aufbauen und zwar bis das Land eine Höhe erreichte, wo es vom mittleren Tidehochwasser nicht mehr überflutet wurde.  Nun konnte es von Pflanzen (wie z.B. Queller) besiedelt werden. 
Dann erst, nach langer Zeit, folgte die Besiedlung und Kultivierung.

Typisch für das Siedlungsbild Stedingens sind die kettenartig aufgereihten Höfe mit den angrenzenden, bis zu 2,5 km langen Flurstücken, auch "Marschhufen" genannt.  Parallel zu den Längsgräben ist das Land in langgestreckte Rücken und Mulden gegliedert. Diese "Ackerbeete" sind Spuren der früheren Landnutzung. Wegen der hohen Bodenfeuchtigkeit war eine Aufwölbung ("Wölbäcker") für eine Ackernutzung notwendig. Die oldenburgische Vogteikarte zeigt schematisch diesen Wechsel von Grünland- und Ackernutzung. 
Dominierend ist heute die Grünlandnutzung, der Anteil an Ackerflächen ist u.a. nach Aufgabe der "Wölbäcker" zurückgegangen.
Die Lechterseite, das Land zwischen der Ollen und der Weser, wurde durch seine Hochlage (durchschnittlich 0,5 - 1,0 m über NN) als erstes besiedelt.

Das Stedinger Moor
Das süd- westliche Randmoor der Wesermarsch zur Delmenhorster Geest hin, besteht größtenteils aus Hochmoor mit einem vorgelagerten, relativ schmalen Streifen Niedermoor, der sich in der Umgebung des Flüsschens "Berne" auf bis zu 1 km Breite ausweitet und den Hochmoorkomplex teilt. Die Torfauflage betrug ursprünglich durchschnittlich 2,00 - 3,00 m. 

Der Bohlenweg im Wittemoor 


Der Bohlenweg ist ein Knüppeldamm (
wissenschaftlich untersucht 1965-1970 und datiert auf 129 v. Chr.) welcher das Witte Moor (Stedingen) überbrückte, damit stellte dieser Weg eine Verbindung zwischen einem eisenzeitlicher Siedlungsplatz auf der Geest (dieser befand sich unweit einer Wasserquelle im Waldstück „Schnitthilgenloh“ bei Lintel) und dem Huntefluss her.

Bemerkenswert ist hier der Fund eines Figurenpaares aus drei bis sieben Zentimeter dicken Eichenholzbrettern.
Vermutlich eine männliche (105 cm hoch) und weibliche (95 cm hoch) Gottheit (Anthropomorphe Pfahlgötter), welche an einer markanten Stelle aufgestellt waren, an dem der Bohlenweg über eine kleine Furt führte.

 

Erkenntnisse der archälogischen Ausgrabungen aus dem Jahre 1979:

Unter Leitung des Archäologen Dr. Dieter Zoller wurden bei Ausgrabungen in der Berner Aegidiuskirche auf der alten Kirchenwurt folgende Besiedlungsdaten aus den einzelnen Erdschichten gewonnen.

==>  Scherben von Geschirr, Spinnwirbel und Tonkelche wurden in den verschiedenen Altersschichten des Bodens genau identifiziert.

                     Eine erste Besiedlung auf der Berner Kirchenwurt muss schon ca. 500 Jahre vor Christi Geburt erfolgt sein.
  Um die Zeitenwende hat es auf bzw. um die Kirchenwurt mehrere Siedlungen gegeben hat .
==>  Scherben aus vorrömischer Zeit
  "Die Kontinuität der Besiedlung von Berne reißt nach den bisherigen Funden kurz nach Christi Geburt ab.
Denn um diese Zeit hob sich der Meeresspiegel um ein beachtliches Stück und da stand den Küstenbewohnern lange vor den ersten systematischen Deichbauten das Wasser plötzlich bis zum Hals." (Zitat: Dr.Zoller, Artikel der NWZ 1979)
==>  Um 300-500 wurde die Besiedlung dann aufgegeben.
  Die nächsten Besiedlungsspuren sind zwischen den 700 und 800 n. Chr. zu datieren.
==>  fränkische Tonscherben
  Im 11 Jahrhundert hören in der Erdschicht die Schlickstreifen auf.
==>  Es ist somit die Zeit als die ersten "Stedinger" mit den Deichbau begannen.
 

Zur frühen Besiedlung:
Beginnen wir mit der geschichtlichen Betrachtung bei den Westgermanen, die sich aus verschiedenen Volksstämmen zusammensetzten. Der nordseegermanische Volksstamm der Westgermanen waren die Chauken
Chauken : Ableitung von "Hauka" = Erdhügel, welche in den Küstengebieten zwischen Elbe und Ems lebten. Diese Chauken lebten auf künstlich errichteten Erdwällen bzw. hohe Hügel den sogenannten "Warften" mehrheitlich eine nordfriesische Bezeichnung oder "Wurten". mehrheitlich eine ostfriesische Bezeichnung

Die Chauken wurden in zwei Gruppen unterteilt. Die Bewohner zwischen Ems und Weser bezeichnete man als "die kleinen Chauken" und die Volksgruppe, welches zwischen der Weser und der Elbe lebte, bezeichnete man als "die großen Chauken".

Aus der Römischen Zeit (der Zeit der Statthalterschaft Corbulos) gibt es ersten schriftlich festgehaltenen Überlieferungen über den Volksstamm der Chauken. So berichtet der römische Offizier und  Gelehrte Gajus Plinius Secundus, der Ältere ( geb. 23 n. Chr. zu Comum , gest. 79 n. Chr.) , der um 45 n. Chr. die römische Reiterei in Germanien begleitete:

Plinius schreibt: 
"Wir haben auch in der Beschreibung des Orients nahe dem Ozean mehrere Völker erwähnt, die in derselben Dürftigkeit leben. Es gibt aber auch im Norden [solche Völker], die wir gesehen haben, nämlich die der Chauken, die die großen und die kleinen genannt werden. In gewaltiger Strömung ergießt sich dort der Ozean in Zwischenräumen zweimal bei Tage und bei Nacht auf ein ungeheures Gebiethier wird die Ebbe und Flut beschrieben, indem er den abwechselnden Streit der Elemente bedeckt, von dem man im Zweifel sein kann, ob er zum Lande gehört oder ein Teil des Meeres ist. Dort hat ein elendes Völkchen hohe Hügel Wurten oder Warften im Besitz, die wie Rednerbühnen von Menschenhand errichtet sind, entsprechend den Erfahrungen von der höchsten Flutgrenze: auf sie sind demgemäss Hütten gesetzt. 
Ihre Bewohner gleichen Segelnden, wenn die Fluten das umliegende Land bedecken, aber Schiffbrüchigen, wenn sie wieder zurückgewichen sind, und sie machen bei ihren Hütten Jagd auf die mit dem Meer ziehenden Fischen. 
Vieh zu halten, ist diesen Menschen nicht vergönnt, auch nicht, sich, wie ihre Nachbarn, von Milch zu nähren, ja, nicht einmal, mit den wilden Tieren zu kämpfen, da jeder Strauch weit und breit fehlt.dies kann nicht für die gesamte Gebiet der Chauken zutreffen 
Aus Seegras und Binsen flechten sie Stricke für ihre Netze zum Fischfang und indem sie den mit den Händen gesammelten Schlamm Torf mehr durch den Wind als durch die Sonne trocknen, machen sie mit Hilfe [dieser] Erdart ihre Speisen und ihre vom Nordwind erstarrten Eingeweide warm. Ihr Getränk besteht ausschließlich aus Regenwasser, das in Gruben vorn im Hause aufbewahrt wird. 
Und diese Menschen behaupten, falls sie heute vom römischen Volk besiegt werden sollten, sie würden dann Sklaven!
Es steht wirklich so: viele verschont das Schicksal zu ihrer Strafe" 

(PLINIUS, der Ältere: "Naturalis historica" XVI 2-4 [405 f.])

Die römischen Feldzüge gegen das rechtsrheinische Germanien erfolgten damals  (zur Zeit des Statthalters "Domitius Corbulo") vom Rhein aus, wo die Römer viele Kastelle zur Grenzsicherung errichtet hatten.  Ob der Gelehrte Plinius die Gebiete bei der Weser und damit die heutige Wesermarsch jemals gesehen hat, ist historisch nicht belegt.
Ein Indiz das es auch im Siedlungsgebiet der Weser zu Kontakten mit den Römer kam, ist z. B. der Fund eines römischen Tongefäßes, aus dieser Epoche, bei Lemwerder.

Die höchste Wurt im "Stedingerland" war wohl die Erhöhung auf einer Düne beim Zufluss der Berne in die Ollen, dort wo heute die "St. Aegidius Kirche" zu Berne steht. Das die Chauken nicht nur mit Torf (siehe den Text des Plinius) sondern auch über Holzfeuer ihre Speisen kochten, belegen die archäologischen Grabungen von Dr. Zoller auf der Berner Kirchenwurt im Jahr 1979.  Weitere Grabungsfunde belegen, dass diese Wurt von ca. 600 v. Chr.vorrömische Eisenzeit  bis etwa 1 Jh. n. Chr. durchgehend von den Chauken besiedelt war.  Die Toten wurden in Urnen am Rande der Wurten begraben, in einem Urnenfund auf dem 'Hohen Schlüter Felde'nördlich von Berne wurde u.a. eine römische Münze aus dem 2 Jhd. n. Chr. gefunden.

Publicus Cornelius Tacitus ca. 55 - 120 n. Chr.  schreibt:

Der römische Geschichtsschreiber Tacitus wörtlich „der Schweigsame“ gab im Jahre 98 n. Chr. seine "Germania" heraus und nennt erstmalig in Abschnitt 34 & 35 den Stamm der Friesen den er wie die Volksgruppe der Chauken (die großen und die kleinen) als Groß- und Kleinfriesen (Maioribus minoribusque Frisiis) unterschieden.

"Friesen und Chauken ziehen sich längs dem Rhein bis an den Ozean, und überdies erstrecken sich ihre Wohnsitze noch um ungeheure Seen, die auch von römischen Flotten schon befahren wurden. Gegen Norden das Volk der Chauken (Chauci). Obgleich es an die Friesen (Frisii) sich anschließt und noch einen Teil der Meeresküste in Besitz hat, so zieht es doch an den Grenzen aller vorgenannten Stämme sich hin, bis es sogar einen ins Chattenland eindringenden Winkel bildet. Und diesen ungeheuren Landstrich hat der Chauke nicht nur inne, sondern er füllt ihn auch aus; das angesehenste Volk unter den Germanen, welches seine Größe durch Gerechtigkeit zu behaupten vorzieht. Ohne Vergrößerungssucht, ohne Übermut, ruhig und still abgeschlossen, reizen sie kein fremdes Volk zum Kriege und bedrängen auch keines mit Plünderung und Raub. Und das gerade ist der höchste Beweis ihrer Trefflichkeit und Macht, dass sie ihr Übergewicht nicht der Gewalttat verdanken. Doch sind alle schlagfertig, und wenn es Not tut, so steht das Heer bereit, Ross und Mann in bedeutender Zahl; und auch im Frieden bleibt ihr Name groß."

T a c i t u s , Germania. Übersetzt von Dr. Oberbreyer. Leipzig)

GERMANORVM
[§34] Angrivarios et Chamavos a tergo Dulgubnii et Chasuarii cludunt, aliaeque gentes haud perinde memoratae, a fronte Frisii excipiunt. Maioribus minoribusque Frisiis vocabulum est ex modo virium. Utraeque nationes usque ad Oceanum Rheno praetexuntur, ambiuntque inmensos insuper lacus et Romanis classibus navigatos. Ipsum quin etiam Oceanum illa temptavimus: et superesse adhuc Herculis columnas fama vulgavit, sive adiit Hercules, seu quidquid ubique magnificum est, in claritatem eius referre consensimus. Nec defuit audentia Druso Germanico, sed obstitit Oceanus in se simul atque in Herculem inquiri. Mox nemo temptavit, sanctiusque ac reverentius visum de actis deorum credere quam scire.

[§35] Hactenus in occidentem Germaniam novimus; in septentrionem ingenti flexu redit. Ac primo statim Chaucorum gens, quamquam incipiat a Frisiis ac partem litoris occupet, omnium quas exposui gentium lateribus obtenditur, donec in Chattos usque sinuetur. Tam inmensum terrarum spatium non tenent tantum Chauci, sed et implent, populus inter Germanos nobilissimus, quique magnitudinem suam malit iustitia tueri. Sine cupididate, sine impotentia, quieti secretique nulla provocant bella, nullis raptibus aut latrociniis populantur. Id praecipuum virtutis ac virium argumentum est, quod, ut superiores agant, non per iniurias adsequuntur; prompta tamen omnibus arma ac, si res poscat, exercitus, plurimum virorum equorumque; et quiescentibus eadem fama. 

Der Norden von Germania

 

  

Handelsbeziehungen mit dem Römern:
Heute im 21Jhd. kennen wir zwei gesicherte Handelsplätze der "Chauken" und der Römer, während der "Römischen Kaiserzeit". 
Dies ist das Gebiet "Hogenkamp" bei Elsfleth und das "hohe Schlüterfeld  " bei Berne. 
Beide Siedlungsgebiete , links und rechts der Hunte
die dort unweit in den Weserstrom mündet, liegen auf einer erhöhten Fläche (1,5m bis 2,1m über den mittleren Wasserstand).

Die nachfolgende Karte (Quelle:Zwischen Sturmflut und Oberwasser, Krämer / Hoffer ) zeigt die Siedlungsflächen:

Der Geograf  Ptolemäus verfasste um 150 n Chr. seinen Weltatlas der bekannten Welt, die "Geographike Hyphegesis". 
In diesem Werk wird auch das bis dahin bekannte "Germania" beschrieben. 
Diese Karte, die "Magna Germania" (Großgermanien) enthält 137 geografische Angaben, darunter 94 Städte. 
Im Jahr 2010 ordneten Wissenschaftler Institut für Geodäsie an der Technischen Universität Berlin im Rahmen einer Projektarbeit die Angaben heutigen Ortslagen/Ortsnamen zu.

Die historische Ortsbezeichnung TECELIA wird dem Siedlungsgebiet an der Huntemündung zugeordnet.

Ortsangaben gem. Ptolemäus (*um 100; † um 175)

Ausschnitt der spätmittelalterliche Kopie des 15. Jahrhunderts die unter dem Titel Cosmographia erschienen ist.

TECELIA 

 
Geographie der Griechen und Römer aus ihren Schriften: Germania, Rhaetia ...; von Konrad Mannert ; 1820

Der Siedlungsplatz "Hogenkamp", bei Elsfleth, ist bereits seit dem frühen 19. Jahrhundert bekannt und der römischen Ortsangabe Tecelia zugeordnet. 
Dieser Siedlungsplatz an der Huntemündung ist von der Vorrömischen Eisenzeit bis in das 6. Jh. n. Chr. und dann wieder im Mittelalter besiedelt gewesen. Im Laufe der archäologischen Auswertung sind im ersten Siedlungshorizont-Hogenkamp bereits mehr als 180 römischen Bronze- und Silbermünzen und über 80 Fibeln sowie eine große Anzahl römischer Keramik geborgen worden.

In einem Urnenfund um 1825 auf dem "Hohen Schlüter Felde" nördlich von Berne wurde u.a. eine römische Münze aus dem 2. Jhd. n.Chr. gefunden. Auch Dr. Schütte und Dr. Zoller konnten auf den Wurten bei Berne und Schlüte  den Siedlungsnachweis zur Zeit der römischen Kaiserzeit führen.
Bei Straßenbauarbeiten (B212 neu) wurden im Jahr 2010 die Überreste einer historischen Siedlung aus dem ersten Jahrhundert bei Schlüte/Berne entdeckt.
Es wurden u.a.  "Keramiken, Fibeln, spätrömische Münzen sowie ein Kamm aus der Zeit von 100 bis 400 n. Chr. gefunden.

 einige   Fundstücke:            

      
   

 

Die drei Runenknochen aus der Weser
In den Jahren 1927-1928 wurden bei Baggerarbeiten in der Weser, auf der Höhe von Hammelwarden (Brake), einige Knochen mit und ohne Runen gefunden.. Dieser Fund wird heute im „Staatlichen Museum für Naturkunde und Vorgeschichte“, in Oldenburg verwahrt. Doch die Echtheit der sogenannten Weserrunen wurde lange angezweifelt
(wegen der merkwürdigen Runenformen (z.B. das "U" und Fundgeschichte)
Erst 1989 wurden (durch die Forschung von Hrn. Pieper
Quelle:  Peter Pieper, Die Weser-Runenknochen. Neue Untersuchungen zur Problematik: Original oder Fälschung. Archäologische Mitteilungen aus Nordwestdeutschland, Beiheft 2. Oldenburg 1989 mit Hilfe der C14-Methode) die Knochen mit Runen als alt und authentisch bestätigt und der Zeit 310-470 n. Chr. zugeordnet. Die runenlosen Knochen jedoch als nicht dieser Zeit zugehörig.

Die Artefakte zeigen folgende Runen:

                         

nds.wikipedia.org/wiki/Weserrunen

Staatliches Museum für Naturkunde und Vorgeschichte
Inventarnummer 4988 (355 - 410 n. Chr.)

 


latam hari kunni we hagal 

latam   (lass uns bzw. wir rufen) 
hari     (das Heer)
kunni   (die Sippe)
we      (wir bzw. uns)
hagal   (Hagel = Verderben (bei nicht Befolgung))
Transkription: Wir rufen das Heer und die Sippe auf. Wer nicht folgt soll verderben.

 

nds.wikipedia.org/wiki/Weserrunen
und ein römisches Handelsschiff

Staatliches Museum für Naturkunde und Vorgeschichte
Inventarnummer 4990 (310 -450 n.Chr.)

lokom her

lokom  (seht)
her      (hier)
Transkription: Seht hier ein römisches Handelsschiff

Bild Quelle: www.imperium-romanum.info/wiki/index.php/Schiffstypen

Römisches Frachtschiff Typ "Corbita" mit zusätzlichem Vorsegel (artemon), dessen Bezeichnung auf lat. corbis (Korb) hinweist. 
Es waren gedrungen und rund gebaute einmastige Lasten-Segelschiffe von 100 bis 200 t Tragfähigkeit, die vorwiegend für den Getreidetransport zur Versorgung Roms verwendet wurden.
Die Zeichnung zeigt:
Die dargestellten Ruderer waren nur bei An- und Ablegemanöver notwendig
Der Steuermann steht auf dem Achterdeck.
Ein vergleichbares Handelsschiff der Römer wurde 1910 in London County-Hall ausgegraben.
Der Bau des Schiffes wurde auf etwa 300 n. Chr. durch Dendrochronologie datiert.
Dies zeigt, dass dieser Schiffstyp nicht nur im Mittelmeerraum sondern auch im Nordmeer eingesetzt wurde.

nds.wikipedia.org/wiki/Weserrunen

Staatliches Museum für Naturkunde und Vorgeschichte
Inventarnummer 4991 (390 - 470 n. Chr.)


ulu hari dede

ulu : (evtl ein Gott namens Ull(r))
Ullr: nordgermanisch/gotischer, verehrter Haupt-, Winter- und Jagdgott, berühmter Bogenschütze, Ase, Mutter: Sif, Stiefvater Thor

hari (das Heer)
Harigast: (Heergast = Odin / Wodan) germanischer höchster-, Winter- und Kriegsgott

dede ("tat" = machte / führte aus).

Transkription:  Ull(r)'s  Heer führte aus     oder    Die Götter Ullr und Odin taten

 

 

Klimawechsel und Völkerwanderung:
Um 250 n. Chr. ereignete sich dann ein Klimawechsel, es wurde kälter und es erfolgte ein Anstieg des MeeresspiegelsMeerestrangression, sodass viele Chauken ihre "Wurten" verlassen mussten. In dieser Periode entstand aus einem Teil der damaligen Friesen, der Chauken und weiterer Volksgruppen ein neuer Stamm die "Franken".  Der andere Teil der Chauken ging in den sächsischen Stammesverband den "Sachsen" auf. Diese Epoche bezeichnet man auch als die Zeit der "germanischen Völkerwanderung".

Damit war die Zeit der Chauken, als eigenständige Volksgruppe vorüber. 

Völkerwanderung: Ab Mitte des 2. Jahrhunderts n. Chr. zogen die Goten von Skandinavien kommend bis in den Schwarzmeerraum und lösten damit die erste größere germanische Wanderungsbewegung aus. Volksstämme gerieten in Bewegung und vermischten sich.

Im 4. Jahrhundert begann dann die zweite (und eigentliche) Völkerwanderung ausgelöst durch den Vorstoß der Hunnen nach Europa und lösten damit weitere Fluchtbewegungen germanischer Stämme und Völkerschaften aus.

 Ob in dieser Zeit Stedingen durchgehend besiedelt war, ist nicht sicher belegt.

Um 400 n. Chr. setzte dann langsam die MeeresregressionAbsenkung des Meeresniveau ein. Nun wurden die Küstenregionen durch "Rückkehrer" evtl. auch getrieben durch die Völkerwanderung schrittweise erneut besiedelt und es entstand der Stamm der Friesen, wie wir ihn heute kennen. 

Auch in der heutigen Wesermarsch hatte sich das Siedlungsgebiet verändert. Die Flussmarsch hatte sich durch die ständigen Überflutungen aufgeschlickt.

Das Land hatte sich erhöht und war für eine erneute Besiedlung bereit !

Die Völkerwanderung veränderte das Gesicht des spätantiken Europas grundlegend und trug entscheidend zum Untergang des Weströmischen ReichesMitte - Ende des 4.Jhd n.Chr. . So konnte sich ein germanisches Staatswesen auf den ehm. Boden des "westlichen römischen Reiches" entwickeln und das "frühe Mittealter" begann! 

Es folgte die Zeit um Kaiser Karl der Große (772-804), der Ottonen (919-1014), der Salier (1024-1125).

Diese Zeiten liegen für Stedingen im Nebel der Geschichte.

Im Jahr 782 wird Bremen (Bremun, Brema, Bremae) erstmalig urkundlich genannt.

Am 13.07.787 beauftragt Kaiser "Karl der Großen" den angelsächsischen Mönch Willehad u.a. mit der Christianisierung Wigmondies "das Land zwischen der Unterweser und Unterelbe". Also auch das Land, welches später als "Oster-Stedingen" bezeichnet wird.

Referenz: "oldenburgisches Urkundenbuch" 6 Bd. Geheimrat Prof. Dr. G. Rüthning

787 Juli 13
König Karl lässt zu Worms Willehadus als BischofH.Schwarzwälder: wahrscheinlich Missionsbischof nicht aber Bischof von Bremen weihen und bestimmt als sein Missionsgebiet die Gaue Wigmodiä, Laras, Riustri, Asterga, Nordendi und Wanga.

. . , Post haec vero cum omnia pacifica viderentur et sub leni iugo Christi Saxonum ferocia licet coacta iam mitesceret, memoratus praecellentissimlis princeps in Wormatia positus civitate servurn Dei Willehadum consecrari fecit episcopum tertio Idus Julii constituitque eum pastorem atque rectorem super Wigmodia et Laras et Riustri et Asterga necnon Nordendi ac Wanga, ut inibi auctoritate episcopali . . . praeesset populis ... Sicque ipse primus in eadem diocesi sedem obtinuit pontificalem.

Vita S. Willehadi, c. 8. Mon, Germ. S. S. II, 383.

Ausgrabungen im 21.Jhd. erbrachten den Nachweis einer friesischen Ufersiedlung. In siebeneinhalb Metern Tiefe wurden verschiedene Artefakte (Keramik und Gussformen) aus dem neunten Jahrhundert gefunden. So konnten Pferdeknochen und  Hölzer genau auf diese Zeit datiert werden. Außerdem deuteten Basaltsteine aus dem Rheinland auf den Fernhandel hin.

Um 900 n. Chr. wird an einem strategisch und verkehrsmäßig günstigen Platz, dort wo ein schmaler Geestrücken die Hunte kreuzt und der Fluss seine Süd-Nord-Richtung verlässt um nach Osten zum Weserstrom zu fließen, eine kleine Wasserburg gebaut. Diese sächsisch-friesische Fluchtburg wird dann um die Jahrtausendwende als "olde Borch" ('Aldenabrock' später dann 'Oldenburg') bezeichnet.

 

Stedingen und "umzu" im Mittelalter:

Im Jahr 1056 stirbt Kaiser Heinrich III. und sein unmündiger Sohn Heinrich IV. *1050 +1106 (1077 Gang nach Canossa) wird zum Nachfolger bestimmt.
Die Regentschaft übernimmt zuerst seine Mutter, doch im Jahr 1062 wird die Regentschaft durch den Erzbischof Anno von Köln übernommen.
Ein Jahr später wechselt erneut die Vormundschaft/Regentschaft, welche nun auf Erzbischof Adalbert den 16. Bischof in Bremen und 13. Erzbischof der vereinigten Bistümer Bremen - Hamburg   (geb. um das Jahr 1000 als Sohn des Thüringer Grafen Friedrich auf der Burg Gosseck bei Naumburg) übergeht. Dieser erkennt den Wert der Marsch und Moorflächen an der Weser und lässt sich im gleichen Jahr das "unbesiedelte Gebiet" um "Aldenabrock" und damit auch die Insel "Insula Lechter" (die Lechterseite zwischen Ollen und Weser, Insel auf der Seite des Lichtes -Sonnenaufganges-) zum Besitz des Bremer Erzbistums übertragen.

  • Dies ist somit die erste urkundliche Erwähnung von Stedingen. (Urkunde vom 27.06.1062)

Referenz: LXXXVII "Hamburgisches  Urkundenbuch" 1. Bd. von Dr. Johann Martin Lappenberg, Archivar der freien und Hansestadt Hamburg

König Heinrich IV. überträgt der Hamburgischen Kirche den Hof Lesum, 
nebst allen Gerechtsamen, so wie den Forst im Gau Wimodi und den Marschländereien an der Weser.

1062 Jun 27.  Aus der Originalurkunde zu Hannover. Sie war im Stader Registranten unter Caps IV. No 41 verzeichnet .

           In nomine sanctae & individuae trinitatis Heinricus, divina favente clementia rex. Cum regiae dignitatis sit, ius cuilibet seruare suum, precipuc tamen aecclesiastica iura nobis obseruanda uidentur, quia, si peccandum, tolerabilius in hominem quam in Deum, si non peccandum, reverentius tamen Deo, quam hominibus obsequendum: Nos quidem patrum preccdentium uestigia imitari optantes, augere bona aecclesiastica, aucta retinere, nostroque in quantum possumus patrocinio tueri debemus, quatenus nostra tenera aetas ad uirile robur anhelans promoueri, si promouerit, speraus, & dandi in Deo gloriam assequatur, & data inter homines confirinandi gratiam non amittat. Uniuersis igitur sanctae Dei ecclesiae nostrisque fidelibus, tam futuris quam presentibus notum esse volumus, qualiter domnus Adalbertus sanctae Hammaburgensis aecclesiae archiepiscopus, patronus & fidelis nostor, clementiae nostrae serenitatem adiit supplicando, quatenus quoddam nostrae proprietatis praedium, curtem scilicet que vocatur Liestmunde (Lesum), in comitatu marchionis Udonis & in pago Wimodi nuncupato sitam, Lesum. Adam von Bremen I. IV. c. 4. sagt von dieser Schenkung: Tunc etiam diu desiderata in ditionem ecclesiae Lismona venit, quae curtis, ut aiunt, septiagentos mansos habere videtur et maritimas Hadalo regiones in ditione possidet. Pro qua firmiter ex omni parte solvenda, fertur archiepiscopus reginae Agneti dedisse novem libras auri, quoniam haec in partem suae dotis illa commemorabat. S. auch I. II. ?. 60, I. III. ?. 30 u. 34. Vergl Wedekind a. a. O. Th II S. 83. Die Erwerbung war dem Erzbischofe desto wichtiger, da er zu Lesum eine der von ihm beabsichtigten zwölf Propsteien errichten wollte. S. Adam I. III. c 10. cum omnibus pertinentiis suis, pro genitoris nostri care memoriae Heinrici, Romanerum imperatoris augusti, nostraeque animae remedio, in ius suae transfunderemus aecclesiae, & hoc idem, omniaque alia eiusdem aecclesie bona, modis undecumque legalibus aggregata, iare sibi perpetuo possidenda, omni contradictione postposita, per nostri precepti paginam confirmaremus. Honestae igitur peticioni nostrorum consilio fidelium, uidelicet dilecti magistri nostri Annonis, archiepiscopi Coloniensis, Sigefridi, archiepiscopi Moguntini, Burchardi, Halberstedensis episcopi, Ottonis marchionis consentire decernentes, remunerantes queque predicti archiepiscopi iuge seruicium, quod patri nostro & nobis incessabili deuotione exhibuit, eandem prenominatam curtem cum uniuersis appenditiis, hoc est utriusque sexus mancipiis, areis, aedificiis, agris, pratis, pascuis, terris cultis & incultis, aquis aquarumque decursibus, molis, molendinis, piscationibus, uenationibus, exitibus & reditibus, quesitis & inquirendis, monetis, theloneis, nostrique banni districtum super omnes ipsam terrain inhabitantes, forestum etiam cum banno regali per totum pagum Wimodi, cum insulis Bremensi scilicet & Lechter dictis, Die insula Lechter scheint noch in Lichtenberg, früher Leghtenberg genannt zu erkennen.  necnon cum paludibus Linebroch, Linebrok wird in dem Güter Verzeichnisse des Rasteder Klosters im vierzehnten Jahrhunderte also beschrieben: Linerbroke, quae distinguitur per has villas, videlioet per Nortbroc, Nigenbroc (Neuenbrook), Oldenbroc (Oldenbrook), et Coldenwurde. Der Ort Linen findet sich noch am westlichen Weserufer in der Vogtei Morriem: ihm gegenüber am andern Ufer liegt der Liner Kuhsand. Auch in dem von mir herausgegebenen Register der Einkünfte der Propstei Bremen findet sich S. XXIII Line neben Golswarden. Der Zehnten zu Nienbroke in Lynebroke und zu Nortbroke ebendaselbst wird in Urkunden der Grafen Christian und Otto, so wie des Grafen Ludolf von Oldenburg, im Jahre 1272 gedacht.  Ascbroch,Ascbrok scheint nicht bei Hasbergen, sondern in Hassbrook oder Altenesch zu suchen. Aldenebroch,Aldenebrok oberhalb der Hunte zwischen der Weser und Olle.  Huchtingebroch, Huchting und Bruchhuchting.  Brinscimibroch, BrinkumWeigeribroch Kirch - Weihe und Süd - Weihe im Amte Sycke bis zum Flusse Eyter  limite discurrente usque in Etterna fluuium, pro animae nostrae corporisque salute, sanctae Hammaburgensi aecclesiae, que est in honore domni & salvatoris nostri, eiusque intemerate genitricis perpetuaeque uirginis Marie & beati Jacobi apostol consecrata, perpetuo iure possidendum, omnium presentium uel succedentium contradictione remota, in proprium tradidimus atque donauimus. Confirmamus autem munifícentia regia eidem aecclesie libertatem & bona omnia, quae a Karolo magno predecessores nostri, Romanorum siquidem imperatores uel Francorum reges, usque ad tempora nostra prenominate aecclesie concesserunt, & nos habendvm ei, omni tempore atque iure perpetuo possidendum per nostri precepti paginam concedimius, omni nostra et nostrorum successorum cunctorumque mortalium, maiorum vel minorum, inquietatione remota, parrochias scilicet, decimas, terras cultas & incultas, comitatus, mercatos, monetas, thelonea, cum omni utilitate, quae describi vel quoquo modo inde prouenire potenti. Et ut haec nostra regalis traditio stabilis et inconuulsa per succedentium momenta temporum permaneat, hanc cartam inde conscriptam, manu propria ut infra uidetur, corrobantes, sigilli nostri impressione iussimus insigniri.

           Signum domni Heinrici quart regis.
           Fridericus cancellarius uice Sigefridi archicancellarii recognovi. (R.) (S.)
           Data est V. kalendas Julii, anno dominicae incarnationis MLXII, indictione I. Anno
autem ordinationis domni Heinrici quarti regis VIII, regni uero VI.
          
Actum Altstedi. In Dei nomine feliciter. Amen.

Im Oldenburger Urkundenbuch Band II ist die vorangestellte Urkunde von 1062 auf das Jahr 1063 datiert.

Referenz: "Oldenburger Urkundenbuch" 2. Bd. Nr.: 11

König Heinrich IV. überträgt auf Verwendung des Erzbischofs Anno von Köln der Hamburgischen Kirche
den Wünschen Erzbischof Adalberts entsprechend Güter um Bremen
und außerdem die Lechterseite von Stedinge, den Linebrok, Mooriem (Ascbroch),
die Brokseite von Stedingen (Aldenebroch an der Ollen und die Brüche um Huchtingen, Brinkum und Weihe.

Allstädt, 1063 Juni 27.

           In nomine sanctae & individuae trinitatis Heinricus, divina favente clementia rex . . . notum esse volumus, qualiter domnus Adalbertus sanctae Hammaburgensis aecclesiae archiepiscopus, patronus & fidelis nostor, clementiae nostrae serenitatem adiit supplicando, quatenus quoddam nostrae proprietatis praedium, curtem scilicet que vocatur Liestmunde (Lesum) . . . cum omnibus pertinentiis suis . . . in ius suae transfunderemus aecclesiae . . . Honestae igitur peticioni nostrorum consilio fidelium . . . consentire decernentes  . . . forestum etiam cum banno regali per totum pagum Wimodi, cum insulis Bremensi scilicet & Lechter dictis, necnon cum paludibus Linebroch, Ascbroch, Aldenebroch,  Huchtingebroch,   Brinscimibroch, Weigeribroch . . . Hammaburgensi aecclesiae . . . perpetuo iure possidendum  . . . Data est V. kalendas Julii, anno dominicae incarnationis MLXII, indictione I. Anno autem ordinationis domni Heinrici quarti regis VIII, regni uero VI. Actum Altstedi. In Dei nomine feliciter. Amen.

           Aus Lappenberg, Hamb. UB Nr. 87. Or Staatsarchiv Hannover. Druck auszugsweise Bremer UB. I Nr. 21
           Das Jahr 1063 wird in der Literatur nach Indictione I bestimmt. Vgl. Giesebrecht, D. Kaiserzeit S.100 u. 1097, Stumpf,
           Kaiserurk. des X-XII Jahrh. S218 Nr. 622, Dehio, Erzbistum Hamburg-Bremen I 232

 

Nachdem Heinrich IV. mündig ist, kann Erzbischof Adalbert von Bremen-Hamburg seine Stellung als erster Berater Heinrich IV. noch kurzzeitig halten, wird dann jedoch kurz darauf von der Fürstenopposition als Berater abgesetzt.

  • Somit ist Stedingen seit 1062 bzw. 1063 dem Erzstift Bremen anhängig.

Die Wiederbesiedlung

Nun folgt eine Zeit der gezielten Besiedlung und Christianisierung des "Landes am Gestade" Gestade =Ufer ( daher kommt evtl. der Name Stedingen ) , welches nun durch erste Kolonisten urbar gemacht wird.

Stedingen wird zuerst durch einige sächsische Siedler (aus der Geest) wieder besiedelt.

Diese "Steder" siedeln zuerst auf kleinen natürlichen bzw. leicht erhöhten Wurten.

Lage der alten Wurten entlang der Ollen und Weser Quelle "Zwischen Strumflut und Oberwasser"

Auf dem erhöhten Land entstehen nun erste Ansiedlungen und nach Rohdung des Bruchlandes war nun auch die  Viehhaltung und Ackerbau möglich. Da die Marsch nun vom mittleren Tidenhochwasser nicht mehr erreicht wurde, war es "deichreifes" Land. Mit Beginn des 11. Jh. begann somit der Deichbau an der deutschen Nordseeküste. So schützten von nun an die Deiche die neuen Siedlungsgebiete vor Überflutungen, jedoch mit folgenden Nachteil: "Das Land wurde an einer weiteren, existenziell wichtigen, Aufschlickung gehindert".

Doch erst zu Beginn des 12.Jhd. ist die Zeit gekommen, dass das Bremen umgebende Sumpf- und Moorland systematisch urbar gemacht werden sollte.
Zu den weiteren neuen Siedlern gehörten auch Friesen u.a. aus dem Bistum Brabant, den heutigen Friesland (NL), diese brachten ihrerseits bereits Erfahrungen in Entwässerungstechnik und der Urbarmachung der Marschen und Moore mit. 

Erzbischof Friedrich ( 19. Bischof in Bremen (16. Erzbisch. v. Bremen-Hamburg) 1104-1123) unterzeichnet mit diesen ersten “Holländern“ (dicuntur Hollandi) im Jahre 1106 einen Kolonisationsvertrag, der rechtliche Inhalt wird darauf als “Hollerrecht“ (jus Hollandricum) bezeichnet.

Die Urkunde:

Referenz: CXXIX "Hamburgisches  Urkundenbuch" 1. Bd. von Dr. Johann Martin Lappenberg, Archivar der freien und Hansestadt Hamburg

Friedrich, Erzbischof von Hamburg, Vertrag mit den holländischen Ansiedlern.
1106
   Nach dem hannoverschen Copialbuche. In dem Stader Registranten verzeichnet unter Caps. LXVI. No. I. Vergl. A. von Wersebe niederländische Colonien im nördlichen Deutschland Th. I. S. 27 flgd.

           In nomine sanctae & indiuiduae trinitatis F. Dei gratia Hammenburgensis ecclesiae antistes vniuersis fidelibus in Christo presentibus & futuris perpetuant benedictionem. Pactionem quandam, quam quidam eis Renum commanentes, qui dicuntur Hollandi, nobiscum pepigerunt, omnibus notam volumus haberi. Prefati igitur uiri maiestatem nostram  Ein für Bischöfe sehr ungewöhnlicher Titel wie schon Staphorst bemerkte. conuenerunt obnixe rogantes, quatenus terram in episcopatu nostro sitam, actenus incultam paludosamque, nostris indigenis superfluam, eis ad excolendam concederemus. Nos itaque tali petitione nostrorum vsi consilio fidelium, perpendentes rem nobis nostrisque successoribus profuturam, non abnuendae peticioni eorum assensum tribuimus. Huius autem peticionis talis fiebat pactio, ut de prefatae terrae singulis mansis singulos denarios singulis annis nobis darent. Mansi uero mensionem, ne discordia in posterum in populo haberetur, quae mensio in longitudine septingentas & viginti, in latitudine vero XXX. habet regales uirgas, Die Hufe enthielt also 45 Marschmorgen oder 180 Calenbergische Morgen. S. von Wersebe a. a. O. S.43. cum riuulis terram interfluentibus. quod eis simili modo concedimus, hic inscribi necessarium duximus. Condixerunt denique secundum decretum nostrum decimam se daturos, ita uidelicet, ut de frugibus terrae XI. manipulum, de agnis X de porcis similiter, de capris similiter, de anseribus similiter, nec non decimam mensuram mellis & de lino simili modo darent; pullum equinum usque ad festiuitatem sancti Martini solo denario, vitulum obolo redimerent. Ad sinodalem iustitiam & institutionem Traiectensis ecclesiae nobis se per omnia obtemperaturos promiserunt. ludicia & placita secularis legis, ne ab extraneis preiudicium patrrentur ipsi, ut omnes inter se reruin dissentiones inter se diffinircntur De singulis centum inansis II marcas singulis annis se persoluere asseruerunt. Maiorum placita siue indicia rerum, si ipsi inter se diffinire nequirent, ad episcopi audientiam referrent, eumque secum ad causam diffiniendam ducentes, inibi quamdiu moraretur de suo ipsimet procurarent. eo tenore, ut de placitali questu duas partes haberent, tertiam uero episcopo preberent. Ecclesias in prefata terra, ubi eis congruum uideretur, constitui concessimus. Quibus ecclesiis decimam decimarum nostrarum parochiarum ecclesiarum earundem distincte in vsus sacerdotis inibi Deo seruituri prebuimus. Parrochiani uero nichilomius singularum ecclesiarum suis ecclesiis, mansum vnum in dotem ad predictos usus sacerdotis se daturos confirmant. 
           Nomina uirorum qui nos ob hanc pactionem faciendam confírmandamque conuenerant, haec sunt: Heinricus sacerdos cui prefatas ecclesias in vita sua concessimus, ceterique laici: Helikinus, Arnoldus, Hiko, Fordolt, Referic; quibus iam sepe dictain terram, secundum seculi leges & prefatam conuentionem concedimus & ipsorum heredibus post ipsos.
Huius conuentionis astipulatio fiebat anno dominicae incarnations M C VI . Indictione VI. 1106 das letzte Jahr Heinrichs IV, ist Indiction XIV regnante domno Henrico IIII, Romanorum imperatore augusto. Ad cuius paginae decretum confirmandum  (confirmande.  M.S.cum astipulatione nostra, nostri impressione sigilli hic annecti nobis complacuit. Si quis ista contradixerit, anathema sit.
           Huius paginae confirmation (confirmatio.  M.S.) ego Wernherus prepositus Des Domcapitels zu Bremen  interfui & subscripsi. 
           Ego Marquardus prepositus St. Wilhadi daselbst

Ego Hasoko prepositus 
Ego Huio prepositos
Ego Adelbero 
Ego Thuto interim & subscripsi 
Ego Gerungus aduocatus interfui & recognoui 
Ego Hericus interfui 
Ego Thidericus 
Ego Willo interfui 
Ego Erpo interfui & recognoui 
Ego Adelbertus 
Ego Gerwardus 
Ego Ermbertus 
Ego Reinwardus 
Ego Ecelinus

Die Urkunde hat folgende Aussage:

< Das Hollerrecht >
Die Kirche überlässt den Siedler eine Hufe
30*720 Königsruten (120m*3400m) ca. 48ha Land, ca. 48ha, zur Besiedlung.
Der Siedler wird dadurch zum Erbleihbauer, ein freier Bauer, der nur dem Erzbistum als Obereigentümer verpflichtet ist. Die Besonderheit ist hier, dass der Siedler von den sonst üblichen Frondiensten befreit ist.
       Auch konnte der Siedler sein Land vererben und später auch verkaufen, 
       solange der “Zins“ gegenüber dem  Obereigentümer gezahlt wird.
Für eine Hufe Land musste dem Bistum Bremen jährlich einen Denar (Wert: Der sechsteTeil eines Schweines) gezahlt werden.
Des Weiteren wird ein sogenannter Hollerzins erhoben:
Der zehnte [Lat: decima] Teil der Lämmer [Lat: agni], Schweine [Lat: porci], Ziegen [Lat: capra], Gänse [Lat: anser], des Honigs [Lat: mellis] und des Flachs [Lat: linum], der elfte Teil der Feldfrüchte [Lat: frugis].
Kälber und Füllen die bis zum 11.November, dem Sankt Martinstag, aufgezogen waren, konnten dann mit einem Denar freigekauft werden.
Für einen Betrag von 1Mark für 50 Hufen erhielten die Siedler das Recht auf eine eigene, wenn auch niedere, Gerichtsbarkeit.
Auch durften sie Kirchen bauen, solange sie dem Priester eine Hufe Land übergaben und ihn mit dem 10.Teil des Bischofszehnten entlohnten.

Zuerst wurde die Insel "insula lechter" Lechterseite  mit kleinen Deichen gegen die Sommerfluten gesichert.

Erst mit dem Jahr 1142 beginnt man mit der Besiedlung der Brookseite (Sumpf u. Moor). Ansiedlungen entstehen wie Süderbrook "südlicher Sumpf", [lat.] "palus australis" und man beginnt im Jahre 1142 mit dem Bau einer Kirche zu Altenesch.

Die Urkunde von 1142 Hamburgisches Urkundenbuch Nr.165 ähnlich der Kolonisationsurkunde von 1106 mit dem s.g. "Hollerrecht"
(Diese Urkunde bezieht sich auf die Brookseite)

Der Erzbischof Adalbero von Bremenden 20. Bischof in Bremen und 17. Erzbischof der vereinigten Bistümer Bremen - Hamburg, die Herzogin Gertrud von Sachsen, ihr junger Sohn Heinrichgen. "Heinrich der Löwe" und der Markgraf Albrecht schlossen am 3. September 1142 einen Vertrag, von dem eine Abschrift erhalten geblieben ist: 

  "Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreieinigkeit, des Vaters, des Sohnes und des heiligen Geistes, Adalbero, von Gottes Gnaden in Hamburg Erzbischof, allen Christgläubigen Heil in Ewigkeit!
Bekannt sei der Christenheit jetzt und immerdar dass Wir und die Frau Herzogin Gertrudis und ihr Sohn Heinrich im Knabenalter Herzog der Sachsen, sowie unser Lehnsmann, der durchlauchtige Markgraf Albrecht, den Süderbrook, der zwischen den Dörfern Sannau, Strabelinghausen, Ochmund und Hasbergen liegt, zu gleichen Teilen zwischen uns geteilt haben und frei von allen Ansprüchen des hohen und niederen Adels sowohl als auch der Bauern, Kolonisten zur Urbarmachung überwiesen haben. Wir halten es nämlich für besser, dass dort Kolonisten wohnen und uns die Frucht von deren Arbeit zugute kommt, als dass das Land unbewohnt und beinahe ungenutzt bleibt.

Unser Abkommen mit den Kolonisten ist folgendes:

Von jedem Hof muss uns der Besitzer einen Denar jährlich bezahlen, womit zum Ausdruck kommen solle, dass der Grund und Boden nicht ihm, sondern Uns und der Kirche gehört. Ferner sollen sie den Zehnten geben von Feldfrüchten, Ferkeln, Gänsen, Schafen, Ziegen und Bienenschwärmen, wie es hier landesüblich ist. Für ein Füllen ist ein Denar zu zahlen, für ein Kalb 1/2 Denar. Wir sind einverstanden, dass zur Ehre Gottes eine Kirche gebaut wird. Wenn sie fertig ist, muss Grund und Boden gestellt werden, wovon der Priester leben kann. Derselbe hat Messe zu lesen, Taufen und Beerdigungen zu vollziehen und nach Vorschrift Synode zu halten. Einen weltlichen Richter wird der Erzbischof stellen. Beim Tode der Eltern erben Töchter und Söhne zu gleichen Teilen. Dreimaljährlich, nach Ansage, hält der Vogt einen Termin ab. Er kann nicht höhere Strafen verhängen als 4 solida.
Von den Ansiedlern bleibt der Freie frei. Er darf auf seine Freiheit nur zu Gunsten der Kirche verzichten, sonst verfällt sein Land dem Erzbischof. Der Leibeigene darf sein Land auch auf seinen Schwiegersohn vererben. Fehlt ein Erbe, so fällt das Land nicht an den Herrn, sondern an den Erzbischof. Gibt ein Leibeigener sich fälschlich für einen Freien aus, so ist er mit seiner beweglichen Habe seinem Herrn zur Verfügung zu stellen, sein Land fällt an den Erzbischof zurück. Heiratet jemand einen Leibeigenen, so sind die Kinder nicht erbberechtigt, Ausnahmen bilden die Leibeigenen der Kirche. Heiratet eine Frau einen Leibeigenen, ausgenommen einen der Kirche, so wird sie selbst unfrei. Ihr Besitz fällt an die Kirche. Ist ein Verkauf notwendig, so hat der Erzbischof das Vorkaufsrecht. Der Käufer übernimmt die Lasten des Verkäufers.
Damit aber niemand von unseren Nachfahren sich herausnimmt, diese unsere Anordnung im Ganzen oder in einem Teile zu brechen oder aufheben kann, haben wir diese Urkunde ausfertigen, durch Aufdrücken unseres Siegels kenntlich machen und die Namen der Zeugen dar unter schreiben lassen. 

Im Jahre d. Geburt d. Herrn 1142, am 3. Sept."

Unterzeichnet ist die Urkunde von 3 Pröbsten, 3 Kaplänen, Graf Eglimar II von Oldenburg, Graf Gebert, der Herzogin Gertrud und ihrem Sohne, Thietmar von Wigmodi, 8 von höheren Adel und 13 von niederem Adel.

Referenz: Hamburger, Urkundenbuch Nr.165

Diese Urkunde zeigt, dass die Kolonisten Abgaben leisteten. 
Sie waren frei von Frondiensten, zahlten jedoch ihre Abgaben.

Ab 1149 wurden dann die Verträge nicht mehr direkt mit dem Bischof geschlossen, sondern dieser beauftragte Unternehmer, sogenannte Lokatoren Der Lokator (auch Locator, lateinisch so viel wie Verpachter, Vermieter) oder Kolonistenführer (Siedlungsunternehmer) , mit der Anwerbung neuer Siedler und der Vergabe der Grundstücke zu Lehnsrecht.
Diese für die damalige Zeit günstigen Bedingungen, sorgte für eine schnelle Besiedlung des Stedingerlandes und nach einigen Jahrzehnten für einen gewissen Wohlstand der Bauern (Kolonisten).
 

Die Lokationsurkunde vom 1149
Der Vertrag mit den Lokatoren
Johannes und Simon:

Referenz: Hamburger, Urkundenbuch Nr.189 S.176

Bremen, 1149, Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreieinigkeit

Wir, Hartwig (Hartwich), durch Gottes Fügung Erzbischof von Bremen und Hamburg, haben einen Bruch, der bisher teils der Domprobstei und dem Domkapitel, teils mir und ein paar Lehnsleuten von mir gehörte, nunmehr zwei Männern, Johannes und Simon (Johanni videlicet et Symoni), überlassen zum Weiterverkaufen und Urbar machen zum Verkauf und zur Bebauung (vendedam et excolendam), mit wohlerwogener Zustimmung aller Geistlichen und der Lehnsleute, die daran Anteil hatten. Wir haben beiden auf ihr Verlangen dieselben Rechte bewilligt, wie die Holländer in Stade sie haben. et iusticiam quam affectabant, scilicet qualem Hollandensis populus Stadium habere consuevit
Der Käufer Johannes erhält das Land als erbliches Lehen.
Für die fortfallende Lieferung wird das Domkapitel entschädigt durch Lieferung des Zehnten. 
Die Abgaben der Kolonisten:
von jedem Hof ein Denar;
Der Zehnte von Schweinen, Schafen, Gänsen, Ziegen, Honig, Flachs;
Für Füllen ein Denar, für Kälber ein halber Denar;
Vom Getreide die 12.Garbe, holländische vimmen  vom Fruchtzehnten die elfte Garbe, die die Holländer in ihrer Sprache 'vimmen' nennen.;
Kirchen sind mit 1 Hof zu dotieren;
eigene weltliche Gerichtsbarkeit gegen 2 jährlich für 100 Höfe;
3 Termine jährlich.
Grenzen der Kolonie:
nördlich die Ollen,
südlich das Hörspermoor
östlich die Hörspe, 
westlich die Berne.hier ist der Fluss gemeint

1150 wird der Ort Berne erstmalig urkundlich Register der Einkünfte des Domcapitels zu Bremen  Da in der Urkude von 1149 nicht der Ort genannt wird, geht Dr. Schumacher davon aus , dass der Ort erst in der zweiten Hälfte des 12Jhd entstand. Wobei die Kirche, auf der alten Wurt, jedoch früher gebaut wurde.erwähnt, als der Zehnte vom Priester Sivico an das Kapitel von St. Willehadi abgetreten wurde. Der Ort muss jedoch schon eine längere Siedlungsgeschichte haben, denn die Ablagerungen auf der Kirchenwurt werden dem 9. -10. Jhd. zugerechnet. Wann hier wirklich die erste Kirche (vermutlich eine reine Holzkirche) gebaut wurde, ist nicht belegt. Heute hat man sich auf das Jahr 1057 festgelegt, auch wenn man den korrekten Nachweis nicht führen kann. In den Oldenburger Blätter XIV S195 wird eine alte Notiz erwähnt, dass die Bremer Bürger für den Bau der Kirche zu Berne gesammelt haben.  

Kaiser Friedrich I. (Barbarossa)1152 - 1190 (aus dem Hause der "Staufer") stellt die Ansiedler, in den auf beiden Seiten der Ochtum gelegenen Brüchen (Stedingen), unter seinen Schutz. 

 Urkunde vom 
16. März 1158 
"Friedrich, von Gottes Gnaden Kaiser der Römer, Mehrer des Reichs ... 
Es sei daher dem Eifer aller Getreuen Christi wie unseres Reiches, den Gegenwärtigen wie den Zukünftigen, bekannt, dass wir den Nutzen der Hamburger und Bremer Kirche mit allem Eifer zu fördern bestrebt sind. Wir haben daher die Brüche bei Bremen, die früher unbebaut waren, innerhalb folgender Grenzen zu bewohnen und zu bebauen gestattet: ... zwischen (dem Unterlauf von) Ochtum und Weser bis dahin, wo sie zusammenfließen ... 
Wir nehmen daher alle, die diese Brüche mit Erlaubnis unseres sehr geliebten HartwigHartwig I. (1148 - 1168), Erzbischofs von Hamburg und Bremen, bewohnen, in unseren kaiserlichen Schutz auf, erkennen alle Rechte, die dieser Erzbischof ihnen gesetzt hat, an und bestimmen, dass sie ihnen jederzeit erhalten bleiben sollen. Weil aber der Erzbischof den Bovo als Verkäufer des Bruches und Richter der Ansiedler mit unserer und unseres Verwandten, des Herzogs Heinrich (des Löwen) Zustimmung eingesetzt hat, wollen und befehlen wir kraft, kaiserlicher Verordnung, dass kein Sterblicher wagen soll, einem, der von Bovo oder dessen Stellvertreter in diesem Bruchland eine Besitzung kauft, oder seinen Erben, ein Unrecht zuzufügen. Damit aber den Ansiedlern des vorbezeichneten Bruchlandes alle ihre Rechte unvermindert bleiben, haben wir die vorliegende Urkunde schreiben und mit dem Aufdruck unseres Siegels kennzeichnen lassen, unter Hinzufügung folgender Zeugen ... "

aus "Illustrierte historische Hefte 22"

 

"Staufer" versus "Welfen"

Zwischen den Staufer und Welfen gab es seit langen Machtkämpfe, welche jedoch mit den Friedensschluss von 1194 beigelegt wurden.

Als Heinrich VI  (Staufer)Sohn des Stauferkaiser Friedrich L (Barbarossa) im Jahre 1197 stirbt, ist sein Sohn Friedrich II. erst 2 Jahre alt. Es kommt erneut zu Machtkämpfen zwischen den Staufern und Welfen. Im Jahre 1198 wird der Staufer "Philipp von Schwaben" in Mainz zum König für den minderjährigen Thronerben gekrönt, darauf krönen die Welfen im gleichen Jahr "Otto IV" Sohn des Herzogs: Heinrich d. Löwe in Aachen zum Gegenkönig. 

So gab es nun zwei Könige ! 
Deutschland war in Nord (Welfen) und Süd (Staufer) geteilt.

Bald darauf wurde Norddeutschland unter den 3 Söhnen des Welfenherzogs Heinrich d. Löwe aufgeteilt. (Die Erbteilung von 1202 zu Paderborn).
Die Bremer Kirchlehen gingen  an "Heinrich d. Langen"
(den späteren Herzog der Sachsen) , den Bruder von König Otto IV .
Nach der Chronik "Arnold v. Lübeck" ziehen auch Oldenburger im Jahre 1204 gegen die Staufer zu Felde.
Nach der Ermordung des Staufer-Königs "Philipp von Schwaben" durch Otto von Wittelsbach am 21.07.1208, war der Welfe "Otto IV" kurzzeitig alleiniger König des Deutschen Reiches.

1211 wurde das Thronerbe durch Friedrich II Enkel von Friedrich I. Barbarossa angetreten, Krönung in Nürnberg. Mit Hilfe des französischen Königs "Phillip II" und des Papstes "Innozenz III"1198 - 1216 konnte Friedrich II im Jahre 1215 die Welfen entmachten.

Im Bremer Erzbistum sind dies auch Zeiten der Machtkämpfe zweier Erzbischöfe. 

Zwischen den 1192 abgesetzten Erzbischof "Hartwig II" (Parteigänger der Welfen) und den Gegenerzbischof "Waldemar von Schleswig" (Parteigänger der Staufer) .  Jedoch konnte Erzbischof "Waldemar von Schleswig" sein Amt nicht ausüben, da ihn sein Vater "Knut IV. von Dänemark" von 1193 - 1206 gefangen hielt.  So konnte Hartwig II trotz seiner Absetzung, nach den Friedensschluss von 1194, als regierender Bremer Erzbischof auftreten.

(siehe weiter unten den Abschnitt "Waldemarschen Wirren")

 

Christian den Kreuzfahrer

Im Jahre 1192 kam der Oldenburger Graf Christian (gen.: der Kreuzfahrer) von einem Kreuzzug aus Palästina zurück. Er war schon fast zurück in Oldenburg und rastete in bzw. bei Bergedorf 10 km südlich von Hude als Graf Christian dort ermordet wurde. (Die Ermordung wird seinen Bruder Graf Moritz I. (Parteigänger der Welfen) zugeschrieben um eine evtl. spätere Erbteilung zu vermeiden.)
Nach dieser Tat stifteten seine Mutter Kunigunde und auch sein Bruder der o.g. Graf Moritz I. ein Nonnenkonvent zum Seelenheil des Ermordeten. Im Jahre 1201 übernahmen Zisterziensermönche aus Mariental bei Helmstedt das Kloster als Filiation (Tochtergründung).
Im Jahre 1232 baten die Mönche jedoch um eine Verlegung des Konvents und zwar an den Rand der Geest in der Nähe des Stedinger Moor, dem heutigen Hude
Der Name Hude leitet sich ab von "Hutewald" oder "Hutung" eine als Waldweide genutzter Wald.. Für die weitere Entwicklung des Klosters war diese Verlagerung bedeutend. Hier gab es einen kleinen Bach "die Berne" und Ton, damit konnten nun Ziegel zum Aufbau des Klosters gebrannt werden. Nach 1234  erhielt das Kloster weitere reiche Landschenkungen durch die Oldenburger Grafen, davon viele  im Stedingerland.  Die Ordensregeln der Mönche lautete "ora et labora" (bete und arbeite). Später reichten die Besitzungen des Klosters bis an den Jadebusen.

"Stedingen"

Leider gibt es von den Bewohnern der Stedinger Marsch keine eigene Geschichtsschreibung, sodass hier über die Zeit um die “Schlacht bei Altenesch“ nur durch Dritte (im Wesentlichen der Kirche/ Klöster/Verträge des Adels usw.) berichtet wird, wobei die Weltchronik des Benediktinerabt "Albert von Stade" eine herausragende Stellung einnimmt.

Anfang des 13.Jhd. reichte das als "Stedingen" bezeichnete Gebiet über die Weser hinauf, man nannte das rechte Weseruferzwischen Bremen und den heutigen Bremerhaven  "Oster-Stedingen" oder auch die "Osterstader Marsch". In alten Chroniken findet man auch die Bezeichnung "Stedinga orientalis".
Im Süden bildet die "Ochtum" die Grenze nach Bremen und im Norden wird die "Liene" als Grenzfluss gesehen.
Im Westen und Südwesten reichte es über das Moor an die Oldenburger und Delmenhorster Geest. Im Norden hatte die Oldenburger Grafen in LienenRasteder Chronik: Lyne und LichtenbergRasteder Chronik: Legtenberg je eine Burg errichtet, um Pacht und Zins von ihren Meiern und Pächtern abzuverlangen.

In der Bauernschaft entwickelt sich ein noch verborgenen Wiederstand gegenüber den Adel, der dann letztendlich zum offenen Aufstand umschlägt. Dies wird in der Geschichte an folgendem Ereignis festgeschrieben (Anm.: Welches sicherlich nicht der alleinige Grund ist).  

Nachdem die Burgmänner die Junker und Knappen jedoch Gewalttaten gegen die Frauen und Töchter der Stedinger begehen, erheben sich die Männer aus Niederstedingen und im Jahre 1204 (nicht gesichert)auch frühere Angaben wie 1187 / 1200 / 1201 und 1203 werden oft genannt  werden diese Burgen niedergebrannt und vollständig zerstört.

Die Rasteder Chronikvon 1059 - 1477 Übersetzung : Hermann Lübbing berichtet:
"Als die Einwohner des Landes sahen, welches Unheil auf sie eindrang, kamen sie zur Nachtzeit bei dem Ort Brokdeich zusammen, wo damals ein großer Wald stand, und fassten einen Beschluss: zunächst sollten die Einwohner des westlichen Landesteils den östlichen Teil plündern, und dann umgekehrt. 
Anschließend sollte jeder Teil zu seiner Burg gehen, um Klage zu führen. Nachdem sie entsprechend diesem Plan in die Burgen eingedrungen waren, zunächst einzeln, dann immer zahlreicher, töteten sie einige von ihren Herren, andere wurden misshandelt, und beide Burgen wurden niedergebrannt. Als die Stedinger auf der anderen (= südlichen) Hunteseite das hörten, machten sie freudig mit ihnen gemeinsame Sache, schlossen ein Bündnis und begannen ebenfalls, gegen ihre Herren zu rebellieren. Zuerst hoben sie als Schutzwehr einen großen Graben aus, den sogenannten Steingraben, der von der Ochtum bis zur Lindau verlief. Die ausgehobene Erde warfen sie auf der Innenseite zu einem haushohen Wall auf. Über die Ochtum bauten sie eine starke Brücke und brachten das Umland von Bremen völlig unter ihre Botmäßigkeit. Sie vertrieben aus ihrem Lande alle Ritter, nur die Ritter von Kayhausen nahmen sie zu ihrer Hilfe auf; aber diese setzten sich rechtzeitig vor dem Untergang des Landes von ihnen ab. Man hatte aus ihrem Lande nur einen einzigen Ausgang durch ein steinernes Tor."

Dem vorangegangenen  Beispiel der Niederstedinger folgend, erhoben sich um 1204 auch die Oberstedinger und vertreiben die Junker aus dem Lande.
Auch der Oldenburger Graf Moritz I. wurde 1204 aus seinem Anwesen (Burg) in Berne vertrieben, er soll darauf Zuflucht bei den Zisterziensermönchen zu Bergedorf/Hude gefunden haben. Da jedoch die Oldenburger Grafen diesen Aufstand und Vertreibung hinnahmen, waren die Stedinger nun für eine Zeit frei von landesherrschaftlichen Ansprüchen.

In der Weltchronik "Annales Stadenses " des Albert von Stade Albert von Stade († um 1264) war ein Bremer Kanoniker, der um 1206 in Ramelsloh tätig war. 1230 wurde er Prior und 1232 Abt des Marienklosters zu Stade steht: 
"1204: Stedingi comiti Mauricio coeperunt et alliis suis dominis rebellare"
(Die Stedinger begannen dem Grafen Moritz (
Mauricius) und ihren anderen Lehnherren Widerstand zu leisten.)

Da nun die 'freien' Stedinger weder Abgaben noch den "Zehnten" an die geistigen oder weltlichen Herren zahlten, wurden diese, von den Bewohnern der umliegenden Gaue, als reich angesehen.

Aus dieser Zeit gibt es eine Volksüberlieferung "Der Berner Beichtpfennig"

( siehe Text )
Einstufung: "Sage"

  
Einige Jahre später (1207) entsendete der Bremer Erzbischof Hartwig II. v. Utlede 1185 -1192 durch Absetzung, da der Gegenerzbischof Waldemar festgesetzt war, trat Hartwig II. bis zu seinem Tod 1207 als Erzbischof auf. ein "Heer" nach Stedingen um die Abgaben und den Zins einzufordern. Da die Stedinger die Abgaben leisteten, kommt es zu keinen Übergriffen oder Kämpfen.

In der Weltchronik "Annales Stadenses " des Albert von Stade Albert von Stade († um 1264) war ein Bremer Kanoniker, der um 1206 in Ramelsloh tätig war. 1230 wurde er Prior und 1232 Abt des Marienklosters zu Stade steht: 
" Hartwicus, Bremensis archiepiskopus, congregato exercitu Stedingos invasit, des pecunia accepta rediit,..."
(1207  Hartwig Erzbischof von Bremen, überfiel mit einem zusammengebrachten Heere die Stedinger, kehrte aber zurück, nachdem er Geld empfangen hatte und stirbt kurze Zeit darauf.)
 
Die Stedinger begannen nun mit der Errichtung von Landwehren.
Zum Schutze gegen die Oldenburger und Huderseite wurden zwei strategisch günstige, jedoch kleine Verteidigungswälle errichtet.
Von der Ochtum her in südwestlicher Richtung bis ans Moor, wurde ein breiter tiefer Graben ausgehoben und durch einen hohen Steindamm auf der Stedingerseite ergänzt. Diese Landwehr wurde "Steengraben" genannt. Über die Ochtum gab es nur eine Brücke die "steinerne Pforte" mit Schanze
(siehe hierzu die Rasteder Chronik).
Das restliche Land wurde bereits durch die Moore und Flüsse geschützt. Die Stedinger glaubte nun ihr "freies Land" gut gesichert zu haben.

Die Zeit der "Waldemarschen Wirren"

Diese Schwächung (Verlust der Einkünfte und des Einflusses auf das Stedingerlandes) der Oldenburger Grafen wurde auch von den Waldemar von Schleswig Gegenerzbischof zum abgesetzten "Erzbischof Hartwig II" Erzbischof von Bremen-Hamburg 1192 - 1208 d. Absetzung zweite Amtsfolge 1208 - 1217 durch Flucht Erste Amtszeit: 1192 - 1208 Er wurde jedoch von 1193 bis 1206 von seinem Vater Knut IV. von Dänemark gefangen gehalten.toleriert. So unterstützten ihn doch die Stedinger gegen den dänisch-hamburgischen Gegenkandidaten Burkhard von Stumpenhausen (Parteigänger der Welfen). Dieser konnte im Jahr 1208 für kurze Zeit Erzbischof werden, wurde jedoch im gleichen Jahr abgewählt. Erzbischof Waldemar erlangte wieder die Macht und konnte diese bis 1217 halten. 

Der Gegenbischof Gerhard I von Oldenburg, Bischof von Osnabrück

Am 30.01.1210 wurde der Osnabrücker Bischof 1192 - 1216 Gerhard I. von Oldenburg, zum Gegenbischof er ersetzte Burkhard  ernannt. Dieser erbaute darauf die Schlutterburg, von der er gegen den Erzbischof Waldemar vorgeht.

Die Stedinger unterstützen zu dieser Zeit den Erzbischof Waldemar (man beachte, die Stedinger haben die Seiten gewechselt):

1208
Albert von Stade schreibt:
"Woldemar eroberte die Stadt Stade (mit den Stedingen“ heißt es in der Sachsenchronik), deren Thürme und Häuser ein Unwetter kurz vorher umgestürzt hatte und beraubte sie aller Sachen am Tage der Findung Stephans, einem Sonntage"
  1211 Stedinger erobern die Burg Seehausen im Vieland (diese gehörte einem Verbündeten vom Gegenbischof Gerhard von Oldenburg) und auch die erzbischöfliche Monsilienburg Auf halbem Wege zwischen Beverstedt und der Ortschaft Wellen liegt abseits der Straße die Monsilienburg auf einem in die Luneniederung vorspringenden Geestrücken. das „Castrum monsowe“ wird von den Stedingern und Osterstadern zerstört.
Diese Burg mit einer Vorburg wurde durch einen mächtigen Ringwall geschützt und galt als eine der größten Burganlagen ihrer Zeit im Norden.
Albert von Stade schreibt 1212:
"Die Stedinger werden mächtiger, zerstören die Burg Munzowe und Seehusen, belagern die Burg Haghena"
 1213  Stedinger zerstören Haus "R(h)iensberg" zu Bremen, den Sitz der Bremer Vögte.
und
Albert von Stade schreibt 1213:
"Der Graf Heinrich von Hoya nahm sehr viele von den Stedingern gefangen und tödtete sie, als sie auf Ermahnung Woldemars das Land durch Brandstiftung und Raubzüge verheerten"

https://hilgermissen.eu/joomla/geschichte/schlacht-von-hilgermissen

Quelle: Bücker Chronik im Original-Mittelalterniederdeutsch

Wyl gy nu horen, wo de Hoye gebouwet wart van stenen? Do sick de Stedinger to sath haden, do togen se van Reynemberge; dar lycht noch ein welle. Alle de wile besammelte sick de greve van der Hoye und toch den Stedinger nit entgegen, er se vor de Hoye gekomen weren; do toch he öne na. Da begunden de Stedingen ersten to ylende van der stede und darna to vlende. Do leth de greve toslahn und slog örer uter maten vele, ock so drenckeden sick de Stedinger vele in den water; noch so dreff he örer so vele upp, als he örer laten könde. Mit deme gelde, datt he den vangen af schattede, dar buwede he mede twe stene moshufze uppe de Hoye, den torne, de muren und allent dat dar uppe is van stenen

Im Jahr 1213 kam es zur "Schlacht von Hilgermissen", die der Herr auf der „Hoyen“, von der Nachwelt „Heinrich der Erste“ genannt, mit seinen Gefolgsleuten gewann. Viele Stedinger sollen auf der Flucht ertrunken sein, Heinrich nahm etliche überlebende Stedinger als Kriegsgefangene und kassierte hohe Lösegelder für ihre Freilassung, die er umgehend in die Befestigung seiner Burgmauern mit Steinen investierte.
Somit führte die Niederlage der Stedinger zur ersten steinernen Burg an der Mittelweser.

 1214  Die Stedinger zerstören einen Stützpunkt der Herren von Stotel an der Lunemündung.

1215/16 in dieser Zeit wechselten die Stedinger erneut die Seite und unterstützten von nun an den Gegenbischof Gerhard von Oldenburg gegen Bremen.
Dieser hatte sich früher mit seinem  Vetter Moritz I. (
V1209) zerstritten und diesen als Erzbischof von Osnabrück gebannt.

Albert von Stade schreibt:
"Die Stedinger verbinden sich zum Nachtheil der Bremenser mit dem Bischof Gerhard und seinen Dienstmannen, gegen deren Einfälle die Bremenser den Herzog Heinrich herbeiholen. Bischof Gerhard und Graf Albert erbauen eine Burg bei Swenge, aber Herzog Heinrich zerstörte sie bald."

Im Jahr 1217 konnte Gerhard I. von Oldenburg entgültig in Bremen einziehen, Erzbischof Waldemar entzog sich den Zugriff durch Flucht ins Zisterzienserkloster Loccum.
Zwei Jahre später, im Jahre 1219, starb Gerhard I. von Oldenburg und sein Nachfolger wurde Gerhard II zur Lippe geb. um 1190 +28.8.1258, Sohn des Edelherrn Bernhard II. zur Lippe und der Heilwig von Are-Hochstaden, Tochter von Graf Otto I.  Gerhard II. zur Lippe war seinem Vater in dessen kriegerischen und religiösen Art sehr ähnlich, wurde Probst zu Paderborn und 1219 Erzbischof von Bremen. Er betrieb kreuzzugsartig die Unterwerfung der Stedinger Bauern, stützte sich auf Oldenburg und unterwarf Stedingen brutal nach der siegreichen Schlacht bei Altenesch (1234). Er verzichtete dafür auf Hoheitsansprüche in Oldenburg, gewann und sicherte Stade und Dithmarschen gegen Dänemark. Er machte 1227 die Schlacht bei Bornhöved gegen Dänemark mit und vermittelte Frieden zwischen Dänemark und Schauenburg-Holstein und Schwerin. Er markierte die erzbischöfliche neue Großmacht und stand zuletzt völlig unter dem Einfluß seines Neffen Simon I. .
Albert von Stade schreibt 1217:
"Die Bremer führen mit den Stedingern nach Zurückweisung Woldemars den Bischof Gerhard ein. Daher plündert der Kaiser mit seinem Bruder das Bremer Land und zündet es an."

 

Gerhard II. zur Lippe,  Erzbischof Bremen-Hamburg

Am 01.09.1219 wird Gerhard II. zur Lippe  zum  Erzbischof von Bremen (Amtszeit: 1219-1258)  ernannt.
Gleich nach der Amtsübernahme errichtet der Erzbischof Gerhard II bei Farge eine Zollfestung, die Witteborg, auch das "Witte Slott" genannt. Ziel war es den Handel auf dem Weserstrom von und nach Bremen zu kontrollieren. Dafür ließ er den Strom durch ein gewaltiges Pfahlwerk sperren. Für die Schiffe ließ er eine schmale Durchfahrt, welche mit einer schweren Kette verschlossen war. Mit diesen Zolleinnahmen hoffte er den finanzschwachen “Bremer Erzstift“ zu sanieren.

( siehe Text )
Einstufung: "Sage"

In den 20er Jahren:
Das  Stedingerland ist nun bestrebt sich vom Erzstift zu lösen und möchte als freie Samtgemeinde einer "universitas" anerkannt werden
. Die Stedinger verweigern endgültig, jegliche Zahlung oder Abgabeleistung und vertreiben die Dominikaner - Mönche
>Die Dominikaner < Gegründet von Domingo de Guzman (* um 1170 in Kastilien + 6.8.1221 in Bologna). Im Jahr 1215 gründete er den Dominikanerorden nach den Regeln der Augustiner als Beicht-, Prediger- und Bettelorden, dessen besondere Methode neben dem persönlichen Glaubensgespräch vor allem die Predigttätigkeit "Ordo praedicatorum" ist; der Orden wurde 1216 von Papst Honorius III. anerkannt. Schwarz und Weiß ist der Habit des Predigerordens. Wortspiel: Als 'domini canes' (Hunde des Herrn), wie sie sich auch selbst nannten, wachten sie über den rechten Glauben. Eine andere Erklärung zu 'domini canes' ist: "Kurz vor der Geburt des "Domingo de Guzman" hatte seine Mutter eine Vision. Sie sah ein schwarz-weißes Hündchen, das mit einer brennenden Fackel im Maul die ganze Welt erleuchtete. Diese Vision wurde ihr gedeutet auf die göttliche Redekunst des Knaben, den sie gebären werde.".
Finanzielle Probleme des Erzstiftes Bremen und die unmittelbare Nähe der "freien", "gottlosen" und "wohlständigen" Bauern war für den Erzbischof eine nicht akzeptierbare Situation. 
Doch brauchte er einige Zeit
bevor er versuchte dieses "Problem" zu lösen. 

Auf päpstlichen Erlass Honorius III. (1216-1227) im Jahr 1223 wird das Erzbistum "Hamburg - Bremen" zum Erzbistum "Bremen" umbenannt und im Jahre 1227 erwirbt Erzbischof Gerhard II die Grafschaft Stade zum Erzstift Bremen, die war wichtig wegen der weitgehenden Rechte, welche an diesem Titel hängen.

Anmerkung:

Einer der Brüder des Bremer Erzbischofs war Otto II. zur Lippe, Bischof von Utrecht (Amtszeit: 1215-1227)  Otto II. zur Lippe wurde 1215 Bischof von Utrecht und gab seinem Vater die bischöfliche Weihe. Er nahm 1217/18 am ungarischen Kreuzzug nach Ägypten teil und machte die Schlacht bei Damiette mit. Er bekriegte den Stiftsadel und unterwarf ihn weitgehend. Er stand mehrmals gegen Holland und Geldern wegen deren Hoheitsansprüchen, kämpfte andererseits mit Geldern gegen die Friesen. Er fiel in einer der vielen Fehden gegen den rebellierenden Vogt Rudolf I. von Coevorden in der Schlacht bei Coevorden bei Bentheim welcher am 01.08.1227 in der Schlacht bei Coevorden / Bentheim gegen die aufständischen Drenther Bauern gefallen war. Diesen wurde der weiche Moorboden zum Verhängnis und die leichtbewaffneten Bauern besiegten das Heer und erschlugen Otto II. 
Dessen bischöflicher Nachfolger wurde Wilbrand von Oldenburg, welcher gleich nach seiner Amtsübernahme in Utrecht 1227-1233 die aufständischen Friesen verketzerte. Im Namen des Heiligen Vaters wurde "das Kreuz gepredigt" und den Teilnehmer des Kreuzzuges einen "hohen Ablass" zugesagt. 1228/29 wurden dann die Aufständischen durch ein mächtiges Kreuzheer besiegt. 

  • Hat diese erfolgreiche Unterwerfung im Namen des Kreuzes das weitere Vorgehen des Bremer Erzbischofs Gerhard II bestimmt ?

Ungeachtet der Vertreibung der Mönche in Stedingen, nehmen 1228 auch Stedinger am Kreuzzugin der Zählweise der Kreuzzüge ist dies der 5. Kreuzzug des Kaisers Friedrich II nach Palästina teil.
Dort
krönte sich Friedrich II im Jahr 1229 (er heiratete die Erbtochter des Königs von Jerusalem) selbst zum König von Jerusalem.
1230 dankt Kaiser Friedrich II. den Stedingern für die Unterstützung des Deutschen Ordens (Ritter des Spitalhauses der Maria in Jerusalem) während des Kreuzzuges.

"Kaiser Friedrich II., König von Jerusalem und Sizilien, dankt der Gemeinschaft der Stedinger universis hominibus stedinge , das sie den Hochmeister Hermann von Salza und seine Ordensbrüder unterstützt und sich um deren Förderung bemüht haben. Er verfügt, den Deutschen Orden bei seinen Vorhaben auch weiterhin beizustehen und nicht zu gestatten , dass andere dessen Besitzstand schmälern."

Referenz: "Oldenburger Urkundenbuch" 2. Bd. Nr.: 61
Brem. UB. I 154 Zusammenkunft des Kaisers mit Abgeordneten des Papstes in Caputa

14.Juni 1230, Capua
Kaiser Friedrich II.,schreibt an die Stedinger, dankt ihnen für die bisherige Unterstützung des Deutschritterordens und legt nahe, sich auch fernerhin seiner anzunehmen.

Fr., dei gratia Romanorum imperator semper augustus, Jerusalem et Sicilie rex, universis hominibus Stedigne, ad quos litere iste pervenerint, fidelibus suis gratiam suam et bonam voluntatem. Intellexit pridem serenitas nostra,quod ob reverentiam maiestatis nostre fratri H. venerabili magistro domus hospitalis sancte Marie Teotonicorum in Jerusalem et fratribus suis fidelibus nostris commoda plurima, honorem et gratiam contulistis et perseveranter intenditis circa exaltatonem recordationis inclite, recordamus caeram specialem. Propter quod devotionem vestram cum affectu debite gratitudinis commendantes, universitatem vestram sollicitantes mandamus, quatinus in omnibus negotiis, que ad domum pertinent antedictam, vos exhibeatis benivolos et possessionibus et bonis suis dampnum vel minorationem sustineant vel iacturam, set taliter manuteneatis et defendatis eosdem, ut cum idem magister et sui nostri omnimodo censeantur, inveniatis proinde apud preminentiam culminis nostri, unde vos debeamus prosequi circa omnia, que vestrum contineant comodum et profectum.

Zurück zur Situation "Stedingen - Erzstift Bremen":
In einer ersten Offensive versucht der Erzbischof die aufständischen Stedinger mit einer eigenen Heeresmacht zu unterwerfen. Dazu stellte der Erzbischof Gerhard II. im Jahr 1229 ein Heer auf, welches er unter den Befehl seines älteren Bruders Hermann II. Edelherr zur Lippe *um 1175 - 25.4.1229 gefallen Hermann II. war Mitregent seines Vaters zu Stiepel/Kemnade/Wattenscheid und folgte ihm 1196. Er war weniger kriegerisch als Vater und Bruder und versuchte in seiner Gegend oft als Vermittler tätig zu werden. Er stand im deutschen Thronkrieg 1198 auf welfischer Seite und ging erst 1214 zu Kaiser FRIEDRICH II. über. Er wurde 1217/18 Stiftsverweser in Utrecht für den Bruder Otto II. zur Lippe Bischof von Utrecht (1215-1227), förderte die Städte und gewann die Vogteien Klarholz und Herzebrock dazu. Er geriet besonders gegen den expandierenden Erzbischof Engelbert von Berg-Köln, obwohl er vorher dessen enger Gefolgsmann war. Er machte 1227 die Schlacht bei Bornhöved gegen Dänemark mit, unterstützte auch den erzbischöflichen Bruder Gerhard II. zur Lippe, Erzbischof von Bremen, gegen die Stedinger Bauern, gegen die er fiel. Er hatte vorher den erzbischöflichen Bruder gegen die Friesen und gegen den Stiftsadel unterstützt und baute die Landesherrschaft geschickt aus.stellte.
Um nicht den gleichen Fehler wie ihr Bruder Otto II.  zu begehen, wollten die Brüder das Frostwetter nutzen, um auf dem sonst unwegsamen Moor gegen Stedingen zu ziehen. Am Weihnachtsabend im Jahr 1229 zog das Heer Truppenstärke ca. 2200 Mann mit Panzerreiter und Fußvolk in den Kampf doch die Stedinger Bauern besiegen das Heer in der Schlacht bei Hasbergen und töten den Befehlshaber Hermann II. Edelherr zur Lippe.

Albert von Stade schreibt 1230:
"Der Erzbischof von Bremen, um den Uebermuth der Stedinger zu unterdrücken, greift dieselben mit starkem Heere am Tage der Geburt des Herrn an und daselbst wird sein Bruder Hermann, Herr von Lippia, ein durchaus weiser und angesehener Mann, allein getödtet (25.12.1229). Dadurch entstand plötzlich Unordnung und jener ganze Kriegszug zerstreute sich."

Erzbischof Gerhard II. erkennt, dass er mit eigenen Mitteln die Stedinger nicht unterwerfen kann!

 

Der Papst Gregor IX. und die Inquisition, 1231

Quelle: www.inquisition2000.de

Papst Gregor IX.

Unter Innozenz III.1198–1216 wurden die ersten Maßnahmen einer systematisierten Ketzerverfolgung festgeschrieben. Doch lag das Vorgehen gegen die Ketzer in der Hand der Bischöfe.  

1215 beauftragt Papst Innozenz III. den Priester und späteren Kreuzpredigers Konrad von Marburg * um 1180-90; ermordet am 30. Juli 1233 in Beltershausen bei Marburg zur Verbesserung von Lebensführung und Seelsorge bei dem Angehörigen des PriesterstandesKlerus zu sorgen. Sein Hauptwirkungsgebiet war jedoch der mittelrheinische -hessische  Raum und mit dem bremer-oldenburger Raum gab es "nur" Berührungspunkte, welche jedoch einen gewissen Einfluss hatten.
Später unter Papst Gregor IX. wurde er zum Inquisitors und ab 1231 erhielt er die Sonderbevollmächtigung zur Ketzerbekämpfung, unabhängigen von bischöflichen Gerichten. Etliche Ketzer, die Konrad von Marburg verfolgte, hielt er für Teufelsanbeter. Seine Schilderungen veranlassten dann Papst Gregor IX. im Jahr 1233 zur Aussendung des päpstlichen Schreibens "Vox in Rama" in welchem über diese Häresie informiert wurde.
"Vox in Rama" Papst Gregor IX. über die Teufelsanbeter und Ketzer in Deutschland:
"....Von einer Säule würde daraufhin rückwärts ein schwarzer Kater steigen. Auch dieser wird von allen Anwesenden auf das Hinterteil geküsst. Danach würden die Lichter gelöscht und die Anwesenden gäben sich der gemeinsamen Unzucht hin. Zwar würden diese Ketzer die Kirche besuchen, jedoch die empfangene Hostie sogleich im Mund nach Hause bringen, um sie in den Abtritt zu spucken...."

13. Juni 1233 

Unter seinem Neffen, den Papst Gregor IX.1227 -1241 wurde die Verketzerung dann Programm, deshalb wird dieser auch als „Vater der Inquisition“ bezeichnet. Zwei Jahre nach seinen Amtsantritt 1229 (Ende des Albigenserkreuzzuges) wurden auf dem Konzil von Toulouse Beschlüssen gefasst, die den spätere Vorgehen der Inquisitionstribunale ähnelten.

Der Beginn der Inquisition ist nach heutiger Forschermeinung jedoch das Jahr 1231.

1231 rief Gregor IX. die sogenannte "Inquisitio Haereticae Pravitatis" (wtl. 'Inquisition der häretischen Verderbtheit') ins Leben und übertrug mit der sogenannten Bulle "Ille humani generis“ den Dominikanerkonvent in Regenburg die Verfolgung und Verurteilung von Ketzern (beide Aufgaben wurden bis dahin von unterschiedlichen Organen ausgeübt und nun erstmals in einer Hand, nämlich der Inquisitoren, vereinigt).

Die Bulle “ Illi humani generis “ (1231)

[mandamus] quatinus prelatis clero et populo convocatis generalis faciatis predicationem, [et] perquiratis sollicitudine de hereticis et etiam infamatis. Et si quod culpabiles et infamatos inveneritis, nisi examinati velint absolute mandatis ecclesie obedire, procedatis contra eos iuxta statuta nostra contra hereticos noviter promulgata [...]

Wir ordnen an, dass ihr nachdem ihr die kirchlichen Würdenträger, den Klerus und das Volk zusammengerufen habt, ihr eine allgemeine Predigt haltet mit Sorgfalt nach Häretikern und Verdächtigen forscht. Und wenn ihr Schuldige und Verdächtige findet, und sie nach der Untersuchung nicht bereit sind, dem Mandat der Kirche bedingungslos zu gehorchen, dann geht gegen sie gemäß den Statuten vor, die von uns kürzlich gegen Häretiker erlassen worden sind.

Quelle: K.V. SELGE, Texte zur Inquisition, S. 46

Bald folgten ähnliche Schreiben an andere Dominikanerkonvente (später auch an den Franziskanerorden). Die Ketzerverfolgung begann und die päpstlichen Inquisitoren hatten die Macht vermeintliche Häretiker zu überführen und zu verurteilen.

Definition: Ketzer / Häretiker

  Als Ketzer/Häretiker galten alle diejenigen, die innerhalb der katholischen Kirche von den als rechtgläubig anerkannten Lehren abwichen, oder gar eigene Lehren aufstellten. Damit unterschieden sie sich von den Ungläubigen (infideles, Nichtchristen).
Dies betraf einzelne Personen oder Gruppen, welche die Allmacht der katholischen Hierarchie ablehnten und in dem Streben, die Botschaft Gottes auf ihre eigene Weise zu interpretieren, mit der römischen Kurie in Konflikt gerieten.

Nun beginnt die Verketzerung der Stedinger
(doch eigentlich geht es nur um Geld, Macht und Land)

So passt es in diese Zeit, das Erzbischof Gerhard II auf die Karte der Verketzerung setzt,
nachfolgend soll anhand des Schriftverkehrs die Situation (überwiegend aus kirchlicher Sicht) verdeutlicht werden.

Gerhard II klagt darauf die Stedinger der Ketzerei (Priestermord, Abgötterei und Wahrsagerei) an und die Diözesansynode des Erzbistums Bremen verurteilt die Stedinger als Ketzer. Im gleichen Jahr erobern bzw. zerstören die Stedinger die Schlutterburg (ca. 3km SW der späteren Burg von Delmenhorst), von wo sie das südliche Stedingen bedroht sahen.

Albert von Stade schreibt 1232:
"Der Erzbischof von Bremen erbaut die Burg Sluttere (Schlutterburg) gegen die Stedinger, aber diese haben sie sofort zerstört"

Verketzerung der Stedinger durch Erzbischof Gerhard II. von Bremen auf der sogenannten "Fastensynode" am 4. Fastensonntag im März 1230 oder 2. März 1231 der vierten Fastensonntags von 1231. Darauf verlassen alle Priester Stedingen.

So schreibt R. Köhn im "Niedersächsischen Jahrbuch Band 63:
"Wie unwichtig jene Synode den zeitgenössischen Historikern war, lässt sich schon daran ablesen, dass kein zeitgenössischer Geschichtsschreiber das Faktum und damit das Datum des Ereignisses notiert hat. Wegen eines Abschreibfehlers in den späteren Kopien des Urteils und fehlender Anhaltspunkte für eine eindeutige Datierung im Text muss es deshalb offen bleiben, ob die Verketzerung der Stedinger am 17. März 1230 oder 2. März 1231 verkündet wurde."
(Anmerkung: Im Odenburger Urkundenbuch Bd.II  Nr. 50 wird der 25. März 1229 angegeben)

   "Gerhard, von Gottes Gnaden der heiligen Bremischen Kirche Erzbischof, allen, die diese Schrift vernehmen werden, Heil in Christo!

Bekannt sei sämtlichen Gläubigen, dass unter unserem Vorsitz auf der Synode der Bremischen Kirche öffentlich und feierlich in folgender Weise das Urteil ist gefragt worden. Dieweil es offenkundig, dass die Stedinger der Kirche Schlüssel und die kirchlichen Sakramente völlig verachten, dass sie die Lehre unserer heiligen Mutter, der Kirche, für Tand achten, dass sie überall Geistliche jeder Regel und jeden Ordens anfallen und töten, dass sie Klöster und Kirchen durch Brand und Raub verwüsten, dass sie ohne Scheu sich erlauben, Schwüre zu brechen, dass sie mit des Herrn Leib (der Hostie) abscheulicher verfahren, als der Mund aussprechen darf, dass sie von bösen Geistern Auskunft begehren, von ihnen wächserne Bilder bereiten, bei wahrsagerischen Frauen sich Rats erholen und ähnliche verabscheuungswürdige Werke der Finsternis üben, dass sie, darob oft und öfters erinnert, der Buße verschlossen, sich nicht scheuen, jede Mahnung zu verlachen. Dieweil solches offenkundig, wurde gefragt, ob sie deswegen für Ketzer zu erachten und zu verdammen seien?
Hierauf erging das Urteil folgenden Inhalts: Dieweil zweifellos feststeht, dass das wider die Stedinger Vorgebrachte der Wahrheit gemäß ist, so sind diese für Ketzer zu erachten und zu verdammen. Und da dies Urteil von allen Prälaten, von allen Geistlichen weltlichen und klösterlichen Standes, gebilligt worden, so haben wir beschlossen, die Stedinger für Ketzer zu erklären. "

geschehen auf der Synode zu Bremen am Sonntage Lätare lat. Laetare

(vermutlich 17.03.1230)

2.Copilar des Stader Staatsarchivs Sudendorf registrum II, Seite 156

Die Antwort von Papst Gregor IX Gregor IX. (* um 1167 in Anagni; † 22. August 1241 in Rom) war Papst von 1227 bis 1241. Sein bürgerlicher Name war Ugolino dei Conti di Segni (Hugo von Segni). Der Neffe von Papst Innozenz III. wurde 1198 Kaplan der Kurie, 1206 Kardinalbischof von Ostia und damit Dekan des Kardinalskollegiums und am 19. März 1227 zum Papst gewählt.. zur Bremer Fastensynode:

 

Referenz: "oldenburgisches Urkundenbuch" 2 Bd. Geheimrat Prof. Dr. G. Rüthning

Es erfolgen Eingaben und Beschwerden von den Bremer Geistlichen beim Papst Gregor IX Papst seit 19. März 1227 (Wahl), * um 1170 in Anagni, + 21. August 1241 in Rom.

eine weitere Referenz:  "Bremer Urkundenbuch, Nr.11 Seite196"

Die Stedinger seien Ketzer und hätten sich von Gott abgewandt. Darauf beauftragt Papst Gregor IX am 26.Juli 1231 zu Rieti den Bischof Johannes von Lübeck, den Prior der Dominikaner des Katharinenklosters in Bremen und den Päpstlichen Beichtvater und Pönitentiar päpstlicher Beamter, der für die Ausübung des Dispensationsrechts zuständig ist. Johannes von Vicenza vom Predigerorden, die Stedinger zu belehren und zu unterwerfen:

26.Juli 1231
"Bischof Gregor, Knecht der Knechte Gottes, seinem Bruder, dem hochehrwürdigen Bischof Johannes von Lübeck und seinen lieben Söhnen, dem Prior
Berthold der Dominikaner des St. Catharina zu Bremen und den Bruder Johann Johannes Teutonicus aus Wildeshausen (Dominikaner), unserm lieben Beichtvater vom Predigerorden, Heil und apostolischen Segen!

Wenn das, was über die Menschen, die man Stedinger nennt qui stedingi dicuntur, uns gemeldet ist, der Wahrheit entspricht, dann haben Sie sich von Gott entfremdet und sich selbst auch ganz von Gott abgewandt. Sie sind dann unter die Zahl derer zu rechnen, die mit dem Propheten Jesajas zu Gott sagen: "Gehe fort von uns, weil wir deine Wege nicht wollen!" - Aus Bremen ist uns kürzlich gemeldet und wir haben es mit Staunen und Schrecken vernommen, dass diese Menschen sogar mit Raub und Brand in gottloser Weise verwüsten, dass sie niemanden, weder Greise noch Frauen, dass Sie Priester und Geistliche gefangen halten, und was noch unwürdiger ist, dass Sie weit und breit ohne Scheu morden und niederschlagen, dass Sie Kirchen verwüsten, den Leib des Herrn von den Gefäßen abschlagen und mit ihren Füßen zertreten. Von der Gottesfurcht wenden Sie sich ganz und gar ab und finden ihren Weg zum Götzendienst ... Da es unmöglich ist dieser Gotteslästerung gleichgültig zuzusehen, so tragen wir Euch auf, für die Belehrung dieser Menschen von solchen Widerwärtigkeiten zu sorgen. Ruft zur Bezwingung ihrer Untreue die Vornehmen und Mächtigen aus der Nachbarschaft auf, so dass durch Eure Bemühungen sich jene von ihrem Irrleben wieder zum Herrn bekennen..."

zu diesem Schreiben eine zweite erweiterte Übersetzung zum Vergleich:

Referenz: "die Stedinger" Dr. Hermann A. Schumacher, 1885

"Enthalten die Berichte Wahrheit, welche über Die, so Stedinger heißen, uns zugegangen sind, so haben Sie sich völlig Gott zum Feinde gemacht und sich zu Feinden Gottes, so sind sie zu rechnen unter der Zahl Jener, welche, wie der Propheten Jesajas sagt, zu Gott selber sprachen: "Kehre Dich von uns, da wir nicht wollen Deine Wege!" - Von Seiten unseres ehrwürdigen Bruders, des Erzbischofs, unserer theuren Söhne im Capitel und der gesamten Geistlichkeit, sowie der Edlen der Stadt und der Kirchen Provinz Bremen ist uns vor kurzen gemeldet, - und nicht ohne Schaudern - dass jene Menschen, Kirchenschändungen nicht scheuend, die Gotteshäuser mit Raub und Brand verwüsten und nicht bloss keines Alters schonen und keines Geschlechtes, sondern selbst Priester und Geistliche anzufallen sich herausnehmen, dass sie sogar - was noch greuelvoller ist - an Leib und Leben sie schädigen, bei der Plünderung der Kirchen des Herrn Leib aus den heiligen Gefässen verschütten und mit Füssen treten, dass sie, aller Gottesfurcht sich entledigen, abfallen zur Verehrung böser Geister. Obgleich sie wegen solcher und anderer zahlloser Greuel, so sie verüben, von dem genannten Erzbischofe mit Urtel  der Verfluchung belegt sind, obgleich der Probst von Münster, sowie seine Mitverordnenten in Vollmacht des apostolischen Stuhles anbefohlen haben, dass dieses Urtel bis zur völligen Busse in Kraft bleiben solle, verachten sie es nicht nur in die kirchliche Gemeinschaft zurückzukehren; sie scheuen sich sogar nicht gegen die Bremerische Kirche, an die sie durch das Joch der Dienstbarkeit gefesselt  sind, ihre früheren Thaten durch ärgere zu überbieten. Da nun solche Verhöhnung Gottes nicht mit Gleichmuth geduldet werden darf, so geben wir , auf eure Einsicht volles Vertrauen in dem Herrn setzend, eure Einsicht den Auftrag des apostolischen Stuhles, dass ihr Sorge traget, an unserer Statt Jene von solchen Verruchtheiten abzubringen, in welcher Weise es euch angemessen erscheinen mag, indem ihr die Edlen und Mächtigen aus ihrer Nachbarschaft aufruft, ihre Ungläubigkeit auszurotten, auf dass Jenen durch euer Bemühen von ihren Irrwegen wieder zum Herrn geleitet werden, und auf dass wir euch, denen himmlischer Lohn zu Thiel werden wird, ob eurer Weisheit gebührend vor dem Herrn zu rühmen vermögen." 

 

Am 29.10.1232 unterzeichnet Papst Gregor IX. in Anagni Anagni (sprich: Anánji) ist eine kleine Stadt in der italienischen Region Latium wenige Kilometer südöstlich von Rom  eine Bulle, die im Wesentlichen die Beschuldigungen der Bulle vom 26.Juli 1231  wiederholt.
Mit dieser sogenannten " Kreuzzugsbuhle " wird die Kreuzpredigt gegen die Stedinger gestattet: 

Referenz: "die Stedinger" Dr. Hermann A. Schumacher, 1885
und als weitere Referenz, Raynaldus: Annales ecclesiastici a 1232§8 Seite 388

29.Oktober 1232
Gregor, Bischof, Knecht der Knechte Gottes, an die Bischöfe von Ratzeburg
Gottschalk von Ratzeburg (1229-1235) LübeckJohann von Lübeck (1231-1247) und MindenKonrad I. von Minden (1209-1237), Gruß und apostolischen Segen.

"Sinnend auf Trug, hat Satans Tücke, die niemals müßig erfunden wird bei Versuchungen, Die, so Stedinger heißen und im Gebiete der Bremischen Kirche wohnen, wie wir mit Schmerz vernommen und mit Schaudern melden, so sehr von der Erkenntnis des Höchsten entfremdet, so der Vernunft beraubt und so mit Wahnwitz erfüllt, dass sie die Pfade der Wahrheit verlassen haben und auf Abwegen gelockt worden sind, sodass sie, nicht Gott, nicht Menschen scheuend, die Lehre unserer heiligen Mutter der Kirche für Tand achten, der Kirche Freiheit antasten und, ihrer Blutgier föhnend, wie an wilder Thiere Brüsten genährt, keines Geschlechtes schonen und keines Alters. Mehr noch! Blut wie Wasser vergiessend, zerreissen sie gleich Raubthieren. Priester, wie Mönche, nageln sie in der Weise der Kreuzigung an die Wand zum Hohn des Gekreuzigten, und, auf dass sie in noch stärkerem Ausdrucke ihren Unglauben bekunden und ihre Verachtung der göttlichen Allmacht verfahren sie mit dem Leibe des Herrn, dem Wegegelde zu unserer Seligkeit, durch das uns Leben verliehen und dem Tod seine Macht über die Sünder genommen ist, abscheulicher, als der Mund aussprechen darf; begehren von bösen Geistern Auskunft, bereiten von ihnen wächserne Bildnisse, erholen sich Raths von wahrsagerischen Frauen in schändlichen Zusammenkünften und treiben andere Werke der Verruchtheit, welche zu denken uns mit Entsetzen erfüllt und mehr zur Wehklage treibt, als zur Anklage."

Darauf verkündigt auch der Kaiser Friedrich II. die Reichsacht gegen die Stedinger. Im Jahr 1233 zerstören die Stedinger die (wiederaufgebaute) "Schlutterburg".
Ebenfalls im Jahre 1233 zerstören die Stedinger das in Bau befindliche Kloster Hude
(Gründungsjahr 1232).

In der "Annales Cistercienses", einer Chronik des Zisterzienserordens, wird erstmalig der Name "Hude" im Jahre 1232 genannt. 

In der "Stiftungsurkunde der Nordheide bei Hude an das Kloster"  von 1236, des Grafen Heinrich von Oldenburg.

 

 


Urkunde von 1236

Niedersächsisches Staatsarchiv Oldenburg

Durch die "Päpstliche Bulle  vom 19.01.1233" ruft und bestätigt Papst Gregor IX. den Aufruf zum Kreuzzug. 

 Papst Gregor IX. am 19.01.1233 in Anagni :

"Bischof Gregor, Knecht der Knechte Gottes, an die Bischöfe von PaderbornBernhard von Paderborn (1228-1247), HildesheimKonrad II. von Hildesheim (1221-1246), VerdenLudger von Verden (1231-1251) MünsterLudolf von Münster (1227-1248) und OsnabrückKonrad von Osnabrück (1227-1238),
Gruß und apostolischen Segen.

"Da schon lange die Bremische Kirche zu uns schreiet wegen des Unglaubens jener Ketzer, so Stedinger heissen und das  Volk der Gläubigen in Bremischen landen, wilden Thieren gleich, zerreissen und vernichten, haben wir unseren Brüdern, den Bischöfen von Ratzeburg, Minden und Lübeck, denen das Amt der predigt in euren Sprengeln vom apostolischen Stuhle verliehen ist, den Auftrag gegeben, dass sie, den Gläubigen im Umkreise jener Sprengel Vergebung der Sünden verheissend, alle Getreuen wider jene Ketzer zur Erhebung aufrufen, auf dass dieselben mit deren Hülfe durch Gottes Kraft entweder rasch der Belehrung gewonnen, oder in die Grube der Verdammnis gestürzet werden. Damit aber die genannten Bischöfe um so kräftiger und völliger unseren Auftrag erledigen können, so gebieten wir euch durch Schrift des apostolischen Stuhles, dass ihr in dieser Sache des Glaubens, die allen Christen und insbesonderheit allen Prälaten am Herzen liegen muss, Bereitwilligkeit jenen Bischöfen zur Seite gehet., nützlichen Rath ihnen leistend und günstige Unterstützung"

Referenz: "die Stedinger" Dr. Hermann A. Schumacher, 1885
und als weitere Referenz, Lindenborg, scriptores rer. Germ.Septentr.Nr.65 S171

Nun erhält Erzbischof Gerhard II auch die Unterstützung des Bremer Senats. 

Aus dem Vertrag Erzbischof Gerhards II. mit der Bremer Bürgerschaft, bestätigt von König Heinrich (VII.) am 22.März 1233

  Im Namen des dreieinigen Gottes! Amen!
"Gerhard, von Gottes Gnaden der Bremischen Kirche Erzbischof, allen, die gegenwärtige Schrift einsehen, Heil in Ewigkeit! 

Dieweil die schon lange währende Vermessenheit der Stedinger ist so arg geworden, dass sie nicht nur die Acht kaiserlicher Gewalt verdient haben, sondern auch der Strafe unserer heiligen Mutter, der Kirche, verfallen sind, und da unser Herr, der Papst, nach reiflichem Ratschluss in Folge ihrer unverbesserlichen Freveltaten für Ketzer erklären müssen und hat gegen sie zu ihrer Ausrottung das Kreuz predigen lassen unter Zusicherung höchsten Ablasses, indem er auch namentlich die Bremischen Bürger durch besonderen Erlass aufgefordert hat, ihrer Sünden Vergebung zu erlangen, und sich zu diesem Werke mit gebührendem Eifer zu rüsten: so haben diese von uns um Hülfe angerufen, zumal sie auf solche Weise sowohl dem Gebote des apostolischen Stuhls, als auch dem kaiserlichen Befehl am Besten gehorchen konnten, die erforderliche Hülfe für diese Angelegenheit uns gewährt  und dadurch neben himmlischem Lohne auch gerechten Anspruch erworben, dass wir ihr uns bewiesenes Wohlwollen ehren, wie nachfolgend geschieht. 
Alle ungerechten Zölle oder Weggelder, die im Bremischen Hochstifte bisher bestanden oder künftig bestehen könnten, von dieser Seite der Elbe bis zur Weser, und von der Weser bis zur Nordsee, und vom Meere aufwärts bis zur Hunte, und von der Weser aufwärts bis zu den Grenzen des Bremischen Hochstiftes, sie alle sollen von dieser Stunde an gänzlich aufhören und in Zukunft nicht wieder erhoben werden....
Auch von der Burg Hoya bis zur Nordsee soll keine Feste ohne Einwilligung der Bürger erbaut werden, und wenn zur Bewältigung oder Behauptung des Landes der Stedinger feste Plätze zu errichten sind, so sollen. die Bürger von Bremen, falls es ihnen beliebt, die zuerst erbaute Feste zu ihrem Besitz erhalten, auch den dritten Theil vom Hab und Gut der ketzerischen Stedinger, das dem Rechte nach als herrenlos in Besitz genommen werden könnte, sollen die Bürger von Bremen empfangen und auch wenn Land und Werder in Stedingen mit Kriegssteuer belegt wird, soll der dritte Theil des Geldes  den Bürgern von Bremen zufallen. Wenn von einer der Festen die errichtet werden könnten, irgend Jemand den Erzbischof oder die edlen Herrn dieses Landes, das Bremische Capitel oder ein Mitglied desselben, Dienstmannen der Kirche oder Bürger von Bremen oder irgend Jemanden auf dem Wege von oder nach Bremen an seinem Gute räuberisch schädigen sollte, so ist der Räuber, wenn er ergriffen werden kann, nach Urtel und recht zu richten; wenn er durch Flucht dem Ergreifen sich entzieht, hat der Herr der Feste, auf der der Räuber sich befand oder wenn der Herr sich ausserhalb des Landes sich aufhält, der Vogt der Feste, oder wer die Stelle des Herrn vertritt, nach öffentlicher Mahnung binnen dreier Wochen wegen des Raubes dem Verletzten Genüge für den Schaden zuleisten, dessen Schätzung der Verletzte  bloss durch alleinigen Eid vorzunehmen und nur mit eigener Hand zu bekräftigen braucht; nach erfolglosem Ablauf jener drein Wochen soll aber die Feste, von der aus die Raubthat vollbracht ist, dem Erdboden gleich gemacht werden.
Auf dass alles dieses um so treuer und auf ewige Zeit gehalten werde, ist der Vertrag von den Oldenburger Grafen Heinrich und Burchard, Christian und Otto, von Gerbert, Edelherrn von Stotel, sowie von den Dienstmannen der Kirche durch Treugelübde und durch Schwüre gefestigt. Wenn irgend einer von ihnen das Vorstehende brechen sollte, so werden alle Uebrigen, die dieser Vertrag begreift, bis zu genügender Sühne der Stadt Bremen getreulich anhangen.."

41 Ministerialen des Erzbischofs Gerhard II. von Bremen
12 Ministerialen im Gefolge des Edelherrn Gerbert von Stotel
41 Ministerialen der Grafen Heinrich III., Burchard, Christian II. und Otto I. von Oldenburg

Ratifiziert 1233 März 22
Beglaubigt von den Dominikanern und vom deutschen Orden "zur gegenseitigen Unterstützung im Kampf gegen die Stedinger".

Referenz: "die Stedinger" Dr. Hermann A. Schumacher, 1885
und Bremer Urkundenbuch 172, Seite 204ff.

 Damit sind die Stedinger isoliert und es bildet sich eine große Armee, mit der er den Feldzug eröffnet.

Der erste Kreuzzug gegen Stedingen

Um den 26/27.06 1233 erobert die Armee der Kreuzritter das "Oster-Stedingen", die Osterstader Marschca. 400 Stedinger werden getötet

In der Weltchronik des Albert von Stade wird dies wie folgt beschrieben:
"Das Kreuz wird gegen die Stedinger überall auf Veranlassung des Apostolischen Stuhles gepredigt und von vielen genommen. " 
"Orientalis Stedingia a peregrinis, occisis Stedingorum purimis, devatatur,.."
Das östliche Stedingen wird von den Pilgern, nachdem sehr viele von den Stedingern getödtet waren, verwüstet"

Einen Monat später am 06.07.1233 greifen ca. 200 Kreuzritter unter Führung des oldenburgischen Grafen "Burchard von Oldenburg-Wildeshausen" das "Oberstedingen" vom Süden an.
Am Hemmelskamper-Walde stellen sich die Stedinger zur Schlacht und siegen zum zweiten Mal.
Graf Burchard von Oldenburg-Wildeshausen
fällt in dieser Schlacht.

In der Weltchronik des Albert von Stade wird dies wie folgt beschrieben:
"Borchard, Graf von Aldenburg, wird von den Stedingern mit fast 200 Pilgern zu Boden gestreckt und hinterließ als Erben Heinrich Bogenarius"

Die "Päpstliche Bulle  vom 17.06.1233", die (zweite) Kreuzzugsbulle.
Zeitlich noch vor dem ersten Kreuzzug, jedoch dürfte dieser Aufruf erst Auswirkungen auf den zweiten Kreuzzug gehabt haben.

 Papst Gregors IX Gregor IX. (* um 1167 in Anagni; † 22. August 1241 in Rom) war Papst von 1227 bis 1241. Sein bürgerlicher Name war Ugolino dei Conti di Segni (Hugo von Segni). Der Neffe von Papst Innozenz III. wurde 1198 Kaplan der Kurie, 1206 Kardinalbischof von Ostia und damit Dekan des Kardinalskollegiums und am 19. März 1227 zum Papst gewählt.
 "Gregor IX, Bischof, Knecht der Knechte Gottes, den ehrwürdigen Brüdern, den Bischöfen von Minden, Lübeck und Ratzeburg Gruß und apostolischen Segen. Aus Eurem Schreiben an uns vernahmen wir was unlängst laut geklagt worden war, dass der Teufel im Bremer Sprengel eine Gruppe von gewalttätigen und gottlosen Menschen, die man Stedinger nennt, angestachelt hat. Sie haben den Glanz des wahren Lichtes verlassen und sind mit der Finsternis der verwünschten Blindheit geschlagen. Sie fürchten nicht Gott und verehren nicht den Menschen. Die Lehren der Mutter Kirche achten sie durchaus gering, ihre Freiheit treten sie mit Füßen. In tierischer Weise, ja grausamer als wilde Tiere wütend, verschonen sie weder Mann noch Frau, weder Kind noch Greis. Sie vergießen Blut wie Wasser. Priester und Mönche haben sie in ruchloser Weise Glied für Glied zerfleischt. Einige haben sie zur Verhöhnung des Gekreuzigten an einer Wand gekreuzigt. Die Freveltaten einzelner überragen jedoch jedes Maß. Sie übertreffen in, ihrer Gottlosigkeit die Ungläubigen und missbrauchen die göttliche Güte- Schrecklicher, als sich sagen lässt, schänden sie das Sakrament unseres Heils, das den Lebenden das Leben gibt. Sie suchen von Dämonen Antwort, verfertigen Götzenbilder aus Wachs und holen sich in ihrer Verderbtheit bei irrenden Wahrsagerinnen Rat. So begehen sie viele Werke der Finsternis, die nicht nur die, die sie berichten, sondern auch die, die sie hören, erschrecken und entsetzen. Wir haben überlegt, dass bei solchen verbrecherischen Beginnen von jedem, der kann, schnell mit der Rechten entgegengetreten werden muss. Wir gaben daher euch durch unseren Brief den Auftrag und verbanden es mit der Vergebung der Sünden, da euch das Amt der heiligen Predigt übertragen ist, dass ihr Chrisgläubige in den Bistümern Paderborn, Hildesheim, Verden, Münster, Osnabrück, Minden und Bremen euch bestrebt, jene verworfene Gemeinschaft eifrig und wirksam auszumerzen. Wie in - unserem Briefe ausdrücklich gesagt ist, haben wir dafür den Gläubigen einen Ablass verheißen. Unsere Briefe habt ihr ehrerbietig aufgenommen und euch Mönche vom Predigerorden, auch glaubensstarke Geistliche und Laien herbeigeholt. Mit allen Kräften habt ihr euch um die Erfüllung des euch erteilten Auftrages bemüht. Die Gläubigen habt ihr durch häufige Ermahnungen und lockende Versprechungen, durch Ablässe und Sündenvergebungen gegen diese Verworfenen heftig erregt. Als dank Gottes Gnade die Stimme der Prediger gegen das Heidentum laut ertönte, kamen viele, durch göttliche Fügung entfacht, dem katholischen Glauben so machtvoll und mannhaft zu Hilfe, dass sie (die Heiden), von Furcht und Schrecken ergriffen, ihre Stellungen aufgaben und ihr Heil in der Flucht suchten. Denn einer solchen Menge von Kreuzfahren glaubten sie nicht widerstehen zu können, obgleich ihr Land, durch große Flüsse und Wasserläufe geschätzt, sehr stark, ja fast uneinnehmbar ist. Da die Gläubigen aber späterhin merkten, dass sie sich nicht des gleichen Ablasses erfreuten, der denen, die in das Heilige Land zur Hilfe gehen, gegeben wird, warteten sie auf die Erfüllung ihrer Wünsche und wurden völlig untätig. Deshalb wurden die vorerwähnten gottlosen Menschen unverschämter, als selbst bei Unverschämten zu erwarten ist. In ihrer Dreistigkeit setzten sie sich überhaupt gegen Gott und Gott gegen sich. Wider erhoben sie den Fuß gegen den katholischen Glauben, griffen die Stadt Bremen feindlich an und zerstörten Kirchen, Klöster  (Kloster Hude) und Orte ringsherum und selbst eine stark befestigte Burg (Schlutterberg) des Bremer Bistums von Grund aus. Wegen alledem wurde in (allen) Teilen Deutschlands ein solcher Aufruhr entfacht, dass nicht nur jene, sondern auch andere ketzerische Sekten, die bisher in Winkeln verborgen lebten, gegenüber der Kirche Gottes und dem katholischen Glauben derart prahlten und offensichtlich überhand nahmen. Schamlos schmähten sie den Namen des Herrn Jesus, vor dem jedes Knie sich beugt, mit verbrecherischen Lippen. Schon breitet sich ihre verdammenswerte Ketzerei weit und breit aus. Beklagenswert und erstaunlich, sie stecken das christliche Volk an und verderben es. Sie fangen die Priester, zerreißen sie Glied für Glied und kreuzigen sie unter jeder Art von Martern. Wir sind deswegen demütig gebeten worden, mit Rücksicht auf eine so große Gefahr ein Heilmittel anwenden zu wollen. All das ist so, dass es mehr schmerzt und mehr Kummer und Weinen verursacht, als berichtet ist. Dennoch ist es eine Eigenheit des apostolischen Stuhles, dass er gegen die, für die es eine größere Schwierigkeit ist, die Wahrheit vollständig zu erfassen, nachdrücklich vorgeht, damit sie nicht einem falschen Wahn verfallen. Wir haben daher euch Brüdern in wiederholten Schreiben aufgetragen und befohlen, es genau zu beachten: Jedes Mal, wenn es feststeht, dass sich die Verdorbenen gegen das heilige Altarsakrament wie erwähnt durch das Anrufen von Dämonen, durch Götzenbilder aus Wachs, durch die verabscheuenswerten Ratschläge von Wahrsagerinnen schwer vergangen haben und trotz eurer liebevollen Ermahnungen in dieser verdammenswerten Verstocktheit verdammenswert verharren und sich nicht zufrieden geben und demütigen Sinnes in den Schoß der Mutter Kirche zurückkehren wollen, dann wendet bei ihrer Bekehrung in jeder Hinsicht eine so große Vorsicht und Halsstarrigkeit an, dass ein Rückfall von ihnen in keiner Weise zu fürchten ist. Weil bei einer so großen und schweren Erkrankung, in der leichte Arzneien nichts nützen, zu kräftigeren Heilmitteln gegriffen, Feuer und Schwert bei den Wunden, die keine Linderung fühlen, angewandt, die faulen Fleischstücke abgeschnitten werden müssen, damit sie die gesunden Teile nicht anstecken, mögt ihr gegen sie und die, die sie aufnehmen, verteidigen und begünstigen, die Macht des geistlichen und weltlichen Schwertes anrufen. Veranlasst alle Christgläubigen durch nachdrückliche und wirksame Ermahnungen, dass sie sich zur Hilfe ihres Christus erheben und sich männlich gegen sie rüsten. Die Gläubigen aber, die das Zeichen des Kreuzes angenommen und sich zur Ausmerzung dieser Ketzer gerüstet haben, sollen sich des Ablasses erfreuen und durch das Privileg geschätzt werden, das wir denen, die in das Heilige Land zu Hilfe eilen, bewilligt haben. Im übrigen fordert diese Verderbten auf, dass sie für den Schaden, den sie der Bremer und anderen Kirchen und kirchlichen Personen zugefügt, das Unrecht, das sie ihnen angetan haben, angemessene Entschädigung leisten. Wenn sie aber auch auf eure Ermahnungen hin nicht sorgen zur Ruhe zu kommen, dann geht in der euch anvertrauten Aufgabe nach dem Inhalt der früheren Briefe weiter vor. Falls ihr bei der Ausführung nicht alle dabei sein könnt, so sollen doch zwei von euch oder einer es vollführen. 
Gegeben im Lateran
Der Lateran bezeichnet einen Bereich in Rom, der seit der Zeit Konstantin I. der offizielle Sitz der Päpste ist., am 17. Juni, im 7. Jahre unseres Pontifikats. "

Referenz: Bremer, Urkundenbuch Nr.176 S211
und  "Illustrierte historische Hefte 22"

Im "oldenburgischem Urkundenbuch" 2 Bd. des Geheimrates Prof. Dr. G. Rüthning wird dies wie folgt beschrieben:

Papst Gregor IX. beauftragt von neuen die  Bischöfe von Lübeck, Ratzeburg und Minden, die Stedinger, deren Ketzerei und Gewalttaten geschildert werden, zu unterwerfen und verspricht denen, die am Kreuzzuge gegen Sie teilnehmen werden, dieselben Ablässe und Vorrechte, die den Kreuzfahrern in heiligen Lande gewährt sind. Im lateinischen Text wiederholen sich manche Redewendungen wörtlich aus der Bulle vom 26.Juli 1231. Wiederum spricht der Papst von jenen hartnäckigen, gottlosen Leuten der Bremer Provinz, die man "Stedinger" nennt: der Teufel hat Sie erfasst.
Ohne Gottesfurcht und Menschenachtung treten Sie die Freiheit der mütterlichen Kirche mit Füßen. In wilder Art wüten Sie grausamer als wilde Tiere. Niemand verschonen Sie, weder Frauen noch Greise. Blut vergießen Sie wie Wasser. Gottlos zerfleischen Sie gliederweise Priester und Mönche. Einige schlagen Sie - welche Schande ! - gekreuzigt an die Wand. Statt auf dem Wege des Heils zu gehen, befragen Sie Götzen, machen sich Wachsbilder, und in schmutzigen Redensarten wenden Sie sich um Rat an Wahrsagerinnen. Manche andere dunkle Handlung begehen Sie , die nicht nur dem Erzähler, sondern auch dem Hörer Schauder und Schrecken erregt. Der Papst beruft sich dann, wie Rüthning angibt, auf ein früheres Schreiben wahrscheinlich die "Päpstliche Bulle vom 19.01.1233" und spornt zu tatkräftigem Eingreifen an der Seite des Priesterordens an.

Referenz: "oldenburgisches Urkundenbuch" 2 Bd. Geheimrat Prof. Dr. G. Rüthning

In ganz Norddeutschland sammelt sich nun ein neues größeres Kreuzfahrerheer gegen die Stedinger.
Für ihre Hilfeleistung erhält die Stadt Bremen umfangreiche Zugeständnisse von Erzbischof Gerhard II. Bremer Bürger können in den nächsten Jahrzehnten vermehrt Land in Bremens Umgebung erwerben. Später folgt ein Verbot, Land an Nicht-Bremer zu verkaufen.

Am 18. März 1234 bittet Papst Gregor IX.  den Gesandten Wilhelm (ehm. Bischof von Modena) zwischen den Stedingern und Erzbischof Gerhard II. und der Bremer Bürgerschaft zu vermitteln. Es ist bemerkenswert das der Papst hier nicht mehr von Ketzerei spricht und einen Schlichtungsversuch unternimmt.
Jedoch hat diese Bitte keinen Einfuß mehr auf den anstehenden Kreuzzug.

Papst Gregor IX.,  18. März 1234, Lateran:

"Der schwere und schreckliche Streit, der vordem ausgebrochen ist zwischen unserm ehrwürdigen Bruder , dem Erzbischofe, sowie der Geistlichkeit und den Bürgern von Bremen auf der einen Seite und Denen, so Stedinger heissen, auf der andern, ist, wie unserm apostolischen Amte geschrieben, durch die Ränke des Erzfeindes der Menschheit so sehr gewachsen, dass in dessen Folge davon Morden und Brennen und Verwüstungen der Ortschaften und andere, den Erzähler wie den Hörer entsetzende Taten begangen sind, welche Gott missfallen und gefallen dem Fürsten der Finsternis. 
Ob so großer Bedrängnis unserer Söhne nicht ohne Grund tief bewegt, werden wir durch unser seelsorgerisches Amt und Mitgefühl getrieben, für ihr Heil zu sorgen; deshalb geben wir dir , da du durch jene Gegend nach göttlicher Schickung deinen Weg nimmst... und, den Freunden und Ehren dieser Welt entsagend, stark, wie ein Held , deine Lenden umgürtet hast, frei die evangelische Wahrheit zu predigen, durch Schrift des apostolischen Stuhles den Auftrag, dass du eifrigst das Deinige thuest, um wenn es möglich ist, wegen jener Angelegenheit unter den Genannten einen Vergleich  zu Stande  zu bringen, sie hiezu anleitend mit heilsamen Ermahnungen und heilbringenden Rathschlägen nach der dir von Gott gespendeten Weisheit. Sollten sie aber deinen Ermahnungen nicht sich bequemen wollen so mögest du dafür sorgen, dass  dein Verfahren und die Umstände der ganzen Angelegenheit uns mitgetheilt werden, auf das wir, durch deine Me
ldung unterrichtet, besser dieser Angelegenheit uns anzunehmen vermögen"

Referenz: "die Stedinger" Dr. Hermann A. Schumacher, 1885
Referenz: "Bremer Urkundenbuch" I Nr.179 S.215

18. März 1234, Lateran: 
Papst Gregor IX. an den apostolischen Legaten, früheren Bischof Wilhelm von Modena:
er soll versuchen, den Streit zwischen Bremen , Erzbischof und Stad , und den Stedingern beizulegen.

". . .Grandis et gravis discorda, que olim est orta inter venerabilem fratrem nostrum archiepiscopum, clerum et cives Bremenses ex parte una et quosdam, qui [Steding]i vocantur, ex altera . . adeo invaluit, . . . quod inde cedes hominum, incendia villarum et destructiones locorum et alia dictu et auditu orribilia committantur, que deo displicent et placent principi tenebrarum. De tanta itaque filiorum iactura non perurgemur.
      Darum gürte deine Lenden und predige die Wahrheit des Evangeliums.
Fraternitati tue per apostolica scripta mandamus, quatinus ad compositionem inter eos, si datum fuerit, desuper faciendam, interponas efficaciter partes tuas, eos ad id salutaribus consiliis iuxta datam tibi a deo prudentiam inducendo. Quod si monitis acquiescere forte noluerint, tu processum tuum et totius negotii circumstantias nobis intimare procures, ut per tuam relatonem instructi prossimus melius eidem negotio providere.
Datem Laterani XV Kal. Aprilis, pontificatus nostri anno septimo."

Referenz: "Oldenburger Urkundenbuch" II  Nr.68

Am 27.05.1234, Sonnabend vor Himmelsfahrt, kommt es zur Schlacht. Ein mächtiges Landheer begleitet von eine Schiffsflotte die Holländer kamen mit Schiffe nach Bremen schließt sich an der unteren Ochtum zusammen. und mit Hilfe der Boote wird eine "Bootsbrücke" über die Ochtum gelegt. Damit waren die Stedinger Verteidigungsanlagen umgangen und es begann die 

" Schlacht bei Altenesch "

Die Stedinger ca. 1250 Mann erleiden hier eine vernichtende Niederlage gegen das Kreuzfahrerheerhier dürfte es sich um 1000 bis 1500 Mann handeln .

Überlegungen zur Stärke und Strategie beider Parteien:
Die Stedinger: Wenn es in Oberstedingen des 13 Jhd. gleichviel Bauernstellen gab, wie im spätern 16 Jhd., so kann man max.  250 Hofstellen annehmen.
Rechnet man nun pro Hof: Altbauer, Bauer, Jungbauer, und Knecht und ca. 250 Männer aus den angrenzenden Gebieten, dann kommt man auf max. 1250 Kämpfer.
Die Kreuzfahrer: Rechnet man max. 50 bis 100 Ritter mit je 10 Knappen und Lanzenträgern, sowie 100 Ministralien ritterlich lebende Dienstleute (Edelfreien / Vasallen) mit eigener oder delegierter Herrschaft, seit dem 13./14. Jahrhundert gingen die Ministerialen im niederen Adel auf. mit je 5 Bediensteten, dann kommt man auf ca. 1150 bis 1600 Kreuzfahrer. 

Der Kern des Kreuzfahrerheeres bildeten die Ritter. Doch mit ihren schweren Pferden konnten diese nicht über Gräben springen. Straßen gab es nicht, nur schmale Wege und auf bzw. am Deich konnte man am besten Distanzen überwinden.  
Zu vermeiden war ein Moor oder ein kultiviertes Gelände, welches in Hufen angelegt war (da schmal und durch Gräben begrenzt).
Außerdem dürften die Stedinger eine Querung der Ochtum bei einer Furt erwarten doch dann hätten die Kreuzfahrer über die Weiden und Gräben gemusst, bis für dieses Heer der geeignete Kampfplatz auf festeren Marschboden ereicht wäre.
Denn das beste Schlachtfeld für die Kreuzfahrer war das höher gelegenes Marschland (d.h nicht so sumpfiges Land), als dort von der Mündung der Ochtum in die Weser bis zum "Olden Esch" bei Sannau. Hierzu war der optimale Weg die Überquerung der Ochtum mit Hilfe einer Schiffsbrücke direkt an der Mündung der Ochtum.

Strategie der Kreuzfahrer: Eher die geordnete Schachtordnung.
Ausrüstung und Bewaffnung: Schwerter und Lanzen mit Kettenhemd und Topfhelm.
Von einer Distanzwaffe, wie die Armbrust, wurde später nicht berichtet.   
Strategie der Stedinger: Die Stedinger dürften, da sie beweglicher waren, eher den Angriff bevorzugt haben. 
Die Reiterei wurde durch viele leicht bewaffnete Bauern (Fußtruppen) mit Langspieße, Forcken, Dreschschlägel und Schwerter unterstützt.

1299 also 65 Jahre nach der Schlacht bei Altenesch wurde die Kirche zu Altenesch / Süderbrook, errichtet und dem hl. St. Gallus geweiht. Mitten auf dem Schachtfeld und evtl. auf einem Massengrab. 
Gleichzeitig wurde noch zwei Kapellen errichtet, die eine wo die Schlacht begann, zu Ehren des St. Veit und die anderen dort wo die Schlacht endete, in Sannau, welche dem St. Martin geweiht wurde( beide unter dem Patronat des Abtes von Corvey).

Die Distanz zwischen beiden Kapellen beträgt 3km !

Die Kapelle St. Veit ursprünglich mitten im Feld zwischen Ochtum und Altenesch musste, da sich  der Verlauf der Weser- und Ochtum  geändert hatte, ausgedeicht werden. Die neue Kirche/Kapelle entstand auf einer Wurt an der Stelle des heutigen St. Veit-Denkmals.
Nach der Kapelle zu Sannau entstand dort eine Kirche, welche urkundlich auf 1417 datiert wird.

  

In der Weltchronik des Albert von Stade wird die Schlacht wie folgt beschrieben:
"Heinrich II, Herzog von Brabantien, und Florentius IV, Graf von Holland, welche zu Bremen sich aufhielten, gürteten sich mannhaft gegen die Stedinger, gleichsam als gegen die offenbaren Feinde der Kirche. Denn so wie es von ihnen erwiesen ist und durch die Bischöfe von Minden, Lübeck und Ratzeburg den Ohren des Papstes hinterbracht wurde, achteten sie die Lehre der Mutterkirche ganz gering und traten die Freiheit derselben mit Füßen, indem sie kein Geschlecht noch Alter schonten. Sie erforschten die Orakel der Dämonen, machten Bilder aus Wachs, indem sie auch bei ihrem unsauberen Treiben umherschweifende Wahrsagerinnen um Rath fragten und indem sie auch, was das Schrecklichste ist, die Wegzehrung zum ewigen Leben in scheußlicherer Weise, als es sich auszusprechen ziemen möchte, missachteten. Auch die Geistlichen und die Mönche lästerten sie in gottloser Weise und quälten dieselben mit jeder Art von Martern. Und es genügte ihnen auch nicht ihr eigener Verderb, sondern sie suchten alle, welche sie erreichen konnten, und besonders die Bauern in den Abgrund ihres Unglaubens hinabzuziehen. So wie Lucifer von dem Strahl des ewigen Lichtes ausgeschlossen, da er bei seinem eitlen Übermuth unmöglich im Himmel verbleiben konnte, weil er mit dem Schatten ewiger Blindheit geschlagen, verloren und ein Diener des Verderbens geworden und bestrebt ist, damit nicht die Würde des menschlichen Geschlechts der ihm entzogenen ewigen Freuden theilhaftig werde — denn es pflegen ja die Elenden durch das Glück der Guten noch mehr gequält zu werden — jene Würde in die Tiefe des Unglaubens von der Höhe des Glaubens herabzustürzen, um sie mit sich in den Sumpf seines Elendes zu ziehen, in der Meinung, hierdurch die Last seiner Verdammung zu vermindern, da ja den betrübten Elenden die angenehme Gesellschaft von Elenden einem gewissen Trost zu bringen pflegt. Ebenso vergifteten die elenden und beklagenswerthen Stedinger, indem sie sich Gott vollständig entgegensetzten, durch ihre Überredungen und schlechten Beispiele das christliche Volk schwer, so dass eine unermeßlich große Menge von Bauern sowohl in entfernten als benachbarten Gegenden befindlich mit Worten dieselben vertheidigte, und, wenn sich die Gelegenheit geboten hätte, bereiten Geistes dem Trotze derselben Hülfe gebracht haben würde. Aber Gott, der Herr aller Barmherzigkeit, entflammte seine Gläubigen, dass sie sich auf die Predigt des Kreuzes tapfer gürteten zur Ausrottung eines so verworfenen Volkes, indem sie sich jenes Ablasses und jenes Vorrechtes erfreuten, welche den zur Unterstützung des heiligen Landes ausziehenden bewilligt werden. Daher brachen der Erzbischof von Bremen, der erwähnte Herzog und der Graf mit einer nicht geringen Menge von Kreuzfahrern am 26. Juni, einem Sabbath, einmüthig gegen dieselben, als solche, welche die göttliche Geduld mißbrauchten, auf, bereit zu unterliegen, oder dieselben mit ihren nichtswürdigen Werken zur Ehre und zum Ruhme Jesu Christi und seiner Kirche vollständig zu vertilgen. Jene dagegen, gleich als ob sie an den Brüsten wilder Thiere genährt wären, wütheten jetzt noch grausamer, und indem sie ihre Zuversicht aus ihren Asmodet setzten, mißtraueten sie nicht, dass sie dem mächtigen Arme des Herrn Sabaoth und einer so großen Menge Kreuzfahrer widerstehen könnten Und in ihrer wunderbaren und erstaunenswerthen Hartnäckigkeit verharrend hörten sie auch jetzt nicht auf, die Schlüsselgewalt der Kirche mit ihren abscheulichen Lippen in schimpflicher Weise zu verhöhnen. Boleke von Bardenflete, Tammo von Hunthorpe, Thedmarus de Aggere und andere sehr schlechte üble Berather derselben, ermahnten dieselben kräftig, Leben und Vaterland zu vertheidigen, indem sie sagten, sie müssten entweder unterliegen oder wie wilde Hunde wüthen. Es überschritten aber inzwischen die Kreuzfahrer den Fluß Ochmunda, indem sie eine Brücke von Schiffen herstellten und als sie hinüber waren, ordneten sie vorsorglich ihre Reihen. Die Stedinger, gleichsam rasend geworden und von einer gewissen Tollheit erfasst, fürchteten nicht die Menge der Kreuzfahrer, nicht die Gewalt des geistlichen und des weltlichen Schwertes, sondern stürzten sich in zwar geordneter Schlachtreihe, aber ungeordneten Geistes, gleich tollen Hunden den Pilgern entgegen. Der Herzog von Brabantien und der Graf von Holland griffen beim ersten Anlaufe jene Verpesteten bei dem Felde Oldenesche, wo sie sich versammelt hatten, mannhaft an, aber diese vertheidigten sich mit höchster Kraftanstrengung. Sofort brach der Graf von Clive mit den Seinigen von der Seite über sie her und zerstreute ihre Schlachtreihe. Die Geistlichkeit, welche in der Ferne stand und den Ausgang der Sache erwartete, sang: „Mitten wir im Leben“ <Media vita> und andere Klagelieder mit Trauer und betete für den Sieg des Kreuzes. Kein Verzug, jene Thoren und Bösewichter schwanden in ihren Gedanken dahin, weil sie von dem Heere des Herrn unterdrückt wurden, von Lanzen durchbohrt, von Schwertern getroffen, von den Füßen der Pferde zertreten. Und so stark kam die Hand des Herrn über sie, dass in kurzer Zeit 6000diese Zahl ist wesentlich zu hoch derselben zu Grunde gingen. Die Mehrzahl von ihnen ging, als sie ihr Heil in der Flucht suchten, in einer nahen Grube und in der Wisera zu Grunde. Diejenigen, welche etwa entkamen, wurden in alle vier Winde zerstreut. So wurde ihre Hartnäckigkeit bei ihnen zu einem Fallstrick, zur Wiedervergeltung und zur Schande. Graf Heinrich von Oldenburch fiel ebendaselbst und mit ihm ungefähr neun Pilger. Aber der Graf von HollandGraf Florentin IV. von Holland-Seeland kehrte nach Hause zurück und wurde in einem Turnier bei NovimagiumNymwegen getödtet."

An diesen  Kreuzzug beteiligten sich u. a. :

Ritter des Deutschen Ordens Komturei des Deutschen Ordens in BremenOtto I. Graf von Oldenburg und sein Sohn Graf Heinrich III. von Oldenburg-Wildeshausen (wurde in dieser Schlacht getötet)Bischof von Münster Ludolf von Holte († Juni 1247) war seit 1226 Bischof von Münster, Giselbert von Gottinghien, Graf Ludwig I von Ravensberg († 1249) war 1221 bis 1249 Graf von Ravensberg ,  Graf Dietrich IV./VI von Cleve * um 1185; † 13. Mai oder 26. Juni 1260 , Graf Otto II. von Geldern, Bischof Wilbrand von Utrecht, Wilhelm IV. von Jülich,  Adolf IV. von Berg* 1220; † 22. April 1259 in Neuss, der Graf Florentin IV. von Holland-Seeland (* 24. Juni 1210; † 13. Juli 1234) war Graf von Holland und Seeland (Zeeland). , Herzog Heinrich II. der Jüngere von Brabant, Edelherr Gerhard  von Diest, Wilhelm von Grimberg, Arnold II. von Wesemael, Walter von Bouchout, Robert VII. von Bethune, Wilhelm III. von Bethune, Rasso VI. von Gavere, Arnold IV von Oudenaarde, Dietrich III. von Bevere (Kastellan von Dirmuide), Gilbert I. von Zottegem, und viele andere Fürsten und Edelherrn.

Also im Wesentlichen der nordwestdeutsche, niederrheinische, holländische, flandrische und brabantische Adel.

 

Die Stedinger wurden geführt von:

 

 

(Quelle:  "Annales Stadensen")

  • Thammo von Huntorp 
    (Tammo von Hunturp) (Tammo von Huntorp) 
    (Tammo von Huntorpe) (Tammo de Hunthorpe) (Tammo von Huntorf) (Tammo von Hundorf)

    Eindeutig lässt sich Tammo von Huntorp nicht zu identifizieren, da sich Huntorp auf das heutige Altenhuntorf im Moorriem oder auf das später vom Moorrand der Brokseite des südlichen Stedingen nach Neuenhuntorf an die Hunte verlegte Dorf beziehen kann.R. Köhn, Niedersächsisches Jahrbuch Band 63

    "Die von Huntorp, oder von Schlören sind die von Schlörenbuttel. Sie wohnten dort, wo heute die Kirche von Altenhuntorf steht. Die Familie wird 1436 als adelig erwähnt."

    Aufzeichnung:
     Pfarrer Diedrich Konrad Muhle
    (*1780 +1869) - Schwei 1845, 
    vormals Pfarrer in Hude von 1815-1834 

  • Detmar tom Dieke 
    (Detmar tom Dyk)
     (Detmer vom Dieke) (Detmar vom Dieke) (Detert vom Dieke) (Thedmar de Aggere) (Thedmarus de Aggere)

    Detmar tom Dieke "Dietmar zum Deich" lässt sich aufgrund seines unspezifischen Beinamens überhaupt nicht eindeutig lokalisieren.R. Köhn, Niedersächsisches Jahrbuch Band 63
    "Die Familie "vom Dieke" soll bald ausgestorben sein. Es heißt, sie habe am Brookdeich auf dem späteren Münnichen Gut gewohnt."

    Aufzeichnung:
     Pfarrer Diedrich Konrad Muhle - Schwei 1845 

  • Bolko von Bardenfleth 
    (Bolke von Bardenfleth)
    (Boleke von Bardenflete) (Boleke de Bardenflete) (Boleke Santelbeen van Bardenfleth)

    Eine Identifizierung dieser Personen ist jedoch unmöglich. Weil es im Stedingen des frühen 13. Jahrhunderts wenigstens zwei Bardenfleths gab, eines auf der Lechterseite (im Kirchspiel Warfleth) und das andere im Moorriem, damit kann Bolkos Heimat sowohl südlich wie nördlich der Hunte liegen.
    Außerdem muss Bolo von Bardenfleth nicht unbedingt ein Bauer gewesen sein, so könnte er auch ein Mitglied der bereits vor 1233/34 nachgewiesenen Ministerialenfamilie von Bardenfleth gewesen sein kann.
    R. Köhn, Niedersächsisches Jahrbuch Band 63
    "Die von Bardenfleth, auch Staven genannt, hatten im Wappen eine weiße Lilie im roten Felde, auf dem offenen Ritterhelm erhoben sich zwei Büffelhörner, verschränkt halb silberweiß, halb rot, zwischen denen eine Lilie steht. 
    Wahrscheinlich war ihr ursprünglicher Sitz Bardenfleth bei Warfleth.

    Aufzeichnung:
     Pfarrer Diedrich Konrad Muhle - Schwei 1845 

    Die Familie erhielt nach den Unruhen Amnestie. 1254 legte Alexander von Bardenfleth dem Grafen Johann von Oldenburg einen Treueid ab."

 

Über den Zwist und anschließenden Kreuzzug zwischen den Erzbischof Gerhard von Bremen und den Stedinger gibt es einige zeitnahe Nachrichten. 
Die erste befindet sich in den "Annales Stadensen", den Stader Jahrbüchern des Abtes Albert von Stade, dessen Anwesenheit in Bremen um die fragliche Zeit urkundlich nachgewiesen ist. So entstanden nicht lange nach den Ereignissen viele weitere Aufzeichnungen. Doch alle diese Berichte sind sehr kritisch zu bewerten, denn bedingt durch ihre zeitliche und geografische Entfernung und auch ihrer Standeszugehörigkeit hat jeder Chronist seinen eigenen Blickwinkel auf die damaligen Ereignisse.
Folgende Berichte bilden die Grundlage aller späteren Ausarbeitungen:

  • Annales Stadensen, den Stader Jahrbüchern des Abtes Albert von Stade
    (eine zeitnahen Chronik, jedoch sehr im Interesse der Bremerkirche berichtet) 
    Aussage zur Schlacht: 6
    .000 starben und nur 2 Ritter
  • Erfurter Annalen (1220-1253) 
    Aussage zur Schlacht:
    5.025 starben
  • Kölner Annalen
    (eine relativ sachliche Notiz zum Jahr 1234)  
    Aussage zur Schlacht:
    2.000 starben
  • Chronik des Abtes Emo von Werum, 1203-1237 (Westfriesland) 
    Aussage zur Schlacht:
    11.000 Kämpfer und 4000 starben
  • Sachsenchronik 
    Aussage zur Schlacht:
    es starben nur 9 Ritter
  • Rasteder Aufzeichnungen 
    Aussage zur Schlacht:
    es starben nur 3 Adelige
  • Albrich von Trois-Fontaines (Champagne/ Frankreich).
  • Matthäus Paris vom Benediktinerkloster St. Albans, 1199-1259 (England) 
    Aussage zur Schlacht:
    unzählige starben
  • Die Annalen der Tewkesbury Abbey bis 1262 (England)
  • Reimchronik (um 1243) des Philipp Mouskés Erzbischof von Tournai (Belgien)
    (sehr durch die Kreuzpredigten beeinflusst)
  • Die Annalen des Prämonstratenserklosters Martinstal Le Parc bei Löwen (Belgien)
  • Chronist, Balduin von Ninove, Prämonstratenser der flämischen Abtei Ninove (Grafschaft Alost, Belgien) 
    Aussage zur Schlacht:
    11.000 Kämpfer nennt die Stedinger Katgarer "Caturcenses".
  • Chronist, Johannes Longus (1503-1567) von St. Bertin, Ypern (Belgien)
  • Annalen von Flandern, Pierre d'Oudegherst (16Jhd) (Belgien)

 

 CHRONIK DES ABTES VON WERUM

"Mittlerweile entrichteten die Stedinger nicht die Einkünfte des Bischofs und der Kirchen und wurden deshalb mit dem Interdikt belegt.
Wie allgemein (innotuit) bekannt ist, ist unter anderen Vorwürfen der Hauptgerung gewesen der Ungehorsam, der nicht besser ist als Götzendienst, wie Salomo sagte: Ungehorsam ist gleich Götzendienst (1.Sam.,15,23)
Der Papst übergab den Fall drei Erzbischöfen - - -
Im selben Jahre flogen die Predigermönche überall am Rhein, in Westfalen, Holland. Flandern und Brabant wie Gewitterwolken umher, reizten Fürsten und Völker gegen die Stedinger auf - - - - - -
Es kam auch der Graf von Holland mit einem großen Heer in vielen Schiffen, ebenso der Herzog von Brabant mit unglaublich vielen Kriegern. Der Herzog von Brabant war der vornehmste im christlichen Heere - - - - - 
Was sollten die Stedinger nun tun, wenige gegen viele, Ketzer gegen Katholiken, gebannt, aber entschlossen, die heimatliche Scholle nicht zu räumen - - - - - 
Beim ersten Zusammenstoß stürzte der Graf von Oldenburg als er die Zügel losließ, und wurde erschlagen - - - 
Der Herzog von Brabant sammelte Truppen und umzingelte sie. Die bereits Verlorenen und Ermüdeten wurden bei dem Angriff getötet - - - - - -
Es heißt, viele Männer und Frauen hatten den Ausgang vorhergesehen und sich durch die Flucht ins Moor oder anderswo in Sicherheit gebracht.

Referenz: abgedruckt in Anton Matthaeus veteris acvi analecta, Haag 1738

 

 ANNALES COLONIENSIS MAXIMI

a.d. 1234 In den nördlichen Teilen Deutschlands wurde das Kreuz gepredigt gegen die Stedinger. Als das ganze Heer der Kreuzfahrer beisammen war, wurden am Tage nach Himmelfahrt die sogenannten Stedinger besiegt und völlig von der Erde vertilgt. Die Stedinger wohnten auf der Grenze zwischen Friesen und Sachsen, umgeben von unpassierbaren Mooren. Und von Flüssen. Sie hatten sich Ausschreitungen zuschulden kommen lassen und den Zehnten verweigert. Deshalb waren sie vor vielen Jahren in den Bann getan, hatten aber solche kirchliche Maßregel verachtet, Es waren tapfere Leute und führten mehrfach Angriffskriege gegen die Nachbargebiete, besonders gegen die Grafen und Bischöfe, Oft waren sie die Sieger, selten die Besiegten. Deshalb wurde auf Anordnung des Papstes in vielen Bistümern das Kreuz gegen sie gepredigt, In dem oben erwähnten Kriege - durch diesen Kreuzzug - kamen ungefähr 2000 von ihnen um, während die wenigen Überlebenden zu den benachbarten Friesen flüchteten.

Referenz: Kölner Jahrbücher  (Monumenta Germania XVII,Seite 843,844)

 und nun eine Chronik, die offensichtlich stark beeinflusst ist durch die ketzerischen Kreuzpredigten u.a. von Konrad von Marburg:
(Basis dürfte hier auch die Kreuzzugsbuhle, vom 29.10.1232 sein bzw. die "Vox in Rama" vom 13.06.1233 sein) 

 Reimchronik des Philipp Mouskés aus Tournai 1234 
(Original in pikardischem Dialekt)

Es war so gekommen, dass der Erzbischof von Bremen einem Volk entzweit war, das er ganz außerordentlich hasste; sie hatten nämlich seinen Bruder getötet, den er über sie gesetzt hatte, - in einer starken Burg sollte er wohnen - und die Burg, - ich weiß es bestimmt - hatten sie auch niedergerissen. Der Streit dauerte fort; sie bezahlten keine Abgaben, außer wann sie wollten, ja einmal Renten und Zehnten. Deshalb wurden sie (in den Bann getan) verflucht schon vor langer Zeit im ganzen Bistum unter Glockenschlag und Bann, so dass es bei ihnen weder Pfaff noch Pfäfflein gab noch einen Verkündiger der Wahrheit. Sie wurden gänzlich ungläubig, und andere Ungläubige schlossen sich ihnen an. So blieben sie bei ihrem Aberglauben, und wenn ein vernünftiger Mann dorthin kam und sich zum Glauben an Gott bekannte, dann brachten sie ihn augenblicklich um. So wurden sie alle Anhänger des Teufels, groß und kein. Nachts versammelten sie sich in einem Haus und beteten den Teufel an in Gestalt eines Katers küssten ihm den Hintern und dann machten sie sich alle gemein miteinander, Männer und Frauen und weder bei Schwestern noch Basen wurde bei solchen Gelegenheiten Rücksicht genommen. (Ob es eine Schwester oder Base war, war ihnen einerlei) Der Erzbischof wollte das nicht länger dulden und ging gegen sie vor, er und seine Anhänger. Mehrere Male schickte er Geld zu seinen Rittern und Knechten. Aber Teufel der sehr mächtig war, gab Ihnen den Sieg über den Bischof und seine Macht, Schließlich ging der Bischof nach Rom und erzählte dem Papst von ihrer Ketzerei. Der sandte Prediger aus, die einen Kreuzzug gegen das Volk zustande brachten, und gab großen Ablass. Aber weder im Guten noch Im Bösen waren jene zu bekehren. Es gab dort viel Wasser. Daher hatten sie guten Mut, ergriffen die Waffen und rüsteten sich freudig zum Kampfe. Der Tag rückte heran, wo der Erzbischof aller bedurfte. Auf der einen Seite stritten die Kreuzfahrer für Gott. Nach einer Beratung zogen sie aus zu einen recht heißen Tag. Auf der anderen Seite stand das Aufgebot der Ungläubigen, dort Kateranbeter genannt, groß und stolz, voll Mut und Kraft. Stolz gingen sie ohne Zögern aus ihrer Verschanzung in vollen Lauf dem Kreuzheer entgegen. letztere verloren viele Gefangene, so groß war der Schrecken. Aber der wahre Gott, der Helfer der Seinen, gab, dass es nur eine Scheinflucht war. Die Kreuzfahrer hielten klüglich in guter Ordnung. Als die Verteufelten kamen, war es kein Spaß und niemand war vor ihnen sicherer als vor Türken und Sarazenen.
Da gab es viel Flehen zu Gott, Gebet und Gelübde. Unter Anrufung Gottes ging das Kreuzheer vor. Rasch waren jene aus ihrer Verschanzung herausgerückt, die Unsern sahen es, flohen zum Schein, um sie auf die Ebene zu locken, um sie dort besser verfolgen zu können.
Arnold von Gavre konnte ihnen nicht gleich beikommen. Er ließ sein Pferd zurückgehen, um den rechten Augenblick wahrzunehmen. Das Pferd des großen, starken, stolzen und mutigen Mannes ging vorzüglich. Dann schlug er mit Kraft auf die Ketzer ein und tötete viele. Auch Arnold von Gavre zögerte nicht, sie zu töten, ebenso Robert von Bethune. Er kämpfte tapfer und erwarb sich viel Ruhm. Keiner verdiente Tadel, viele hielten sich brav. Aber ich will nicht weitschweifig werden. Arnold von G. machte seine Sache so, dass alle zufrieden waren. 4000 wurden erschlagen von denen, die vor langer Zeit sich ergeben hatten dem Teufel in Gestalt eines Katers; niemand wurde verschont, hatten den Teufel den Hintern geküsst und bei ihren Zusammenkünften weder nach Schwester noch nach Base gefragt. Keiner tat was er sollte, jetzt bekamen sie ihren Lohn, sie glaubten nicht an Gott, legten überall Feuer an, jetzt widerfuhr ihnen das gleiche. Gott hatte kein Erbarmen mit ihnen. Mitleidlos wurden sie hingeschlachtet, Ihre Berittenen flüchteten durch Wälder, Wiesen und Sümpfe, deren es dort viele gibt, voll Beulen und Wunden!
Viele Beute brachten die Kreuzfahrer nach Hause und der Bischof konnte sozusagen auf sein Recht pfeifen.

Referenz: (Quelle: Monumenta Germania Scriptores XXVI Seite 718 ff.)

  

Der Mönch, Bartholomaeus Anglicus (* um 1190; † nach 1250)  (auch: Bartholomew of England, Bartholomew the Englishman; * um 1190; † nach 1250), ein  franziskanischer Scholastiker 
und Autor von "De proprietatibus rerum", einem  der ersten Nachschlagewerke des Mittelalters, 
schrieb über friesische Bauern:

.... Ritter dulden sie nicht in ihrem Lande ....  
....Für Freiheit setzen sie ihr Leben ein und wollen lieber sterben als geknechtet zu sein....

diese Aussage ist konform mit dem Spruch:

"Lewer dod as slov"

Anmerkung
Dieser Spruch wurde von Hermann Allmers (* 11. Februar 1821 in Rechtenfleth an der Weser; † 9. März 1902 in Rechtenfleth), Mitte des 19th Jhd. geprägt, 
 ob die Stedinger diesen Spruch wirklich als Leitmotiv führten, ist spekulativ.
Evtl. hat Hermann Allmers diesen Spruch aus Nordfriesland übernommen, denn:

unter dem "alten Wappen" von Nordfriesland steht der Spruch:   „Lewwer duad üs Slaav!(„Lieber tot als Sklave!“)

                                                       Die bekannteste Sylter Sage rankt sich um den Freiheitskämpfer Pidder Lüng, der im 16Jhd auf der Insel lebte. 
Von ihm ist die bekannte Losung "Lewwer duad üs Slaaw!" ("Lieber tot als Sklave!") überliefert, 
die trefflich den Freiheitswillen der alten Friesen charakterisiert, die sich nur ungern der Obrigkeit beugten. Berühmt wurde Pidder Lüng für eine – je nach Sichtweise – heroische oder ketzerische Tat: Ein dänischer Steuereintreiber hatte Pidder Lüng und seine Eltern, die in ihrer Hörnumer Hütte gerade beim Abendmahl saßen, bös gedemütigt und zu guter letzt auch noch in den Topf gespuckt, in dem frischer Grünkohl dampfte. Da sprang der junge Pidder erbost auf, rief "Wer in den Kohl spuckt, der soll ihn auch fressen!" und drückte das Gesicht des Steuereintreibers so lange in den dampfenden Kohl, bis sich der Zappelnde nicht mehr rührte. Auf der Flucht vor seinen Häschern verließ Pidder schleunigst die Insel und kreuzte mit Gleichgesinnten ruhelos übers Meer. Doch nach einiger Zeit wurde aus dem Heroen ein gemeiner Seeräuber, mit dem es ein böses Ende nahm: Auf Sylt wurde Pidder Lüng vor Gericht gestellt. Sein Lebenslicht und das von sechs seiner Spießgesellen verlöschte auf dem Galgenhügel bei Munkmarsch.
 

Um 1890 schrieb der Dichter Detlev von Liliencron eine Ballade zur Sage 
Die Ballade "Pidder Lüng" hat 10 Strophen und jede Endet mit "Lewwer duad üs Slaav!"

 

Die Gemeinschaft der Stedinger, das "Universitas Stedingorum", ist besiegt !
(Man beachte Sperre, Messer und kein Schild gegen gepanzerte Ritter mit Schwert, Schild  und Topfhelm)

"Aldus namen de Stedinge eren ende" Staats- und Universitätsbibliothek Bremen aus der Sächsischen Weltchronik

 

Darauf lässt Gerhard II. zur Lippe, Erzbischof von Bremen, folgendes verkünden:

"Der Siegestag im Kampfe gegen die Stedinger für die Freiheit der Kirche soll immer am letzten Sonnabend vor Christi Himmelfahrt festlich begangen werden. Im ganzen Bistum soll alljährlich beim Gottesdienst zu Ehren der heiligen Jungfrau folgender Festgesang ertönen ... Am gleichen Tage soll eine feierliche Prozession  sein mit Gebet und Gnade von 20 Tage für alle, die ihr Mitleid zum Besten der Armen zu erkennen gegeben haben"

- Diese Anordnung wurde dann bis zur Reformation* befolgt. -

*) Die Reformation, eingeleitet durch die Veröffentlichung der 95 Thesen am 31. Oktober 1517, in denen Martin Luther die alte Kirche anklagte.

 Vorschrift über die jährliche Feier des Sieges über die Stedinger bei Altenesch.

Dies victorie habite contra Stedingos pro libertate ecclesie, que semper erit proximo sabbato ante ascensionem domini, et erit celebris per totum episcopatum cantus in divinis officiis singulis annis ad honorem beate virginis sub hoc officio . . .
      Folgen die Gesänge.
Per totum annum in sabbatis officium beate virginis Salve, ni processio sollempnis et fiet sermo et indulgentia XX dierum omnibus, qui elemosinam suam comportaverint ad usus pauperum..

Referenenz: "Oldenburger Urkundenbuch" II  Nr.70


Die Zeit nach "der Schlacht bei Altenesch"

Stedingen kommt wieder unter die Kontrolle der Oldenburger Grafen.
Die Ländereien werden aufgeteilt, der Bremer Erzstift und die Oldenburger Grafen vergeben die Ländereien an ihnen verbundenen Siedlern und auch die Mönche des Klosters Hude erhalten große Ländereien. 

Bereits am 28. November 1234 ordnet der Papst Gregor IX. an, dass die Kirchhöfe in Stedingen neu geweiht werden.
Als Grund wird angegeben, dass hier neben den Ketzern auch Gläubige und Kreuzfahrer beerdigt sind.

 Papst Gregor IX.,  28. November 1234, PerugiaPerugia ist die Hauptstadt der Region Umbrien.:

"Gregor, Bischof, Knecht der Knechte Gottes, an das Domkapitel zu Bremen, heil und apostolischen Segen.

Auf Eure Bitten gestatten wir hiermit, dass, nachdem auf den Kirchhöfen in Stedingen viele Ketzerleichen nach Euerer Angabe mitten zwischen den Leichen von Gläubigen beerdigt sind, die Kirchen und Kirchhöfe von neuem geweiht werden."

Lindenborg Nr.67 S.172

Im August des Jahres 1235 nimmt der Papst den Bann von den Stedingern.

 Papst Gregor IX.,  21. August 1235, Perugia:

"Gregor, Bischof, Knecht der Knechte Gottes, seinem ehrwürdigen Bruder, dem Erzbischof, und seinen geliebten Söhnen, den Mitgliedern des Bremischen Capitels, heil und apostolischen Segen.

Von Seiten des Volkes der Stedinger, die im Bremischen Sprengel wohnen, sind wir demüthig angefleht worden, dass wir, dieweil sie, lange Zeit hindurch gegen euch unbotmässig und aufsätzig, jetzt euren Befehlen zu gehorchen wünschen, das Urteil der Verfluchung mit dem sie deshalb belastet sind, aus Erbarmen von ihnen zu nehmen möchten, und da Denen, so an der Pforte der Kirche klopfen, die Gnade des Mitleids nicht zu weigern ist, so geben wir euch in Kraft gegenwärtiger Schrift den Auftrag, dass ihr, wenn von ihnenvolle Sicherheit geboten wird, dass für das Vergangene euch  und der Kirche entsprechende Genugthuung gegeben und für die Zukunft euren Befehlen unweigerlich Folge geleistet werden wird, unter Auferlegung der Bedingungen, die dem Rechte nach auferlegt werden Dürfen, jenes Urteil nach der kirchlichen feststehenden Form aufhebet."

Referenz: "die Stedinger" Dr. Hermann A. Schumacher, 1885
und Lindenborg Nr.65 S.172


Es folgen nun viele neue Kolonisten, die mit den die " alten" Stedingern das "neue " Stedingervolk bilden.

 

Die Motte zu Berne

Wann die erste Burg (Motte) zu Berne errichtet wurde, ist nicht belegt. Doch soll Graf Moritz I. Sohn des Christian I. um 1191 oder 1204 dort von den Stedingern vertrieben worden sein, wahrscheinlich wurde dabei auch die Motte zerstört. 

Der Archäologe Dr. D. Zoller hat 1979, unmittelbar nach den Kirchengrabungen der St. Ägidius Kirche zu Berne, Untersuchungen der Burgstelle vorgenommen:
"... Reste der Burg sind noch heute unmittelbar südlich des Pastoreigebäudes im Garten zu finden....Untersuchungen der Burgstelle haben ergeben, dass es sich um eine Hügelburg (Motte) mit Vorburg gehandelt hat. Die gesamte Anlage wurde von einem Wall- und Grabensystem eingeschlossen. Der Garben stand mit dem Flüsschen Berne in Verbindung. Auf dem Hügel, dessen Reste nun eine Gartenlaube krönt, stand ehemals ein Wohn- und Wehrturm aus Holz, der später noch als Bergfried erwähnt wird. ..."

Referenz: "Seite 54, Archäologische Mitteilungen aus Nordwestdeutschland 3. Oldenburg 1980

so könnte man sich heute die erste "Burg zu Berne" vorstellen

Die zweite Burg zu Berne eher ein mit Graben und Zaun befestigter Hof

Johann I. Graf von Oldenburg-Delmenhorst übernahm 1233 nach dem Tod seines Vaters "Christian II." dessen Platz und regierte gemeinsam mit seinem Onkel "Otto I. Graf von Oldenburg" bis 1251 die Grafschaft. 

Graf Otto I. (1209-1251, Sohn des Moritz I.) baute dann um 1242 eine neue Burg bei Berne "novum castrumneue Burg" . Diese neue Burg aus Holz und Lehmsiehe: Bremer Urkundenbuch I, Nr.223 S.258 am südlichen Ende des Dorfes Schlüte, unweit von  Berne (iuxta Berne), wurde die Logenburg, Lauenburg oder Löuenburg genannt. Der Graf hoffte offensichtlich durch die strategische Lage auf eine bessere Einflussnahme des bremischen Handels. 

folgende Urkunde aus dem Jahr 1242 bezeugt die "Burg" bei Berne:
"Graf Otto von Oldenburg entbietet allen Christgläubigen Heil und Gruß. 
Die Mannigfaltigkeit des menschlichen Treibens wird irren, und die Handlungen der Menschen werden nicht zulassen, dass sie in einem festen Zustand verbleiben, wenn nicht Fleiß und Umsichtigkeit kluger Männer sie durch urkundliche Zeugnisse verewigen würden. Nun wissen wir aber aus der Lehre der Weisen, dass alle, die sich als Helfer bei guten Werken hervortun, des Lohnes teilhaftig zu werden verdienen. Da wir nun gern teilhaben möchten an den Nachtgebeten, Gebeten und Almosenspenden, die, wie wir hoffen, im Kloster Rastede ununterbrochen stattfinden, verleihen wir dieser Kirche das Eigentum an allen von unseren Vorfahren und von uns übertragenen Gütern, seien sie durch Erbrecht oder späteren Erwerb an uns gefallen, zu ewigem Besitz und mit der Freiheit von jeglicher Schatzung. Dies aber sind die von uns übertragenen Güter: zwei Hufen in Rastede, ein Hof in Edewecht, ein Fuder Weizen in Boitwarden und der Zehnte in Landhammelwarden. Und damit die Übertragung des Eigentums nicht durch den Gang der Zeit in Vergessenheit geraten kann, haben wir es für richtig gehalten, gegenwärtiges Schriftstück durch unseres Siegels Kraft zu festigen. Zeugen dieses Aktes sind: Graf Gerbert von Stotel sowie unsere Ritter und Dienstmannen Dietrich Mule, Alexander von Bardenfleth, die Gebrüder Oltmann, Gerhard und Liborius, Nikolaus von Mansingen, Johannes und Gerhard von Apen, außerdem der Pfarrer von Oldenburg und der Priester Ludwig von St. Nikolai nebst anderen. "
Gegeben in der neuen Burg bei Berne
(novo castro iuxta Berne)

Referenz: "Rasteder Chronik 1059-1477 Abschnitt 28, Übersetzung H. Lübbing

Graf Otto von Oldenburg schenkt dem Kloster Rastede das Eigentumsrecht über alle von ihm und seinen Vorfahren übertragenen Güter mit der Freiheit jeder Schatzung, nämlich zwei Hufen (mansus) in Rastede, ein Haus in Edewecht den Zehnten zu Boitwaden und ein Land in Hammelwarden (nach einer anderen Lesart den Zehnten in Landhammelwarden).
1242 novo castro in Berne edificato

Referenenz: "Oldenburger Urkundenbuch" IV  Nr.18

Doch nach kurzer Zeit musste er im Streit mit der Stadt  Bremen die "neue Burg zu Berne" aufgeben.

So baute Otto I. noch kurz vor seinem Tod einen Horsthof an der Delme 1247 ,"de Horst"  genannt, und gründete somit die spätere Stadt und Grafschaft Delmenhorst. Dieser Horsthof wird nach 1247 Schrittweise zur Wasserburg ausgebaut.

Graf Otto I. residierte nachweislich noch bis zu seinem Tode 1251/52 in Berne (siehe Oldenburger UB II Nr. 103 u. 104) und überlässt dann seinen Neffen Johann I. diese Burg.
Graf Johann I.. residierte neben Oldenburg nachweislich auch in der neuen Burg bei Berne (1252 siehe Oldenburger UB II Nr. 108)
Die letzte urkundliche Nennung einer gräflichen Burg zu Berne, stammt aus den Jahre 1259.
Anm.:
Das " Burgdorf  " Berne war somit nach Oldenburg ein sehr bedeutender Ort der Grafschaft Oldenburg.

Nach dem Tod  des Grafen Otto I. regierte Johann I. allein und zog 1259 in die neue Burg an die Delme. 
      Referenenz: "Oldenburger Urkundenbuch" IV  Nr.270   "1256 Actum in castro nostro Berne"
      Referenenz: "Oldenburger Urkundenbuch" IV  Nr.280   "1258 Actum in castro nostro Berne"
      Referenenz: "Oldenburger Urkundenbuch" IV  Nr.281    "1259 Februar 6  Actum in castro nostro Berne"
Danach sind keine weiteren Urkunden des Grafen Johann I. von Oldenburg, in seiner Burg zu Berne belegt.
In der Urkunde mit Datum vom 27. Juli 1259 wird die neu gebaute Grafen-Burg an der Delme genannt: "„... in castro nostro Delmenhorst“.
Besiegelt wurde damit der Verkauf von Land und der dazu gehörenden Pflichtabgabe, dem Zehnten, in Schönemoor, die der Ritter Dietrich Feyle den Mönchen des Zisterzienserklosters in Hude übereignete.
Der Graf siegelte zwar bereits anderthalb Monate vorher – am 10. Juni in Delmenhorst – eine Urkunde, erwähnte in dieser die Burg aber noch nicht.

 Die Kirche zu Berne, als Zeichen des Sieges !

Bei den archäologischen Kirchengrabung 1979 wurde auch das Fundament der alten Südwand wiederentdeckt. 
Damit ist die nun die Grundfläche der ersten steinernen Stedinger Kirche nachgewiesen. 
     Eine vor 1150 aus Sandstein errichtete Saalkirche.
So soll es eine Nachricht geben, dass der Erzbischof Adalbert im Jahre 1057 eine Kirche zu Berne erbaut habe. Notiz in den Oldenburger Blättern XIV S195 " 1057 wurde in Bremen für den Kirchenbau zu Berne gesammelt" - Vermutlich eine erste Holzkirche -
     Vermutlich gab es vor dieser Kirche eine erste Holzkirche bzw. ein geweihter Versammlungsraum.
     (Die Christianisierung begann vermutlich im 9.Jhd. und die Siedler müssen die Basis der Kirchenwurt 
     um 900nChr. aufgeschüttet haben. Es liegt somit nahe, dass dann auf dieser Wurt eine einfache Holzkirche errichtet wurde)
     Der Turm wurde dann später, vermutlich um 1160 vor der südlichen Wand gebaut.
Nach 1234 bis ca. 1250 schleift Erzbischof Gerhard II. diese Kirche (bis auf Turm und Nordwand) und errichtete eine größere Kirche zum Zeichen seines Sieges. Diese neue Kirche wird aus den alten Sandsteinen und den Ziegeln, hergestellt von den Huder Zisterziensermönchen, als westfälisch gotische Hallenkirche gebaut.

die romanische Saalkirche  (Einraumkirche mit Turm) im Gittermodel der heutigen St, Aegidius Kirche

so kann man sich die 
alte Stedinger Kirche 
vorstellen

der Bau dieser Saalkirche mit Sandsteinquadern (aus dem Weserbergland -Porta Westfalica-) zeugt vom Wohlstand der damaligen Siedler und kann nur durch eine Bauhütte entstanden sein.

   

kirchliche Einteilung (links der Weser) 
der Erzdiözese Bremen 
nach dem Stader Copiar

 

14. Jhd.: das Stedinger Siegel

Im Jahr 1220 vereinbart das friesische Rüstringerland mit der Stadt Bremen, dass zu Elsfleth, "sedecim conjurati de terra et sedecim conjurati de civitate bis in anno convenient Elsflethe" zwischen Rüstringen und Bremen zweimal im Jahre, zu Walpurgis und zu Marias Geburt, 16 Conjurati von Rüstringen und 16 von der Stadt Bremen zusammentreten sollen, um zwischen Land und Stadt entstandene Streitigkeiten zu entscheiden: 
"Über den Handel und Schiffsverkehr auf der Weser, über Beraubungen aller Art sowie Verletzungen und Tötungen zu unterhandelt."
Diese Vereinbarung wird im Jahre 1291 wird zwischen den "Sedecim et universitas terrae Rustringiae" und der "civitas Bremensis" erneuert.  Im Jahre 1315 wurden die Verhandlungen von Elsfleth nach Hargerhorn verlegt.

Ein erstes Siegel auf einer im Stedingerland (d.h. Elsfleth / Niederstedingen) ausgestellten Urkunde, soll sich auf der "Consules cive judices ac universi cives et incolae terre Stedingie ultra Huntam" befunden haben. Der Urkunde mit dem Erzstift Bremen vom 01.09.1306 zu Elsfleth. 

Der älteste bekannte Abdruck dieses Siegels mit der Umschrift "S(igillum) Stadhingorum trans Huntam" ist auf einer Urkunde aus den Jahre 04.04.1311 erhalten. 

in der Mitte ein Bischof (mit Heiligenschein, die rechte Hand erhoben in der linken Hand den Bischofsstab)
links kniet betend und recht steht Lanzen tragende friesische Krieger
(beide mit Helm)

Exkurs: Friesische und Stedinger Siegel 

Vergleicht man das voran gezeigte Siegel "Siegelumschrift: S(igillum) Stadhingorum trans Huntam" vom 1311, 
mit dem Siegel der Friesen von 1324 "mit der Siegelumschrift: "sigillum totius Frisiae",
Siegel des ganzen Frieslands und dem späteren Siegel von 1338 Siegelumschrift: "His Signis Vota sua reddit Frisia tota, Cui cum prole pia sit clemens virgo Maria" Mit diesem Zeichen gibt ganz Friesland seine Gelübde ab, dem die Jungfrau Maria mit ihrem frommen Sohn gnädig sein möge. sowie mit dem alten Rastederklostersiegel "Sigilum Rastedensis" mit der thronenden Jungfrau Maria als Schutzpatronin aller Friesen mit dem Jesusknaben wird die Nähe zu Friesland offensichtlich.

Upstalsboom-Siegel Der Upstalsboom befindet sich westlich von Aurich in der Nähe von Rahe 

Fundstelle:  www.niedersachsen.de 

Georg Sello, Zeichnung von 1897  Emd.Jb.21 (1924/25)

Lübbing "Rasteder Chronik"

"sigillum totius Frisiae"  < 1324

Jungfrau Maria mit Jesuskind und
zwei Krieger mit Lanzen und Schild

"His Signis Vota sua reddit Frisia tota, Cui cum prole pia sit clemens virgo Maria"  1368

Jungfrau Maria mit Jesuskind und
zwei Krieger mit Schild,
einer mit Schwert und einer mit eine Lanze 

Kloster Rastede


Jungfrau Maria als Schutzpatronin aller Friesen 

Für die Eigenständigkeit des Siegel "S(igillum) Stadhingorum trans Huntam" und den Bremereinfluss steht, 
dass der Bischof und nicht die Schutzpatronin der Friesen auf dem Siegel abgebildet ist!
Weiterhin, dass der eine Krieger betend zum Bischof aufschaut und beide sehr klein und in Ergebenheit gegenüber dem Bischof dargestellt sind. 


So unterscheidet sich das Siegel mit der Umschrift
"S.( igillum ) Conmunitatis Terre Stedingorum" auf der Urkunde von 30.06.1392 von den vorangestellten Siegeln erheblich. 

Der Originalstempel dieses Siegels existierte noch bis ins 19Jhd. ging dann aber verloren. 

Stedinger Landessiegel:
"S.( igillum ) Conmunitatis Terre Stedingorum"
conmunitas  =  universitas =  Gemeinschaft 
im Sinne "Bewohner des Stedingerlandes"

Dieses Siegelbild der Stedinger aus dem 13. Jahrhundert zeigt eine
Christus-Statue vom Volto Santo -Typ

Bei der Deutung des Siegels ist man sich einig, das hier nicht der hl. Aegidius (einer der 14 Nothelfer und Namenspatron der Kirche zu Berne) dargestellt ist.  Anfangs bis Mitte des 20Jhd. wurde das Siegel mit dem Siegel der Kirche S. Hülfe, in Nutlo (Diepholz) verglichen und man leitete aus diesen Vergleich einen "Helferkult" für die Stedinger ab. Heute kann man die Darstellung als Christus-Statue vom Volto Santo -Typ bezeichnen.

Nachfolgend je eine Darstellung von "Volto Santo" via "Wilgefortis, auch hl. Kümmernis oder St. Hulpe"

Erklärung zu " Volto Santoital. Heiliges Gesicht ": 

Der Volto Santo von Lucca ist ein hölzernes Kruzifix im Dom San Martino in Lucca.
Der Volto Santo zeigt den Gekreuzigten ohne Krone im langen Gewand (Colobium), mit Bart, langem Haar und geöffneten Augen. 
Seit dem 12. Jahrhundert wurde das Kreuz von Pilgern als Zwischenstation auf dem Weg nach Rom aufgesucht und sein Bild in Nordeuropa verbreitet. Es gibt mehrere ähnliche Kreuze, die auf das Vorbild auf Lucca zurückgehen. Dazugehören das Triumphkreuz im Paulus-Dom von Münster und das Braunschweiger Imervard-Kreuz und eben auch das Siegelbild der Stedinger.

Quelle: Wikipedia

Christus-Statue vom Volto Santo -Typ
zum Vergleich 
das Braunschweiger Imervard-Kreuz.

 

 

 

Der Terminus "Volto Santo" bezieht sich auf ein im Dom von Lucca aufbewahrtes monumentales  Kruzifix, auf dem Christus in gegürteter langer Tunika dargestellt ist. Das aus dem frühen 13. Jahrhundert stammende Werk ersetzt ein Vorgängerkruzifix, bei dem Nikodemus das Antlitz Christi unter Mithilfe von Engeln geschnitzt haben soll und von dem es heißt, dass es bereits im 8. Jh. von Palästina nach Lucca gelangt sei. 1098 war es im Dom von Lucca nachweislich noch vorhanden, ist aber später verschollen. Vom 12. Jh. an entstanden viele Nachbildungen, von denen das um 1160 entstandene so genanntes "Imerward-Kreuz" im Dom von Braunschweig das bekannteste ist.
Der Urfassung entsprechend, ist der Gekreuzigte lebendig in langer gegürteter Gewandung dargestellt. Erst seit der Gotik
(nach 1140) wurde Christus als Toter wiedergegeben ( Cristo morto) und die Kleidung auf das Lendentuch (Perizomium) beschränkt. Durch die gleichfalls mit langer Ärmeltunika dargestellte hl. Kümmernis kommt es manchmal zu Verwechslungen mit dieser Heiligen. 

Die hl. Kümmernis, der Name ist regional verschieden, manchmal wird sie auch Kummernus, Kumerana, Wilgefortis (Virgo fortis), Hilgefortis, Heilige Hilfe, St. Hülferin und St. Hulpe genannt.

Quelle: Kunstlexikon von P.W. Hartmann

Wilgefortis, auch hl. Kümmernis oder St. Hulpe

Wilgefortis ,die Tochter eines heidnischen Königs von Portugal, die Christin wurde und - um der Vermählung mit einem heidnischen Prinzen zu entgehen - Gott bat, ihr Aussehen zu entstellen. Als ihr daraufhin ein Bart wuchs, ließ der erzürnte Vater die Widerspenstige mit Lumpen bekleidet ans Kreuz schlagen, damit sie ihrem himmlischen Bräutigam gleiche. Die Sterbende predigte drei Tage lang vom Kreuz herab und bekehrte viele Menschen, darunter auch ihren Vater.

Quelle: heiligenlexikon.de

Propsteikirche Brilon:

zum Vergleich
Sankt Wilgefortis

Quelle: Wikipedia

Wilgefortis wurde 1583/86 ins Martyrologium Romanum aufgenommen, inzwischen wieder gelöscht.

 

Exkurs: „Die alten Kirchen von Oberstedingen“

Ort Kirche / Kapelle Kirchenheilige urkundlich genannt gebaut neu geweiht Bemerkung
Schönemoor St. Katharinen Kirche St. Katharine 1230   1324  
Ochtum St. Veits Kirche (1) St. Veit 1291 nach 1234   ausgedeicht im 15Jhd
  St. Veits Kirche (2) St. Veit   um 1525  

neue Kirche binnendeichs,
an der Stelle des  heutigen Denkmals.

Bis 1557 wurde dort gepredigt
aber nach 1572 nicht mehr
(Vollers Chronik)
Sannau Kapelle St. Martin 1417     zur Reformation aufgegeben
Süderbrook / Altenesch St. Gallus Kirche St. Gallus 1230     evtl. bereits gegründet mit der Kultivierung des Süderbrokes um 1062
Lemwerder Kapelle am Deich /Kirche     um 1260   der Turm wurde 1652 gebaut.
Warfleth St. Marien Kirche Jungfrau Maria 1371     erwähnt 1230
Bardewisch Heiligen Kreuz Kirche St. Briccius
und dem
heiligen Kreuz
1245    

dazu gehörte bis 1609 eine

Die Vikarie (1394) gestiftet von 
Duvenwort und Bunkenborg

 

Berne St. Aegidius Kirche

St. Aegidius (Hauptaltar)
dem heiligen Kreuz
(2.Altar)
St. Anna
(3. Altar)

1244 um 1150

um 1250
(neu)
  1057 begründet dazu gehörten  zwei Vikare zum hl. Kreuz und St. Anna
Neuenhuntorf Kapelle zur hl. Jungfrau Jungfrau Maria   1261   Filiale des Klosters St. Paul zu Bremen
  St. Marien Kirche St. Paul 
(1.Altar)

St. Anna  
(2. Altar)
St. Benedikt
(3.Altar)
  1489     
Köterende Kapelle       1489 bestand noch 1618
Holle St. Dionysius Kirche St. Dionysius 1277     erwähnt 1230

 

Das Ritterschwert aus dem 13.Jhd.

Im Auftrag der Stedinger Sielacht wurde Mitte der 20er Jahre des 20Jhd. die Ollen vertieft. Ende des Jahres 1925 arbeitete der Schwimmbagger an der Gemeindegrenze Berne bei Bardewisch, dabei wurde ein altes Ritterschwert aus dem Flussbett der Ollen geborgen. 
Beim baggern wurde leider die Spitze abgeschlagen und diese konnte später nicht mehr gefunden werden.


der Bagger auf der Ollen 1925-26

Stedinger Sielacht überwies dann am 14.01.1926 das Schwert an das Naturhistorische Museum Oldenburg, 
wo Prof. Dr. v. Buttel-Reepen und Geheimrat Prof. Dr. Rüthning eine Bestimmung des Schwertes vornahmen und das Schwert eindeutig dem 13Jhd. zuordnen konnte. 
Damit ist es sehr wahrscheinlich, dass dieses Schwert einen Ritter der "Schlacht zu Altenesch" gehörte.

Vermutung:

Evt. hat man n der Schlacht Gefallene mit Kähnen auf der Ollen nach Berne gebracht, mag da vielleicht das Schwert in die Ollen gefallen sein.

Die Daten: 
Knauf 6cm / Griff 11,5cm / Parierstange 22cm, 9mm*9mm /
ca. 95cm (ohne Spitze 84cm) doppelschneidige Klinge 5cm spitzzulaufend

Die eingelegten silbernen Initialschriften (Schwertsegen):

NEDRC - NEDRUSDRC - NEDRUI

 

 

 

 

 

N[omine] E[terni] D[ei] R[egis] C[aeli] 
Im Namen des ewigen Gottes, des Königs des Himmels

N[omine] E[terni] D[ei] R[egis] U[niversi] S[ancti] D[ei] R[egis] C[aeli]
Im Namen des ewigen Gottes Königs des Weltalls, des heiligen Gottes, des Königs des Himmels

N[omine] E[terni] D[ei] R[egis] U[niversi] I[nitiatus]
Im Namen des ewigen Gottes, des Königs des Weltalls, geweiht

Deutung nach Geheimrat Prof. Dr. Rüthning 
[Oldenburger Urkundenbuch II, Nr.69]

NEDRC - NEDRUSDRC - NEDRUI




Die Buchstaben C C auf der Rückseite - nach Rüthning - eine Anrufung des Himmels

Quelle : Oldenburger Jahrbuch 30, 1926 Stalling Verlag

Sturmfluten, Entstehung des Jadebusen

Die nun folgenden 300 Jahre sind geprägt durch schwere Sturmfluten und die Stedinger müssen neben ihrer Landwirtschaft erhebliche Deichsicherungsmaßnahmen vollbringen.
Deiche werden erhöht und verlegt. Immer wieder kommt es zu Deichbrüchen und es entstehen viele "Braken". Um 1450 werden die Stedinger Deichdörfer "Mansfleth, "Boomgarden", "Nettelwarden", "Wostenbüttel" und "Niederwarfleth" von einer Sturmflut ausgelöscht. 

Aus dieser Zeit gibt es eine Volksüberlieferung zur Brake "Nobiskuhle"

( siehe Text )
Einstufung: "Sage"

Doch die nördlich Nachbarn von Stedingen, die "Butjadinger" und "Rüstinger" werden in dieser Zeit  wesentlich schwerer getroffen. Es bildeten sich eine neue Küstenlinie und der Jadebusen. Mit der "Clemensflut" 23.11.1334 bricht der Jadebusen erstmalig bis zur Weser durch und bei der zweiten "Marcellusflut", 16.01.1362 auch "Groote Manndränke" genannt, erweitert sich der Jadebusens und bricht erneut bis zur Weser durch. Diesmal bei Lieneehm. "Grenze "von Niederstedingen, die dortige Kirche von Lienebrok versinkt.
Mit der Cosmas-und-Damian-Flut 26.09.1509  und der Antoniusflut 16.01.1511, Antoniusflut, Als "Eisflut" bekannt; Durchbruch zwischen Jade und Weser.wird die größte Ausdehnung des Jadebusens erreicht. Alle diese Sturmfluten, brachten große Überflutungen mit erheblichen Landverlusten, und kosteten vielen Menschen und Vieh das Leben.
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siehe die Hilfstafel links

 Zum Deichbau gibt es einige allgemeine Leitsätze:

"De nich wull dieken, mutt wieken" "Wer nicht will deichen, der muss weichen !" 

"Gott schuf das Meer, aber der Friese die Deiche." 

Water is Segen, Water is Not.   Lat us den Segen, wahr us vor Not Spruch über den Sieltor des Stedinger Sieles, von 1924 

"Kein Land ohne Deich und kein Deich ohne Land." "Kein Deich, kein Land, kein Leben." Albert Brahms 1692-1758 

"Es ist besser, Deiche zu bauen als darauf zuhoffen, das die Flut Vernunft annimmt." Erich Kästner

Des Wassers Gewalt, des Schicksals Gestalt sich ändern tut. Drum seid auf der Hut!  Gott schütze die Marsch.Hermann Allmers

 

Das Deichrecht: (Stedinger Spatenrecht)

Es gilt: Nur eine möglichst große und starke Gemeinschaft kann die Erhaltung des Deiches gewährleisten.

 

An der Küste regelte das Deichrecht die Unterhaltung und Instandsetzung des einem Grundbesitzer zugewiesenen Deichpfandes bzw. der Deichlast. Auch darf kein Grundstück ohne den zugehörigen Deich verkauft, vererbt oder verpachtet werden, denn es gilt „Kein Land ohne Deich und kein Deich ohne Land."

Kann ein Grundbesitzer, mit Deichpfand, seinen auferlegten Pflichten nicht mehr nachkommen, wird der Spatendaher der Name Spatenrecht  in den Deich gesteckt. Dies kann der Landbesitzer selbst oder aber die Deichgeschworenen tun. Sein Land gilt nun als ’verspatet’, dies bedeutet, dass der Deichpflichtige jegliches Recht an seinem Grund und Boden verloren hat.

 

Nun gilt das Spatenrecht !

Der Leitsatz des Spatenrechtes lautet: “De nich wull dieken, mutt wieken"

 

Derjenige der sich die Reparatur und Pflege des Deiches zutraut, zog dann den Spaten heraus und übernimmt damit den gesamten Besitz (Land und Haus), als auch die darauf ruhende Deichlast. Hatte der ehm. Besitzer selbst den Spaten gesteckt und damit seinen Besitz beizeiten und freiwillig aufgegeben, galt er weiterhin als ehrbarer Mann.
Zog niemand den Spaten, nach einer Dauer von dreimaliger Flut und Ebbe, so wurde ein Spatengericht angesetzt. Doch endete dies oftmals in einem Vergleich, welcher nur schwer durchsetzbar war, wenn der Grundbesitz in städtischen oder kirchlichen Besitz war.

Lesen Sie hierzu die vollständige  Geschichte “Spatengericht in Ritzenbüttel, 1566“ im Buch “Stedingen und die Stedinger“, 
ab Seite 88, von G. Meiners,
ISBN-Nr. 3-920 699-85-8

 

Drei Fragen und Antworten an bzw. vom Spatengericht zu Ritzenbüttel , 6. April 1566

Wenn ein Gudher einen Meyer up sinen Lande sitten heff und de Meyer de Dyke versumede und Brake inbreken lethe, Watt dann dem Meyer van Landesrechtens wegen wurde uperlecht?

Darup Erkandt und Ingebracht vor Recht, datt desulveste moste flüchtigk werden, und sich buthen Landes begeven, Wenthe so lange he van Minen Gnädigen Herrn und dem Landes wedder umhe geleidett wurde, Und wan man de Brake wedder dicken wolde, Mochtens, dan desulvigens syn huß wenthe  an datt Fuerfack afbreken und in die Brake mede dicken, und wurde diesulve ock gegrepen, so mochte man densulven in die Brake dicken, und einen paell dorch sin lif slahn lathen, na vermeldunge und uthwießunge unses Spadenrechts.

Nachdeme den Gudtheren sülke Erve und Güder mytt een Spadenrecht afgerunnt werde, ock de Rechten Erven wedderumhe an die Güter mytt Rechte können gelangen oder khomen?
Darup Ingebracht und Erkandt is vor Recht: diewile de Gudtheren Minen Gnädigen Herrn und dem Lande nicht konden den schaden erleggen, und den Spaden nicht upthögen, und dat Recht daraver sinen Fortgank nympt und gewindt, konnen de rechten Gudtheren und Erven tho Ewigen Tiden an de Güder nicht wedder komen.

Dewiele alldaer die Spaden bestanden, und van den Rechten Erven oder Grundtheren nicht upgetagen, dardorch de Schade gescheen, Wheme dan van Rechtes wegen datt gehören scholde, den Spaden upthothehende?
Darup Ingebracht vor Recht: diewiele dat de Spade alldare bestanden bleve, so geborde de Minen Gnädigen Herrn Siner Gnade und deme Lande van Rechtes wegen upthotheende.
Wenn ein Gutsherr einen Meyer auf seinem Lande sitzen hat und der Meyer die Deicharbeit versäumt, so dass eine Brake einbricht, was wir ihn dann von Landesrecht auferlegt?

"Rechtens ist: Wenn derselbige flüchtig ist und sich aus dem Lande begibt, bis er von meines Gnädigen Herrn (Landesherrn) und dem Landes wieder zurück geleitet wird, und wenn man die Brake wieder eindeichen muss, dann kann man das Haus, welches zum Deichpfand gehört, bis zum Küchenbereich abbrechen um die Brake einzudeichen.  Wurde das Haus aufgegeben, so kann dieses in die Brake eindeichen werden, und einen Pfahl durch sein Leben schlagen lassen. Dies nach Verkündigung und Ausweisung unseres Spatenrechts."

Nachdem der Gutsherren eine solche Erbstelle und Gut durch das Spatenrecht abgesprochen wurde, kann dann wiederum der ehemalige Besitzer  seine ehemaligen Güter rechtmäßig zurück erlangen?
"Rechtens ist: Die Gutsherren und Erbhexen, die den Landesherrn den Schaden nicht begleichen konnten und den Spaten nicht nicht gezogen haben worauf das Recht darauf seinen Fortgang nahm, können auf ewige Zeiten den Besitz nicht wieder bekommen."

Wenn der Spaten zur rechten Zeit gesetzt wurde und von den schuldig befundenen  Erbhexen und Gutsherren nicht gezogen wurde, wenn steht es dann zu denselben zu ziehen?
"Rechtens ist: Wenn der Spaten zur rechten Zeit gesetzt wurde, so unterliegt das Land nun der Gnade des Landesherrn"

  

Das 15. Jahrhundert
- für Stedingen ein kriegerisches Jahrhundert -

Im Winter 1407-1408 gibt es zwischen Bremen und Oldenburg Kämpfe um die Vorherrschaft in Stedingen. Stedingen wir bis einschließlich Ohmstede von den Bremern "verbrannt".

Kupferstich aus der Hammelmann Chronik

- Oldenburg und Graf Gerd -

Graf Gerhard (gen. Gerd) von Oldenburg  (* 1430  † 1500) 
mit den Beinamen der Mutige
(oder auch der Streitbare) regierte von 1450 bis 1482. 

Außerhalb seiner Grafschaft war er als See- und Straßenräuber bekannt, da er sich an kein Versprechen oder Vertrag hielt und neben einträglichen Land- und Seeraubrfolgreiche Seeräuberei 1452 im Kaperkrieg Dänemark gegen Holland, auch regelmäßig Nachbarn und Reisende überfiel.

Durch seine ständigen Überfälle auf Kauffahrer macht Graf Gerd sich Bremen und Hamburg zu Feinden und letztendlich auch noch den Grafen von Hoya sowie Butjadingen und Stadland.

Die Lübeckische Chronik berichtet:
Graf Gerd setzte Kaufleute aus Städten und Ländern in den Turm, die ihm feindlich gesinnt waren und gab ihnen erst die Freiheit nach gezahltem Lösegeld. Doch bedrängte er auch Kaufleute aus Gegenden, die nicht mit ihm im Kriegszustande waren.

Lange konnte er sich halten, denn mit seinen Bruder Christian Christian von Oldenburg wurde 1448 König von Dänemark, den König von Dänemark, hatte er einen mächtigen Verbündeten.
Als 1457 sein Bruder der Graf Moritz von Oldenburg auch Ansprüche auf die Grafschaft erhebt, nachdem er kein Geistlicher mehr werden wollte, droht ein Bruderzwist.  Am 15.02.1463 erfolgt ein Teilungsvertrag und Delmenhorst fällt an Graf Moritz. Doch bereit ein Jahr später am 09.08.1464  stirbt Graf Moritz an der Pest und Graf Gerd wird Vormund seines Sohnes Jakob den er 1574 Delmenhorst übergibt.

Bremische Schiffe landen 1464 am oldenburgischen Weserufer (Stedingen), beim oldenburgischen Gegenangriff werden 400 Gefangene gemacht und 253 Mann ertrinken in der Hunte. Dies war die sogenannte  "1. Bremer Taufe"
Im Juli 1465 unternahm der Droste von Delmenhorst Raubzüge gegen Bremen, so wurden u.a. von Stedingen aus bremische Schiffe gekapert.
1471 verbündeten sich Bremen und der Bischof von Münster, welcher die Herrschaft Delmenhorst begehrte, und erobern das Stedingerland. Die Kirche in Berne dient den Kriegsknechten als Festung.
Dann im Jahr 1474 wird Oldenburg für 14 Tage belagert. Die Belagerung wird jedoch wegen Versorgungsschwierigkeiten rasch beendet.
1476 besiegte Graf Gerd ein bremisches Heer (ca. 800 Mann) bei Moorriem, diese Schlacht wird "2. Bremer Taufe" genannt.

Die Offensive von 1481 gegen Graf Gerd:
Von Bremen ziehen 600 Reiter und 1000 Kriegsknechte durch das Stedingerland bis zur Hunte und verheeren es. 
Dann gegen Ende Oktober zieht der Trupp nach Delmenhorst und belagert die Burg Während der Belagerung fand des Grafen Bruder, Heinrich der Jüngere, seinen Tod.
Am 20. Januar ergibt sich Delmenhorst
Delmenhorst geht in bremische - münsterländische Verwaltung, Jakob flüchtet zu Fuß nach Dänemark und endete 1484 als Seeräuber.
Doch erst am 11.08.1482 dankt Graf Gerd zugunsten seiner Söhne Johann und Adolf ab.
Er sollte darauf ins Kloster Rastede gehen, doch auch von hier unternahm er weitere Raubzüge und ging schließlich in Ausland. 
Er starb im Jahre 1500 in den Pyrenäen auf dem Rückweg einer Wallfahrt nach Santiago de Compostela.

Graf Johann von Oldenburg (Gerd's Sohn) erobert 1499-1514 mit Hilfe von viertausend Landsknechten, der "schwarzen Garde", das Stadland und Butjadingen.

Die Besiedlung entlang der Ollen (vor dem 15. Jhd.)
Auswertung des Bauernregister (H. Göns und B. Ramsauer, Oldenburger Jahrbuch von 1924)

So gab es 204 Hofstellen entlang der Ollen, von der Hunte bis nach Altenesch, davon gehören:

  • der Kirche 106,  davon  26 Hofstellen zum Kloster Hude

  • zur Herrschaft Oldenburg: 43 Hofstellen

  • zur Stadt Bremen2 Hofstellen

  • sonstige Besitzer 53 Hofstellen

 

 Die Besitztumsverhältnisse vor 1500 auf der Brookseite bei Schlüte/Bernebüttel/Glüsing/Campe/Ollen/Hiddigwarden/HekelnQuelle: R Janzen, Siedlungsgeschichte dreier Moordörfer und OFB-Berne von F.Wragge zeigen, das in den 300Jahre (nach dem Sieg bei Altenesch) überwiegend die Herrschaft Oldenburg und die Kirche als Stedingergrundbesitzer geführt werden.

Von 13 Stedinger Bauernhöfen 
zu Hiddigwarden (Brookseite) gehörten:
2 Höfe zur Mandelsloher Vikarie
3 Höfe zum Bremer Dom
2 Höfe Bremer Bürgern
 
Von 20 Stedinger Bauernhöfen 
zu Hekeln  (Brookseite) gehörten:
3 Höfe zum Delmenhorster Collegialstift
2 Höfe zum Grundherr von Diepholz
1 Hof zum St. Steffen
2 Höfe zum Domherrn v. Drochtersen, Bremen
2 Höfe zur Bremer Domvikare
3 Höfe zum Kloster Hude
1 Hof einem Bremer Bürger
 
Von 11 Stedinger Bauernhöfen 
zu Ollen (Brookseite) gehörten:
1 Hof der Pfarre Berne
1 Hof zur Mandelsloher Vikarie
1 Hof zum Kloster Hude
1 Hof zum Kloster Lilienthal
1 Hof zum Kloster St Paul Bremen
2 Höfe zum Kloster Osterholt
 
Von 30 Stedinger Bauernhöfen 
zu Schlüte gehörten:
1 Hof der Pfarre Berne
2 Höfe zum Probst von Wildeshausen
1 Hof der Vikarie S. Crucis
3 Höfe zur Herrschaft Garfgud
1 Hof dem Kloster Osterholz 
2 Höfe zum Kloster Bassum
9 Höfe zum Kloster Hude
3 Höfe zum Domherr, Bremen
2 Höfe zum Erzbischof
 
Von 2 Stedinger Bauernhöfen 
zu Bernebüttel gehörten:
 
1 Hof dem Kloster Hude
 
Von 6 Stedinger Bauernhöfen 
zu Glüsing gehörten:
1 Hof der Pfarre Berne
2 Höfe zur Herrschaft Garfgud
1 Hof zum Probst von Wildeshausen
 
Von 2 Stedinger Bauernhöfen 
zu Campe  gehörten:
2 Höfe zum Erzbischof
 

 

Eine Steuerliste von 1534 zeigt den bäuerlichen Besitzstand am Beispiel der Ortschaft Schlüte im Kirchspiel Berne. 
So waren auf 26 Höfen:
   227 Pferde
117 Kühe
110 Rinder
96 Schweine

  weiter ins 16 Jhd.

 
Literaturangabe:
Die benutzten Bücher  und Manuskripte siehe "http://www.ulf-neundorfer.de/stedingen-book.html"
sowie viele Fundstellen im Internet