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Verwandtschaftsbeziehungen
(Ahnen- und Verwandtschaftsverhältnisse / Verwandtschaftsbegriffe)


Die Verwandtschaft ist eine auf Abstammung von einem gemeinsamen Stammvater beruhende Blutsverwandtschaft (gemeinsame genetische Herkunft) oder durch Schwägerschaft entstandenes rechtliches Verhältnis zweier Personen zueinander. 
Hiervon zu unterscheiden ist, die Juristische Verwandtschaft (Adoption z.B. Adoptiv- oder Zieh-Sohn bzw. -Tochter, auch Adoptivkinder).
Anmerkung zur Adoption: Wir ein Kind adoptiert so gilt es als verwandt. Die bis dato bestehende rechtliche Verwandtschaft zu den leiblichen Eltern wird durch eine Adoption aufgehoben.
Das adoptierte Kind wird den leiblichen Kindern gleichgestellt.
(Auch das Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsverbot hat damit volle Gültigkeit).

Kirchenrecht [CIC seit 1983], Canon: 1094
"Personen, die durch Adoption in der geraden Linie oder im zweiten Grad der Seitenlinie gesetzlich miteinander verwandt sind, können keine gültige Ehe miteinander schließen."
d.h. Eine Adoption
wird im Kirchenrecht gleich dem staatlichen Recht gewertet.  So ist eine Heirat bei gesetzlicher Verwandtschaft in gerader Linie oder im zweiten Grad der Seitenlinie nicht erlaubt.

Verwandtschaftssysteme nach Abstammung:
Patrilineare Verwandtschaft:  Verwandtschaftssystem nach der männliche Linie  
                                             (dazu gehören auch die Kinder des Sohnes, nicht aber die Kinder der Tochter!)
Matrilineare Verwandtschaft:  Verwandtschaftssystem nach der mütterliche Line 
                                            (dazu gehören auch die Kinder der Tochter,  nicht aber die Kinder des Sohnes!)

 

Die Kenntnis von den Verwandtschaftsgraden ist wichtig, z.B. bei der Heirat und bei Erbschaften.
Auch ist es wichtig, eine Aussage zu machen, nach welcher Zählweise die Angabe des Verwandtschaftsgrades abgeleitet ist!

hierzu folgendes:

  1. Kirchenrecht - kanonische Recht - Codex Iuris Canonici (im folgenden: CIC)
    Der CIC ist das Gesetzbuch der katholischen Kirche und trat in seiner derzeit gültigen Fassung am Ersten Adventssonntag 1983 in Kraft.
    Beachte: Bis 1983 wurde im Kirchenrecht  (auf Basis des CIC von 1917) gem. dem germanische Recht gezählt!

    Begründung der Anpassung im Jahre 1983:
    Da sich aber die römische Zählung außerhalb des Kirchenrechtes durchsetzte, hat der aktuelle  CIC diese Zählweise  übernommen. 

    CIC nach 1983; Canon 108 — 
    § 1. Blutsverwandtschaft wird berechnet nach Linien und Graden.
    § 2. In der geraden Linie gibt es so viele Grade wie Zeugungen (*) bzw. wie Personen, nach Abzug des Stammhauptes.
                      
     
    Anmerkung:
    Von der geraden Linie spricht man nur wenn die Verwandtschaftsbeziehung in einer Geraden verläuft (im Sinne von Vater-Großvater-Urgroßvater). 
    (A) (Großvater)
                     |
    (*)
    Sohn
    |
    (B) (*)
    Enkel

    Hierzu ein Beispiel:
    Der Großvater zu seinem Enkel  'im 2. Grad' verwandt.
    (identisch zum Römischen Recht)

    § 3. In der Seitenlinie gibt es so viele Grade wie Personen in beiden Linien zusammen, nach Abzug des Stammhauptes.

                      
     
    Anmerkung:
    ___ VP
    (Großvater / Urgroßvater)
    ___
    | |
    (*)
    Sohn
    (*)
    Sohn
    | |
    (A) (*)
    Enkel
    (*)
    Enkel 
    |
    (B) (*)
    UrEnkel

    Hierzu ein Beispiel:
    6 Personen minus der VB, damit sind A und B 'im 5. Grad in der Seitenlinie' verwandt.
    (identisch zum Römischen Recht)


  2. Das germanische Recht berechnet die Entfernung der betreffenden Personen von einem gemeinsamen Stammvater.

    Der Verwandtschaftsgrad wird durch Zählung der Generationen auf den ersten gemeinsamen Stammvater (VP) bestimmt.

    Hierzu ein Beispiel:
    Für die eine Person (A) ist die VP der Großvater und für die zweite Person (B) ist die VP der jedoch der Ur-Großvater, dann sind diese beiden Personen (A) und (B) 'im 2. und 3. Grad' blutsverwandt. Denn man zählt von der Verbindungsperson die Anzahl der Generationen.
    Generation:
    0      ___ VP
    (Großvater / Urgroßvater)
    ___
    | |
    1 Sohn Sohn
    | |
    2 (A)
    Enkel
    Enkel 
    |
    3 (B)
    UrEnkel

  3. Die Römer zählen die zwischen zwei Personen liegenden Geburten.
    Das BGB ( §§ 1589, 1590 Bürgerlichen Gesetzbuchs) folgt dem römischen Recht
    (Der Gesetzgeber unterscheidet in gerader Linie und in Seitenlinie).

    Hierzu ein Beispiel:
    Zählt man die Geburten (*) im vorangegangenen Beispiel zwischen (A) und (B) so sind dies 5.
    Damit sind die beiden Probanden 'im 5. Grad in der Seitenlinie' verwandt.
    Von der geraden Linie spricht man nur wenn die Verwandtschaftsbeziehung in einer Geraden verläuft (im Sinne von Vater-Großvater-Urgroßvater). Ansonsten spricht man von der Seitenlinie.
    ___ VP
    (Großvater / Urgroßvater)
    ___
    | |
    (*)
    Sohn
    (*)
    Sohn
    | |
    (A) (*)
    Enkel
    (*)
    Enkel 
    |
    (B) (*)
    UrEnkel

     

Man benötigt also immer zwei oder sogar 3 Personen zwischen welchen die Familienbeziehung angegeben wird. Im letzteren Fall dient die dritte Person nur als Verbindungsperson zwischen zwei nicht direkt durch Abstammung miteinander verbundenen Personen.

Ein weiteres Beispiel soll dies verdeutlichen: 
Bin ich die BP und die ZP der Vater meines Vaters. Dann ist dies meinen 'Großvater'. Eine VP wird in diesem Fall nicht benötigt, da es sich um eine Abstammung in direkter Linie handelt.
Wenn jedoch mein Großvater nun die BP ist und die ZP ist der Sohn seines Sohnes (also ich). Dann bin ich in der Familienbeziehung sein 'Enkel'.

Dazu nun eine weitere Variante die Beziehung zweier Personen anzugeben:
(
ähnlich dem germanischen (bzw. kanonischen) Rechtes, also bezogen auf eine gemeinsame Verbindungsperson

Man geht von der (BP) aus zwei Generationen nach oben [u = up], so erreicht man die (VP) 
und geht dann 3 Generationen nach unten [d = down] bis man die ZP erreicht. Man notiert die Anzahl der u und d

Damit ist das Verwandtschaftsverhältnis zwischen der BP und ZP  [ uuddd ]
Damit ist das Verwandtschaftsverhältnis zwischen der VP und BP  [ uuu ]  Enkel => Großvater
Damit ist das Verwandtschaftsverhältnis zwischen der ZP und VP  [
ddd ]   Ur-Enkel => Urgroßvater

Bei einer Seitenlinie werden also immer [u = up] und  [d = down] in der Formel erscheinen.
Bei einer Abstammung in direkter Linie, wird immer nur ein Buchstabe in der Formel erscheinen.

 
                Generation
aufwärts zählend:
Generation
abwärts zählend:
2      ___ VP
(Großvater / Urgroßvater)
___ 0
| up down |
1 Sohn
Brüder  g
Sohn 1
| up down |
0 (BP)
Enkel

 
Cousin 1. Grades  g
(ZP)
Enkel 
2
down |

j            g
ZP ist ein Cousin 2. Grades zur BP
BP ist ein Großcousin 1. Grades zur ZP

(ZP)
UrEnkel
3

 

Darstellung der Verwandtschaftsverhältnisse:
Zur Klärung folgender Frage: "Wie ist die Bezeichnung
'Großcousin/-cousine' in die Verwandtschaftsverhältnisse einzuordnen?"

Nach meiner Auffassung ist der "Großcousin" oder die "Großcousine" das Kind aus der Verbindung zwischen Großonkel und Großtante 
(nach germanischem Recht mit dem Probanden im 3. und 2. Grad blutsverwandt) 
und nicht wie oftmals dargestellt die direkten Nachkommen der Cousin bzw. der Cousine.

Damit folgt dieses Schema nicht der Ableitung wie beim:
"Enkel(in) -> Urenkel(in) -> Ur (*2) Enkel(in) -> Ur (*3) Enkel(in) -> Ur (*4) Enkel(in) ->  ... "

oder der Ableitung: 
"Neffen -> Großneffen -> Urgroßneffe -> Altneffe oder Ururgroßneffe ...."
bzw.
"Nichte -> Großnichte -> Urgroßnichte -> Altnichte oder Ururgroßnichte ...."
                 (....   hier nutzt man weiterfolgend die gleichen Vorsilben wie bei der Ahnenreihe der Eltern)

 

Einheitliche Bezeichnungen für die Verwandtschaftsgrade gibt es leider nicht, besonders bei den vielen Cousin(e)'s gibt es die unterschiedlichsten Bezeichnungen.
Nachfolgende Grafik soll dies darstellen:

So kann man zum Beispiel auch alle Cousin(e) s der gleichen Generation mit dem Probanden durchnumerieren.
1. Cousin;    2. Cousin;    3.Cousin ; ......
und dann deren Kinder  je nachfolgender Generation als removed (entfernt) beziffern
also z.B. der "Enkel des 2.Cousin" als   "2.Cousin  2 removed"
was nach einer anderen Darstellung dem "Großcousin im 4.Grades" entspricht.

 

Da in Wikipedia und anderen Veröffentlichungen eine abweichende Bezeichnung der Verwandtschaftsgrade dargestellt wird,
 möchte ich diese nun kurz gegenüberstellen:

 

Anmerkung:
Zu einer häufigen Frage: Ja, ein Cousin und eine Cousine dürfen heiraten!

 

Bezifferung einzelner Personen in der Familienforschung bzw. der Genealogie:

In der Genealogie verwendet man Kennziffern um die Ahnen eindeutig in den Ahnenlisten anzugeben.
Dieses sogenannte Kekulé-System wurde von Stephan KEKULÉ v. STRADONITZ, 1898 festgelegt.

Die Ausgangsperson (BP)  =   Proband ,  Ahnenträger bzw. Ahnling

 

Verwandtschaftsverhältnisse (Kennzeichnung u.a. in Schweden)

Kekulè-Nr.   engl. Kennzeichnung mittels Buchstaben
2 Vater  Father
3 Mutter Mother m
4 Großvater 
(väterliche Linie)
Father's Father ff 
5 Großmutter
(väterliche Linie) 
Father's Mother fm
6 Großvater
(mütterliche Linie)
Mother's Father mf
7 Großmutter
(mütterliche Linie)
Mother's Mother mm
8 UrGroßvater
(väterliche Linie)
Father's Grandfather fff
9 UrGroßmutter
(väterliche Linie)
Father's Grandmother ffm
10 UrGroßvater
(mütterliche Linie)
Mother's Grandfather mff
11 UrGroßmutter
(mütterliche Linie)
Mother's Grandmother mfm
usw.      

 

Bei der Generationszählung kommt es manchmal zu Unterschiede.

Typisch ist das die Generationen nur vom Probanden an gezählt werden. Dann beginnt man mit den Eltern als I. Generation.
(In römischen Ziffern darstellen !)


Möchte man jedoch auch die Generationen der Nachfahren des Probanden nummerieren, so bietet sich folgende Zählweise an:
Die 'Generation des Probanden' wird mit  "Null" beziffert und die Generationen der Nachfahren werden mit negativen Zahlen gezählt.
(In der Tabelle mit arabische Ziffern dargestellt.)

Eine Variante der Zählweise ist (wenn auch nicht so häufig), die Generation des  Probanden mit "Eins" zu besetzen und die  'Generationen der Vorfahren' jeweils um Eins zu erhöhen.
(In der Tabelle mit römischen Ziffern in Klammern dargestellt.)

 

Kommentar per Email von Hrn. F. Ridler: "Die Bezeichnungen für die Vorfahren vor den Urgroßeltern, also "Alteltern" usw. sind Erfindungen aus der Zeit um 1900, sie sind nicht altüberlieferte Begriffe der deutschen Sprache. Damals wurden in genealogischen Zeitschriften mehrere unterschiedliche Vorschläge für solche Benennungen gemacht"
z.B. "Vorfahren vor 10 Generationen" scheint mir einfacher als "Stammgroßeltern"
 
mein Kommentar: Ja, es gibt sehr viele Bezeichnungen die man anwenden kann.
z.B. könnte man auch die
"Stammgroßeltern" auch als U9-Großeltern bezeichnen.
Ich denke wichtig ist doch nur, dass man sich in seiner Ahnentafel auf eine Begriffsbezeichnung festlegt und diese dann konsequent anwendet. 
Eindeutig sind letztendlich nur die Kekulè-Zahlen!

 

BP VP ZP Familienbeziehung

Kekulè-Nr. zur BP

Anzahl   Generation
Eltern =  I
Generation
Proband =0
Generation
Proband =(I)
Ich   Nachkommen meiner Enkel Urenkel / Urenkelin       -3   
Ich   Nachkommen meiner Nachkommen

Enkelkinder
Enkel / Enkelin

Enkelsohn / Enkeltochter
      -2   
Ich Eltern Nachkommen meiner 
Neffe / Nichte
Groß-Neffe / Groß-Nichte       -2  
Ich Eltern Nachkommen meiner Geschwister Neffe / Nichte
      -1  
Ich Großeltern

 

Nachkommen meiner 
Cousin / Cousine 
(im 1.Grad
 ) 
oder auch Vetter/Base
Cousin / Cousine 
(im 2.Grad
 ) 
      -1  
Ich   meine Nachkommen Sohn / Tochter oder allgemein: Kinder       -1  
Ich     Proband 1 1   0 ( I )
Ich   Nachkommen der Eltern Bruder / Schwester oder allgemein: Geschwister
( gleichaltrige Geschwister = Zwillinge)
      0  
Ich Großeltern Nachkommen meiner Onkel / Tante:
(im 1.Grad
 ) 
Cousin 1.Grad  / Cousine 1.Grad
oder
auch Vetter/Base
      0  
Ich Großeltern Geschwister der Eltern Onkel / Tante
(im 1.Grad
 ) 
      1 ( II )
Ich   Erzeuger Vater / Mutter oder allgemein: Eltern 2 & 3 2 I 1 ( II )
Ich Ehepartner Eltern des Ehepartners Schwiegervater / Schwiegermutter oder Schwiegereltern     I 1 ( II )
Ich Ur-Großeltern Kinder von
Ur-Großeltern:

oder
Onkel / Tante der Eltern

Großonkel / Großtante     II 2 ( III )
Ich   Eltern der Eltern
oder Großeltern
Großvater
 auch Opa
(Vaters Vater) 
(Mutters Vater)

Großmutter
 auch Oma
(Vater Mutter) 
(Mutters Mutter)
4 & 5
6 & 7
4 II 2 ( III )
Ich   Eltern der Großeltern
oder Ur-Großeltern
Ur-Großvater
(Vater von Vaters Vater)
(Vater von Mutters Vater)

Ur-Großmutter
 auch "Mutterahne"
(Mutter von Vater Mutter)
 (Mutter von Mutters Mutter)
8 bis 12
12 bis 15
8 III 3 ( IV )
Ich   Eltern der Ur-Großeltern Alteltern
Altmutter, Altvater
16 bis  31 16 IV 4 ( V )
Ich   Eltern der Alteltern Altgroßeltern
Altgroßmutter, Altgroßvater
32 bis 63 32 V 5 ( VI )
Ich   Eltern der Altgroßeltern Alturgroßeltern
Alturgroßmutter, Alturgroßvater
64 bis 127 64 VI 6 ( VII )
Ich   Eltern der Alturgroßeltern Obereltern
Obermutter, Obervater
128 bis 255 128 VII 7 ( VIII )
Ich   Eltern der Obereltern Obergroßeltern
Obergroßmutter, Obergroßvater
256 bis 511 256 VIII 8 ( IX )
Ich   Eltern der Obergroßeltern Oberurgroßeltern 512
bis
1023
512 IX 9 ( X )
Ich   Eltern der Oberurgroßeltern Stammeltern 1.024
bis 
2.047
1.024 X 10 ( XI )
Ich   Eltern der Stammeltern Stammgroßeltern 2.048
bis
4.095
2.048 XI 11 ( XII )
Ich   Eltern der Stammgroßeltern Stammurgroßeltern 4.096
bis
8191
4.096 XII 12 ( XIII )
Ich   Eltern der Stammurgroßeltern Ahneneltern 8.192
bis
16.383
8.192 XIII 13 ( XIV )
Ich   Eltern der Ahneneltern Ahnengroßeltern 16.384
bis
32.767
16.384 XIV 14 ( XV )
Ich   Eltern der Ahnengroßeltern Ahnenurgroßeltern 32.768
bis
65.535
32.768 XV 15 ( XVI )
Ich   Eltern der Ahnenurgroßeltern Urahneneltern 65.536
bis
131.071
65.536 XVI 16 ( XVII )
Ich   Eltern der Urahneneltern Urahnengroßeltern 131.072
bis
262.143
131.072 XVII 17 ( XVIII )
Ich   Eltern der Urahnengroßeltern Urahnenurgroßeltern 262.144
bis
524.287
262.144 XVIII 18 ( IXX )
Ich   Eltern der Urahnenurgroßeltern Erzeltern 524.288
bis
1.048.575
524.288 IXX 19 ( XX )
Ich   Eltern der Erzeltern Erzgroßeltern 1.048.576
 bis
2. 097.151
1.048.576 XX 20 ( XXI )
Ich   Eltern der Erzgroßeltern Erzurgroßeltern 2.097.152
bis 4.194.303
2.097.152 XXI 21 ( XXII )
Ich   Eltern der Erzurgroßeltern Erzahneneltern 4.194.304
bis
8.388.607
4.194.304 XXII 22 ( XXIII )
Ich   Eltern der Erzahneneltern Erzahnengroßeltern 8.388.608
bis
16.777.215
8.388.608 XXIII 23 ( XXIV )
Ich   Eltern der Erzahnengroßeltern Erzahnenurgroßeltern 16.777.216
bis
33.554.431
16.777.216 XXIV 24 ( XV )

 

Weitere Verwandtschaftsbezeichnungen  (für weitere Hinweise bin ich dankbar!)

Die Bezeichnung "Mutter", [mother], [mommy (Amer.)]  wird umgangssprachlich auch als "Mutti, Mami, Mama [ma], [mom] bezeichnet.
Die Bezeichnung "Vater", [father] wird umgangssprachlich auch als "Vati, Papa, Pappa, Papi, Pa, Paps" [daddy] bezeichnet.

"Halbschwester" oder "Halbbruder"
Diese haben mit dem Probanden nur ein gemeinsamen Elternteil .
Schwester oder Bruder von gleichem Vater aber ungleicher Mutter, oder umgekehrt.
(Diese Bezeichnung wird jedoch nur selten verwendet, wenn, dann um die besondere verwandtschaftliche Beziehung darzustellen.)

"Halbschwestersohn " oder "Halbschwestertochter"
"Halbbrudersohn
" oder "Halbbrudertocher"
Kinder der
"Halbschwester" oder des "Halbbruders" auch "Halbnichten" und "Halbneffen".

"Stiefmutter" oder "Stiefvater"
Wenn ein Elternteil erneut heiratet und so zum angeheirateten Elternteil keine Blutsverwandtschaft
besteht.

"Stieftochter" oder "Stiefsohn"
Verwandtschaftsverhältnis eines Elternteils zum Kind in einer Familie, zu dem keine Blutsverwandtschaft
besteht.

Der Begriff "Oma" [granny or nana]  ist identisch mit der "Großmutter" [grandma], also der Mutter der Eltern,
wird umgangssprachlich auch als "Gromu, Omi, Omama" oder im alpenländischen Raum als "Ahnl, Grosi "
bezeichnet.
Der Begriff "Opa
[grandpa]  ist identisch mit dem "Großvater" [granddad], also dem Vater der Eltern,
wird umgangssprachlich auch "Opi" oder Opappa" und im alpenländischen Raum als "Ähnl "
bezeichnet.

Als "Tante" [aunt]  wird die Schwester eines Elternteils bezeichnet.
Als "Onkel[uncle]  oder auch "Oheim" oder "Ohm" wird der Bruder eines Elternteils bezeichnet, 
Der "Oheim" ist jedoch kein eindeutiger Begriff, es kann
auch ein beliebiger männlicher Blutsverwandter in der Seitenlinie so genannt werden.

Als "Muhme"
bezeichnet man meist die "Schwester der Mutter" also die Tante (mütterlicherseits).
"Muhme
" ist das weibliche Analogon zu "Oheim", jedoch nicht eindeutig, auch hier können andere weibliche Blutsverwandte so genannt werden.
Vorwiegend wird dieser Ausdruck für ältere Personen
angewendet.


Als "Mutterbruder"
oder auch "Muhmbruder" bezeichnet man den  "Bruder der Mutter" also den Onkel (mütterlicherseits).
Als "Vaterbruder" bezeichnet man den  "Bruder des Vaters" .

Der Begriff "Base"   [cousin] ist identisch mit der "Cousine (1.Grad) " [first cousin] , also der Tochter von  Onkel und Tante.
Der Begriff "Vetter" 
[cousin] ist identisch mit dem "Cousin (1.Grad) " [first cousin] , also dem Sohn von  Onkel und Tante.
Der "Vetter" ist jedoch auch kein eindeutiger Begriff, es kann
auch ein beliebiger männlicher Blutsverwandter in der mannes-/ Seitenlinie so genannt werden.

Als "Cousine
(2.Grad)" [cousin twice removed ] wird die Tochter von "Cousin bzw. Cousine (1.Grades) " [first cousin] bezeichnet.
Als "Cousin
(2.Grad)" [cousin twice removed ]  wird der Sohn von "Cousin bzw. Cousine (1.Grades) " [first cousin] bezeichnet.
Variante:
Als "Coucousin(-e)" wird z.B. in der Schweiz/Aargau der Sohn (Tochter) von  Cousin(-e) bezeichnet.

Der Begriff "Großcousine" ist identisch mit der "Tante im 2.Grad",also der Tochter von Großonkel und Großtante.
Der Begriff "Großcousin"  ist identisch mit dem "Onkel im 2.Grad", also dem Sohn von Großonkel und Großtante.

Gleichaltrige Geschwister werden als "Zwillinge" [twins] bezeichnet.

Schwägerschaft (BGB § 1590)
Die Verwandten eines Ehegatten sind mit dem anderen Ehegatten verschwägert. Die Linie und der Grad der Schwägerschaft bestimmen sich nach der Linie und dem Grad der sie vermittelnden Verwandtschaft. Die Schwägerschaft dauert fort, auch wenn die Ehe, durch die sie begründet wurde, aufgelöst ist.
Beispiele: Ehemann - Bruder der Ehefrau
"Schwager" , Ehefrau - Mutter des Ehemanns "Schwiegermutter"
Die Schwägerschaft besteht nur zwischen einem Verheirateten und den Verwandten seines Ehepartners, nicht aber zwischen den beiderseitigen Verwandten der Ehegatten untereinander (z.B. Bruder der der Ehefrau und Mutter des Ehemanns). 

Als "Schwägerin" [sister-in-law]  wird die Ehefrau des Bruders, als auch die Schwester des Ehepartners bezeichnet.
Als "Schwager" [brother-in-law]  wird der Ehemann der Schwester, als auch der Bruder des Ehepartners bezeichnet.
In der Plattdeutschen Sprache wird der Schwager als "Süstermann" bezeichnet.
Als "Geschwager" wird der Schwager als auch die Schwägerin bezeichnet.

keine Schwägerschaft  im Sinn des BGB § 1590:
Als "Schwippschwägerin"
[wife of one's brother-in-law] wird die Ehefrau des Bruders des Ehepartners [Ehefrau des Schwager's] bezeichnet.
Als "Schwippschwager"
[husband of one's sister-in-law] wird der Ehemann der Schwester des Ehepartners [Ehemann der Schwägerin] bezeichnet.

Als "Schwiegermutter" [mother-in-law] wird die Mutter des Ehepartners bezeichnet.
Als "Schwiegervater"
[father-in-law] wird der Vater des Ehepartners bezeichnet.
Als "Geschwäher" wird der Schwiegervater bezeichnet.

Als "Schwiegertochter" [daugther-in-law] wird die Ehefrau des Sohnes bezeichnet.
Als "Schwiegersohn" [son-in-law] wird der Ehemann der Tochter bezeichnet.

Als "Geschwier" [Aussprache: geschwia ] wird das verwandtschaftliche Verhältnis der "Eltern der Ehepartner" zueinander bezeichnen ("Schwiegereltern" [parents-in-law] zu  "Schwiegereltern").

Als "Geschwieger" [lat.: consobrinus] wird der Mutterbrudersohn oder Mutterschwestersohn,
also der Cousin
(1.Grad) " [first cousin]  (mütterliche Linie) bezeichnet.

Als "Geschwisterkind" ( Neffe, Nichte ) wird das Kind  des Bruders / Schwester bezeichnet.
Umgangssprachlich (als auch im Behördendeutsch) wird der Ausdruck  "Geschwisterkind"  benutzt
wenn man geschlechtsneutral über Kinder, welche Geschwister sind, spricht bzw. schreibt .

Als "Geschwisterig" werden Schwester und Bruder, also die Geschwister bezeichnet.
Als "Geschwisterbuhlchen" werden die Nichten und Neffen, also die Geschwisterkinder bezeichnet.
Als "Geschwisterdiechter" werden die Großnichten und Großneffen, also die Geschwisterenkel bezeichnet.

Aus dem süddeutschen Raum kommen folgende Begriffe:
     Schwäher (gesamtdt. veraltet) (= Schwiegervater, manchmal auch Schwiegervater des eigenen Kindes)
     Schwieger (= Schwiegermutter)
     Geschwistergit (= die Geschwister)
     A(h)n, Ähn (= Großvater)
     Ähnin/Enin (= Großmutter)

uneheliche Kinder:

          Die allgemeine Bezeichnung eines unehelichen Kindes in der Genealogie ist: "illegitimes Kind" bzw. "illegitime Tochter" "illegitimer Sohn"

Volkstümlich bzw. aus dem Mittelalter haben sich folgende Begriffe erhalten:
"Bankert", "Bastard", "Kegel" 

Ein "Bankert" ist ein uneheliches Kind, welches auf der "harten Bank" also der Schlafbank der Magd, einer Bediensteten gezeugt bzw. geboren wurde.
Sprachgeschichtlich steht dieser Ausdruck in Beziehung zur indogermanischen Urform "be-kerdha" mit der Bedeutung "außerhalb der Familie" bedeutet.  Sprachlich ist der Ausdruck im niederen Volk verankert.
Kirchenrechtlich wird Bankert als Bezeichnung für ein "Kind einer Unverheirateten" verwendet.
In Süddeutschland ist Bankert noch heute ein Schimpfwort .

Ein "Bastard" ist historisch gesehen ein Kind, welches nicht ehelich gezeugt wurde, oder gezeugt wurde als Zeichen der Unterwerfung des Besiegten.
Den sprachlichen Ursprung kann man von französischen 'bas' (
lat.:'bassus'= niedrig) herleiten.
Damit ist der Bastard ein vom Stand her nicht ebenbürtiges oder in wilder Ehe gezeugtes Kind. 
Der Begriff "bâtard" fand dann Eingang in die französische Sprache und kam über das Rittertum in den deutschen Sprachraum.
Hier begann dieses Wort, aus der vornehmen franz. Sprache kommend, das ursprünglich germanisches Wort "Bankert" zu verdrängen.
Heute wird der Begriff "Bastard" als Bezeichnung für Mischlinge genutzt und dies können auch Kinder aus legitimen Verbindungen sein.

Ein uneheliches Kind wird umgangssprachlich auch als "Kegel" bezeichnet.
Die Redewendung "Kind und Kegel" bedeutete demnach alle ehelichen und unehelichen Kinder und ist heute eine stehende Redewendung. Seit dem Mittelalter findet man diesen Ausdruck in der deutschen Sprache.


  

Anmerkung:
Eine nicht direkte Verwandtschaftsbeziehung, ist der "Gevatter" bzw. die "Gevatterin". Damit bezeichnet man umgangssprachlich einen guten Freund oder eine gute Freundin. Früher jedoch war dies oftmals die Bezeichnung für Taufpate bzw. Taufpatin die oftmals in einer direkten Verwandtschaftsbeziehung standen.
 
Wird in der Verwandtschaft jemand als "Freund" bezeichnet, ist dieser in der Regel aus der weiteren Verwandtschaft und oft nur verschwägert aber nicht blutsverwandt.

Kinder bezeichnen häufig auch nicht anverwandte Personen (Freunde, Nachbarn, Erzieherinnen) als "Tante oder Onkel".

Übernimmt jemand die Taufpatenschaft so wird diese Person als "Patentante bzw. Patenonkel" bezeichnet.
Anm.: Nach kirchlichen (kanonischen) Recht gibt ein Eheverbot zwischen Täufling und Pate.

 

 


Referenz:
Die Seite entstand Anfang 2000, angeregt durch die Seite von  Frank Schnell http://www.frank-schnell.de/verwandtschaft.htm der die Verwandtschaftsbeziehungen  durch die BP und ZP erklärte.
 
Eine weitere Quelle war die Seite von Doris Reuter http://www.genealogie-forum.de/allgemein/ahnentafel.htm, welche die Ahnen-Bezifferung und Generationenbeziehungen sehr schön darstellte.
EMail von F. Ridler, 2004
EMail von C. Drack, 2005
EMail von E. Siebenrok, 2006
EMail von MBB, 2007 (Danke für die Korrekturen)
EMail von C. Fuchs, 2008
Codex Iuris Canonici  http://de.wikipedia.org/wiki/Codex_Iuris_Canonici

BGB §§ 1589,1590  http://www.lrz-muenchen.de/%7ELars.Lehre/jura/1421.htm


Sowie weiterer WWW-Suchergebnisse die ich leider nicht nennen kann, da ich sie damals nicht notierte.