genealogische Bezeichnungen u. Begriffe
accoroirten, accordiren | zusammen, übereinstimmend |
Acyuit | Bezahlung |
Adoption |
Annahme an Kindes Statt (nur selten gestattet, wenn leibliche Kinder vorhanden waren) |
advenant | ankommen, erhalt |
Affinität |
angeheiratete Verwandtschaft, Schwägerschaft |
Afscheit |
Entlassung aus Gemeindeverband bei Wegzug |
Agnat(en) |
Blutsverwandte
der Vatersseite, |
Ahnengleichheit |
Aszendentenimplex [lat.], auch Ahnenverlust, seltener Ahnenhäufung, Ahnenschwund, Ahnenzusammenlegung, Verwandtschaftshäufung. Mehrfaches Vorkommen der gleichen Personen als Ahnen in der Ahnenliste eines Probanden, bedingt durch Eheschließungen zwischen Blutsverwandten. |
Ahnenprobe |
Urkundlich belegter Abstammungsnachweis von einer bestimmten Anzahl meist adliger Ahnen, bestehend aus dem Nachweis der Ritterbürtigkeit der einzelnen Ahnen (Ritterprobe) und der Rechtmäßigkeit der betreffenden Ehen (Filiationsprobe). |
Ahnenreihe |
Spezialform einer Ahnenliste; nach Generationen und nicht alphabetisch nach Ahnenstämmen geordnet. In Aufbau und Nummerierung folgt die A. ebenfalls den Kekulé-Zahlen, d. h. nach dem Probanden kommen in der Liste die beiden Eltern, dann die vier Großeltern usw.. Eine solche Form der Darstellung gibt einen guten Überblick über alle gleichzeitig lebenden Ahnen und über die verwandtschaftlichen Zusammenhänge der verschiedenen Ahnenstämme. |
Ahnenschlauch |
Einseitig (zumeist nur in männlicher Folge) geführte, sehr weit zurückreichende Linie in Ahnenlisten oder -tafeln. |
Ahnenschwindel |
Fälschung der Filiation; z. B. in erbrechtlichen Auseinandersetzungen. |
Ahnenschwund |
Wenn z.B. ein Mann seine Cousine heiratet, haben beide die gleichen Großeltern, Urgroßeltern usw. D.h. für die gemeinsamen Kinder, dass die Urgroßeltern mütterlicherseits = Urgroßeltern väterlichseits sind. Somit finden sich an verschiedenen Stellen im Stammbaum die gleichen Ahnen wieder. Vorkommen tut dies vor allem häufig in ländlichen Gebieten, wo oft alle Familien irgendwie miteinander verwandt sind. |
Ahnenstamm |
Stammreihe, Abstammungslinie, die nur über Männer (Väter) führt und in welcher in der Regel der Familienname vererbt wird. Ein A. beginnt (mit Ausnahme des A. eines männlichen Probanden) immer mit einer Ahnenfrau, der der Vater, der Großvater usw. folgen (darum im Unterschied zur Mütterlinie auch Väterlinie genannt). A. werden in Form einer Liste alphabetisch oder in der Reihenfolge der Generation, mit der jeweils der A. beginnt ( l , 2, 4, 8, usw. der Kekulé-Zahlen), geordnet. |
Ahnentafel |
Sie stellt die Abstammungsübersicht aller Eltern- und Vorelternpaare des "Probanden" dar: Väter und Mütter bis zur Urgroßelter-Generation mit Namen, Geburts-, Todes- und Heiratsdaten, Ortsherkunft und Beruf. Es ist also die Blutsabkunft in gerader Linie (eine "geometrische Reihe"), in der nach genealogischem Brauch die Männer gerade, die Frauen ungerade Ziffern führen. |
Aldenmoder |
Altmutter (Großmutter) |
Aldermann |
Ältester |
Allianztractat | Vertrag über die Gründung eines Bündnisses |
Alter | lat.: aetas oder ætas |
Anerbenrecht |
Bäuerliches Erbrecht, das darauf zielte, den Hof auf einen von mehreren Erben (Anerben) übergehen zu lassen. Das ältere A. (bis 1800) schloss ein Testament über den Hof aus; das jüngere (nach 1800) trat ein, wenn der Bauer keinen Hoferben ausgewählt hatte. Die übrigen Erben erhielten eine angemessene Abfindung. |
angewünschte Kinder |
Adoptivkinder |
anheischig machen | anbieten, sich verpflichten |
Annalen |
Chroniken in jährlicher Folge |
Antecepierte | lat. Antezipierte: vor der Eheschließung Gezeugte |
Arfpacht |
Erbpacht |
Aussterben |
das Erlöschen einer Familie, eines Geschlechtes, einer Sippe; der Sprachgebrauch berücksichtigt dabei im allgemeinen nicht, dass das Blut der Stammeltern noch in den Abkömmlingen weiblicher Familienglieder fließt, selbst wenn alle Träger des Stammnamens verstorben sind |
Base |
Kusine (Bruder- oder Schwesterkind des Vaters oder der Mutter) |
Schwesterkind |
Cousin und Cousine oder zumindest so nahe Verwandte, |
Bastard / Bankert |
uneheliches Kind / "auf der Bank geboren", im Gegensatz zum im Ehebett; andere Ausdrücke: Winkelkind, Kegelsohn ("Kind und Kegel"), Stichling, Krebskind, Hübsch- oder Liebeskind |
Begängnis |
Trauerfeier mit Leichenpredigt und Verlesung der Personalien in der Kirche (oft lange nach der Beisetzung) |
Beilager |
Hochzeit |
Beisasse |
Stadtbewohner ohne volles Bürgerrecht |
Beiwohner |
Stadteinwohner ohne Bürgerrecht |
besteden / bestaden |
verheiraten |
Blutsverwandtschaft |
eine Gemeinschaft, deren einzelnen Personen entweder voneinander oder gemeinsam von demselben Erzeuger abstammen, sich also durch leibliche Blutsgemeinschaft auszeichnen |
Brautkind |
voreheliches Kind |
Brautlauf / Brudlaup |
Eheschließung |
Bruder |
männliches Geschwisterkind |
Buele / Boele |
Verwandter |
Casvalum | Geld |
Cediret-Cediren | abtreten, überlassen |
Cognatus |
Verwandter |
codicill | letztwillige Verfügung ohne Einsetzung eines Erben |
Conditionen | Abmachungen |
Contract | Vertrag |
Contributation | Beitragszahlung |
condictus |
genannt |
conferieren | bei Teilung des Nachlasses unter Erben ausgleichen, was der Erblasser zu Lebzeiten einem künftigen Erben vorweg gegeben hat. |
Conleute |
Eheleute |
cons 3 gr |
ist die Abkürzung des Satzes (nur bei Heiratseinträgen möglich): "... obtenta dispensatione in tertio gradu consanguinitatis" d.h.: die Brautleute waren im 3. Grad miteinander verwandt. |
copulieren |
heiraten |
Copulation | Heirat |
copuliert |
geheiratet |
Copulierte / Copulierten |
Ehepaar |
corrobieren | bekräftigen, bestätigen |
Courant | Währungsmünze |
Creditor | Kreditgeber, Gläubiger |
curator | vom Erblaser oder einem anderen bestellten Beistand |
das Geschwister |
die Gesamtheit der Geschwister |
Datum ut retro |
das Datum wie umstehend (angegeben) |
Datum ut supra |
das Datum wie oben (angegeben) |
Decret | Verfügung, Erlass |
Deferirat, deferien | angeben, anzeigen |
Deszendenz |
Bezeichnung für Verwandte in absteigender Linie |
Dimissoriale | Einverständniserklärung, Losbrief z.B. für eine auswärtige Heirat |
Dispensation |
besondere Vereinbarung |
Disposition | Verfügung |
disposito patera inter liberos | Verfügung des Vaters darüber, wie seine Abkömmlinge Nachlassgegenstände unter sich verteilen sollen |
Dochter, unbestaedte |
unausgesteuerte, unvermählte Tochter |
Domäne |
dem Landesherrn gehörender landwirtschaftlicher Grundbesitz |
Domänenämter |
eine wichtige Aufgabe der D. war die listenmäßige (tabellarische) Erfassung sämtlicher "Prästationen". |
Domesticus |
Dienstmann |
dominant |
eine Erbanlage (der Eltern, Großeltern usw.), die auf jeden Fall im Erscheinungsbild der Kinder hervortritt und dabei andere, 'rezessive' Erbanlagen überdeckt |
Donation | Schenkung |
Duwarie |
Leibzucht |
Ebenbürtigkeit |
Ebenburt gleiche Geburt, gleicher Geburtsstand |
Echte-Brief |
Zeugnis für eine auswärts in die Ehe tretende Person, dass bei ihr Ehehindernisse wie z.B. anderweitiges Verlöbnis, Heirat etc. nicht vorliegt |
Ehemann |
im Gegensatz zum unverheirateten Junggesellen |
Ehestuyr |
Mitgift |
ehrlich |
ehelich |
Eidam / Eidom |
Schwiegersohn |
Eigenschaft |
Eigentum (Gegensatz: Lehen) |
Einkindschaftsverträge |
Gleichsetzung von Kindern mehrerer Ehen |
einleuftige / einleftige |
ledige Leute |
eiusdem | desselben, am selben Tage |
Eltern | lat.: parentes |
Emploirat | Angestellter, Beamter |
Ene |
Großvater |
Epitaph |
Grabschrift auf einem Stein |
Erffmagescheide |
Erbteilung |
Erfgenamen / Erbgenahme |
Erben |
eviction | Schadloshaltung, Urteil eine erworbene Sache abgesprochen |
Exception | Ausnahme, Einwendung |
excludieren | ausschließen |
expedirnt | Ausfertiger, Ausschreiber |
Familie |
die engste Lebensgemeinschaft, das 'Haus', d. h. Vater, Mutter und alle Kinder |
Fideiussion | Bürgschaft |
fidei commissum | Verfügung des Erblassers, das ein erbe bei Einritt bestimmter Bedingungen oder zu gewisser Zeit Nachlassgegenstände einem bestimmten anderen übergeben soll. |
Filiation |
(Bluts-)Abstammung,
Kindschaft |
Filiationsprobe |
Abstammungsnachweis, Abstammungsprobe |
Freundschaft |
Verwandtschaft im allgemeinen |
Gäste |
Paten, Zeugen |
geboeren |
erheben |
Geburt
von |
Taufe |
Generation |
Geschlechterreihe, die Reihe der zeitlich nebeneinander stehenden Menschen, umfasst einen Zeitraum von 30-35 Jahren. |
Gerichtsverwandter | Schöffe |
Geschlecht |
die Gesamtheit der einzelnen Familien desselben gleichbenannten Stammes, die sich zeitlich über die Jahrhunderte und räumlich über die Lande verteilen |
Geschlechter |
patrizische Familien |
Geschwei |
Schwiegermutter, auch Schwägerin, Verwandte allgemein |
Getuygniss |
Zeugnis |
Gevattern |
Taufpaten, Taufzeugen |
Gnadenjahr |
Bezüge für Pfarrer und Kanoniker im Sterbejahr |
Godel |
Pate |
Göttel |
Patin |
halbbürtige Geschwister |
Kinder, die entweder nur denselben Vater oder nur dieselbe Mutter haben |
Handstreich |
Verlobung |
Heimfall |
Erbrecht des Staates |
Heiratsalter |
Lebensalter, in dem die Eheschließung erfolgt. |
Heiratsgeld |
Zins, den ein Knecht (oft auch die Dienstmagd) für die Heirat zahlen musste, siehe auch Kesselgeld |
Heiratskreis |
räumlich und sozial begrenztes Umfeld, in dem in der Regel die Eheschließung erfolgt. |
Heiratsschranken |
territoriale, soziale und religiöse Einschränkungen, die in der Vergangenheit Partnerschaft und Heirat in der Regel nur innerhalb bestimmter Gemeinschaften ermöglicht haben (Endogamie). |
Helvetisches Bekenntnis (H.B.) |
reformiertes Bekenntnis |
Hilich |
Heirat |
impraegnata |
die Braut war schwanger |
imprägnieren |
schwängern |
impudica |
unehrenhafte, nicht mehr jungfräuliche Braut |
in aedibus domini praesidis consulis | im Hause des regierenden Bürgermeister |
in curia | vor dem Ratsgericht |
Indult |
Nachlass, Moratorium, Frist zur Lehensverlängerung |
Ingesigel |
Siegel |
Intension | Absicht, Zielrichtung |
Inzucht |
Heirat zwischen nahen Blutsverwandten. |
Inzuchtkoeffizient |
Verwandtschaftskoeffizient: Zahlenmäßiger Ausdruck für die Wahrscheinlichkeit, dass die jeweils im Doppel bei einer Person vorhandenen Erbanlagen (Gene) durch Abstammung identisch sind, d.h. vom selben Ahnen abstammen; zugleich Maß der Ahnengleichheit in einer Ahnenliste. |
Jachtaufe |
Nottaufe |
jung werden |
geboren werden |
juvenis (juv) |
Bräutigam war kein Witwer, sondern ein "junger, kräftiger, rüstiger Mann in den besten Jahren (etwa vom 18. = waffenfähigen bis 45. Lebensjahr). |
Kekulé-System | Die Kennziffern der Ahnen sind nach dem sogenannten Kekulé-System vergeben (nach Stephan KEKULE v. STRADONITZ, 1898). |
Kesselgeld |
Heiratsgeld der Dienstmagd: Kupferkessel |
Kindsmutter |
Hebamme |
Kint |
Kind |
Kirchvater |
auch Altarmann, Gotteshausvater, Gottesvater, Heiligenmeister, Jurat, Kirchengeschworener ein gewählter Vertreter der Kirchengemeinde, der mit dem Pfarrer das Vermögen der Pfarrgemeinde beaufsichtigte, die Besitzverzeichnisse führte, Einnahmen erheben und Ausgaben bestreiten und darüber Buch zu führen hatte. Häufig gab es zwei K. |
Kognaten |
Blutsverwandte in weiblicher Linie |
Kraem |
Wochenbett |
Kumme |
Geschlecht |
Kunkel-Adel |
Adel nur mütterlicherseits |
Leibgedinge / Lipgedinge |
Heiratsgut der Frau |
Leviratsehe |
Ehe eines Mannes mit der Witwe seines Bruders Ehe einer kinderlosen Witwe mit dem Bruder oder nächsten Verwandten des Verstorbenen |
Liberei |
Kinder |
Liebste |
(Eheliebste) Ehefrau |
Magschaft |
Blutsverwandtschaft |
Mann |
Ehemann, im Gegensatz zum unverheirateten Junggesellen |
mannbar |
groß(voll-)jährig |
Matrikel |
Verzeichnis, Register, Kirchenbuch, Liste, Mutterrolle |
Medegedelinge |
Miterben |
Medegifte |
Aussteuer |
Metronyme, Metronymike |
Mutternamen, Familiennameder auf den Rfnamen der Mutter zurückgeht |
Momber |
Vormund, Fürsprecher |
morganatische Ehe |
Ehe zur linken Hand, matrimonium ad legem Salicam = vollgültige zwischen einem Mann aus dem Hohen Adel und einer ihm unebenbürtigen Frau geschlossenen Ehe, deren bürgerliche Wirkung durch einen besonderen, die Standesverhältnisse der Frau und der Kinder regelnden Vertrag (clausula morganatica) ausgeschlossen ist. |
Morgengabe |
Geschenk des Mannes an die Frau am Morgen nach der Hochzeit, vererbbar |
Mündel |
Pflege-, Adoptivkind |
mündig |
groß(voll-)jährig |
Mutter |
weiblicher Elternteil |
naturlike Soen |
unehelicher Sohn |
Neffe |
Sohn des Bruders oder der Schwester |
Nekrologium |
Totenbuch, Verzeichnis von Gedenktagen für Tote |
Neve |
Neffe, Oheim, Vetter |
Nobilitierung |
Erhebung in den Adelsstand |
Notable |
angesehene Persönlichkeiten |
Noterbe |
notwendiger Erbe, Pflichtteil |
Notgedinge |
Leichenbesichtigung |
notorische Mißheirat |
vollgültige, zwischen einem Mann aus dem Hohen Adel und einer ihm unebenbürtigen Frau ohne einen die Standesverhältnisse der Frau und der Kinder regelnden Vertrag geschlossene Ehe. |
Nottaufen |
in periculo mortis (lat. in Todesgefahr) Vermerk über Jähtaufen (Nottaufen), die bei schwächlichen Neugeborenen oft von der Hebamme sofort vollzogen wurden. |
Notweiber |
Notnachbarinnen als Geburtshelferinnen |
Oheim |
Bruder des Vaters |
Onkel |
Bruder der Mutter, Bruder des Vaters |
petitium | Wunsch |
Pfaffe |
(Welt-)Geistlicher, Gelehrter |
Pfarrsubstitut |
Stellvertreter (Beigeordneter) eines Pfarrers, der (wegen Krankheit, Alter u.a.) an der Ausübung des Amtes gehindert ist |
Prädikat |
Kennzeichen, Kennwort (z.B. Adelsprädikat 'von') |
Praetension | Anspruch |
Privignus |
Stiefsohn |
Proband |
Ahnenträger, Prüfling |
Proclamation |
in der Pfarrkirche wurde die Heirat ausgerufen und durch einen Aushang am Rathaus bekannt gemacht. |
Proclama | Erklärung |
produceret | vorliegen, aufstellen |
Proklamierten |
Im Aufgebot genannten |
Pupillenkollegium |
Vormundschaftsbehörde |
quittire | unterschreiben |
regimentelle |
amtlich |
Regiminell |
von Regierungsseite, |
Repertorium |
Nachschlagewert, Namens- oder Sachverzeichnis |
Reseript | Rückantwort |
Restanten | rückständige Schulden |
Revers | schriftliche Erklärung, Verpflichtungsschein |
rite | auf rechte Weise, ordnungsgemäß |
Rippe |
Frau |
Royal-Deszent |
Abstammungsreihe, bei der eine Person von einem König abstammt |
Schnur |
Schwiegertochter |
Schoßgeschwister |
Halbgeschwister, die von derselben Mutter stammen |
Schwager |
Ehemann der Schwester bzw. Bruder des Ehemannes manchmal auch nur guter Freund |
Schwägerin |
Ehefrau des Bruders bzw. Schwester des Ehemannes |
Schwägerschaft |
einmal das Verhältnis eines Ehegatten zu den Verwandten seines Gatten, sodann ein Personenkreis, der nicht unmittelbar durch Blutsgemeinschaft, wohl aber durch gewisse Ehebande gekennzeichnet ist |
Schwertmagen |
Blutsverwandte aus der männlichen Linie, Agnaten |
Schwester |
weibliches Geschwisterkind |
Schwieher |
Schwiegervater (-mutter) |
selig |
verstorben |
Sippe |
eine nicht scharf umrissene Gruppe miteinander verwandter Personen, in engerem Sinne die Gesamtverwandtschaft eines einzelnen Menschen (also auch mütterlicherseits) |
Slechte |
Sippe |
Sohn |
männlicher Nachfahre |
solenn | lat.-frz. feierlich, festlich |
Solennisation | Beglaubigung |
Spilside |
(von weibl. Seite) Erfgenamen |
Spindelmagen |
Blutsverwandte aus der weiblichen Linie, Kognaten |
Spitzenahnen |
in einer aufsteigenden Linie jeweils letzte (d.h. zeitlich am weitesten zurückliegende) Ahnen. Eine Auflistung von Familiennamen der S., kombiniert mit einem Ortsregister und Jahresangabe, gibt eine erste grobe Orientierung über die regionale Verbreitung der Ahnen (und damit Ansatzpunkte zum Forschungsaustausch) und den Grad der Vollständigkeit der Ahnenliste. |
sponsalia |
Aufgebot und 15.wöchigen Zusammenlebens |
Stammbuch |
ursprünglich Geschlechtsregister, später das Buch, in das sich Geschlechtsgenossen, auch Freunde des Buchbesitzers zum Andenken einschreiben |
Stammtafel |
Sie beschränkt sich auf den Mannesstamm, der den Familiennamen trägt einschließlich der angeheirateten Frauen, ist also nach vaterrechtlichen Gesichtspunkten (als männliche Abstammungsfolge von einem ältesten Vorfahren) aufgestellt. Hier wird weiterhin nur die Vater-Sohn-Folge der unmittelbaren Abkunft zunächst als Eintragung vorgesehen. Später kann einmal daraus eine gesamte Nachfahrentafel der männlichen Namensträger entwickelt werden, in Tafelform oder als Stammbaum. ... |
Stand |
Personenstand (ledig, verheiratet, verwitwet), Beruf |
Stiefgeschwister |
Kinder aus vorausgegangenen Ehen der Ehepartner zueinander. |
Stiefmutter |
Ehefrau des Vaters die
mit dem Probanden nicht blutsverwandt ist. |
Stiefsohn |
Kind aus einer früheren Ehe des Ehegatten, also nicht blutsverwandt |
Stieftochter |
Kind aus einer früheren Ehe des Ehegatten, also nicht blutsverwandt |
Stiefvater |
kein gesetzlicher sondern sprachlicher Begriff, der Ehegatte im Verhältnis zu den aus einer anderen Ehe seines Ehegatten stammenden Kindern |
subcribieren | sich verpflichten, ein noch nicht (vollständig) erschienenes Druckerzeugnis zum Zeitpunkt des Erscheinens abzunehmen; vorausbestellen |
stuprata | geschwängert (vor, außer der Ehe) |
Stuprator |
unehelicher Vater, Schwängerer, Buhler |
Tante |
Schwester des Vaters Schwester der Mutter |
Tochter |
weiblicher Nachfahre |
unehrlich |
unehelich, illegitim |
Vater |
männlicher Elternteil |
Verkündigung |
Aufgebot |
Verwandtschaft |
Die auf Abstammung von einem gemeinsamen Stammvater beruhende (Blutsverwandtschaft) oder durch Schwägerschaft entstandene rechtliche Verhältnis zweier Personen zueinander. Hiervon zu unterscheiden ist die Juristische Verwandtschaft (Adoption) |
Verwandtschaftsgrad |
Diese
sind wichtig für Heiraten und Erbschaften. Sie werden nach römischer
oder germanischer Art verschieden gezählt. |
Vetter |
Kind des Onkels oder der Tante; häufig Verwandter überhaupt, ohne Angabe eines bestimmten Verwandtschaftsgrades |
virgo |
Jungfrau, oft auch mit dem Zusatz "pudica" = sittsam |
Volgerrechte |
Erbfolge |
vollbürtige Geschwister |
Kinder,
die denselben Vater und dieselbe Mutter haben |
Volljährigkeit |
Meyers
Konversationslexikon von 1841 Meyers
Konversationslexikon von 1894 Der Begriff Volljährigkeit wurde früher in rechtlicher Hinsicht z. T. schon mit 12 Jahren verwendet. |
Vorkinder |
Stiefkinder aus früherer Ehe eines Ehegatten; nicht zu verwechseln mit unehelichen Kindern! |
Vorsohntgen |
vor der Ehe geborener Sohn |
Wehmutter |
Hebamme |
weiland |
dieser Ausdruck
steht oft für "verstorben" |
Wiedergeburt |
Taufevidua |
Witwenstuhl |
Witwenstand |
Witwenstuhl rücken |
Aufhebung der Gütergemeinschaft bei Wiederheirat |
Wyse mohr |
Hebamme |
Xenotaphium |
Fremdengrabstätte |
Zertifikat |
Beglaubigungsschreiben |
Zwillinge |
gleichaltrige Geschwister |