Der Bauer und die bäuerliche Abhängigkeit bis zum 19. Jhd.
- Sammlung /Aufzählung verschiedener Begriffe -


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Geschichtlich gesehen:
Der Jäger und Sammler begann sich anzusiedeln und der Mensch  wurde sesshaft.  Er beackerte und bewirtschafte das Land und so entwickelte sich aus der bäuerlichen Tätigkeit der "Urberuf" und "Kulturträger" der Bauernstand.

Allgemein stand der Bauer in einem Lehnsverhältnis (Abhängigkeitsverhältnis) zu einem weltlichen und kirchlichen Herrn (Lehnsherr, Adel und Kirche bzw. Kloster). Dieser sogenannte „hörige“ Bauer war zu Arbeitsleistungen im Abhängigkeitsverhältnis verpflichtet. Auch konnten die Bauern im Gegensatz zum Adel keine Rechtsgeschäfte abschließen.
Um die Standesgrenzen aufrecht zu erhalten wurden möglichst gleichrangige Ehen geschlossen. Diese Grenzen galten auch zwischen den Hausleuten und Köther  !

Innerhalb eines Kirchspiels bildeten sich Selbstverwaltungen der Bauern die "Bauernschaft" (Burschup). Es konnte aus einem oder mehrerer Dörfer bestehen und wurde von Vorsteher, dem Bauerrichter (Burrichter) verwaltet. Die Regeln wurden in der sogenannten Bauernrolle festgeschrieben.

Im 20.Jhd wurden die "alten" bäuerlichen Standesbezeichnungen aufgegeben und man verwendete nun die Bezeichnung "Bauer" und "Landwirt".

Bauer  Ein Bauer wurde zwischen 1933 und 1945 als "Bauergutsbesitzer" bezeichnet.
Diese Bezeichnung kam aus dem damals angewandten Reichserbhofgesetz, welches einen Bauernh
of als "Bauergut" bezeichnete . 
So wurde der Bauer der den
Hof besaß zum "Bauergutsbesitzer".
Landwirt  Ein Bauer wurde als Landwirt bezeichnet, wenn er Agrarwissenschaften studiert
oder die landwirtschaftliche Winterschule erfolgreich absolviert hatte.


Abstufungen der bäuerlichen Betriebe:

Adelshöfe, Güter, Großgrundbesitz
Mit einem Land von  über 100 Hektar:

Lehnsherr, Grundherr und örtlich niedriger Adel.

Vollhof (Hausleute) 

Erbexen, mit Gütern die z.B. in Bremen unter vogteilichen oder schutzherrschaftlichen Verhältnis standen) 
"freie Grundbesitzer, dies schloss meist auch das Jagd - und Fischereirecht mit ein"

Ein seit dem Mittelalter ungeteilter Hof. 
Mit einem Land von  ca. 20-100 Hektar (die Größe ist nicht festgelegt).
Durch Teilung gibt es dann den Halbhof und durch weitere Teilung den Viertelhof.

Hausleute oder Hausmann oder Hauswirt  nennt man die Besitzer einer Bauerstelle. Diesen Begriff findet man häufig in den Marschen des Niederwesergebietes, er ist Eigentümer und kann über Grund und Boden frei verfügen.

Baumann (Colonus) nennt man einen Bauern (abgeleitet von anbauen). Diesen Begriff findet man häufig auf der Geest des Niederwesergebietes.  Er ist in der Regel nicht Grundeigentümer, sondern Erbpächter.

Eine Bau ist u. a. auch die Bezeichnung für einen Vollerbenhof, sinngemäß gibt es eine Halbe-, Viertel-Bau usw., dessen Eigentümer sind vollberechtigte Gemeinde- und Dorfgenossenschaftsmitglieder.
Eine "Bau" entspricht um die 40 Jück (altes Landmaß ), welches ca. 20 Hektar umfasst.

Heerdstätte / volle Bau:
In der südlichen Wesermarsch (Stedingen) wurde ein 
Vollhof (eine Vollbauernstelle)  als ein "vollen Heerd" bzw.  eine "volle Bau" bezeichnet, die Landfläche umfasste ca. 37ha.
    Anmerkung:
    In Ostfriesland wurde eine Landfläche mit Grasen bezeichnet, wobei 100 Grasen Land = ca. 37 ha waren.

Als Baumeister oder Vollhöfner wird z. B. auch der Gutsverwalter, Vorknecht, Großknecht oder  der Rentmeister bezeichnet.

Ein Vollbauer bzw. Großbauern wird auch als Einspänner oder Zeller bezeichnet.

Die Anzahl von Pferden und Vieh war oftmals sehr klein. Als "Zweispänner Höfe" bezeichnete man im westfälischen solche Höfe, die 2 Pferde hatten.
 
Ein Großbauer mit einem Besitz von drei Hufen Land,  wird als Dreihüfner bezeichnet.

Großkötner, Köther, Brinksitzer, Anbauern, Kleinbauer
Diese Kleinbauern siedelten meist auf Böden minderer Qualität.

Mit einem Land von ca. 30 Jück = ca. 15 Hektar:

Mit einem Land von ca. 20 Jück = ca. 10 Hektar:

Mit einem Land von ca. 10 Jück = ca. 5 Hektar:

Mit einem Land von ca. 5 Jück = ca. 2,5 Hektar:

Der Köther, eine kleinbäuerliche Schicht von Landbesitzern (die sogenannten unterbäuerliche Schicht) die ohne Grund und Boden oder nur mit kleinsten Parzellenbesitz in der Dorfgenossenschaft lebten. Es waren zum größtenteils die jüngeren Söhnen von den sogenannten 'alten Höfen' (Hausleuten).
Der Köther diente größtenteils als Knechte oder Tagelöhner (da ohne ausreichender Ackernahrung), heirateten gewöhnlich eine Magd und erhielten von den Hausleuten gegen Übernahme von Abgabe- und Dienstverpflichtungen einen Siedlungs- bzw. Bauplatz. 
d.h. ein Kleinbauer wurde vom Grundherrn angesiedelt, er erhielt etwas Land und ein Haus (oder das Recht ein Haus zu bauen) und musste dafür auf dem Hof arbeiteten. Er durfte seinen kleinen Besitz bewirtschaftet, hatte aber keinen oder nur geringen Anteil an der Allmende ( dem Gemeindegut, Dorfgenossenschaft.
Der Köther (Kleingrundbesitzer) wohnte in einer Bauernkate auch Kat(h)e, Kothen (Casis), Kotten oder Kot genannt.

  In der Senne bei Bielefeld (Westfalen) wurde als "Kotten" ein Hof bezeichnet, der aus einem Teilstück eines der alten Höfe bestand, die noch auf freiem Land gegründet wurden. Oftmals wurden diese Höfe dann zu "Erbkotten", die oftmals in der Erbfolge an den jüngsten Sohn gingen.

Der Kossäten oder Kotzen wird in mitteldeutschen auch als Gärtner bezeichnet, der eine sogenannte Kossätenhufen (ein dorfnahes Land bei den Hufen) bewirtschaftete und anteilig Vieh halten durften .

Man findet hier auch noch folgende Bezeichnungen :
Kätner, Köther, Köthner, Köthener, Kötner, Köter, Kötter, Kotzen
Köbler, Kossäte, Kossätten, Kotsasse, Kossatt, Kotsaß

Pächter (Meier)

Ein Kleinbauer bzw. Pächter, der auf dem Gutshof Dienst beim Dreschen zu leisten hatte, nannte man Dreschgärtner.

Zubauer (Nebenerwerb)

Daneben gab es noch folgende Bezeichnungen:

Freisteller
oder auch
Kuhbauer
Ein "Freisteller" besaß eine kleine freien Hofstelle, die jedoch als Existenzgrundlage der Familie nicht ausreichte.
So musste ein  Freigestellte einem Zweitberuf nachgehen  - als Schlachter, Maurer, usw. oder durch Heimarbeit z.B. als Weber.
Dieser hatte oftmals keine Pferde als Zugtiere, sondern nur seine Milchkühe. 
 
Um hier eine eindeutige Unterscheidung zum Bauer zu ziehen, wurde dieser
deshalb allgemein als "Kuhbauer" bezeichnet. 
Gärtner Ein 'Gärtner" wiederum besaß ein Haus und Grundstück, welches er beackerte (Das Grundstück konnte recht groß sein).
Mit dem heutigen Beruf des Gärtners steht der 'Bauer=Gärtner' in keiner Beziehung.
Auch hier langte das Einkommen nicht als Existenzgrundlage für die  Familie, 
deshalb musste auch der Gärtner sein Auskommen in einen Zweitberuf suchen.

 

Erbrecht: